[imc-presse] PM_Projekt "Recht Solidarisch" - juristische Orientierungen für die Zivilgesellschaft - jetzt online
RAV e.V.
gs at rav.de
Tue Sep 15 10:06:56 CEST 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Medienvertreter*innen,
das Projekt /Recht Solidarisch - juristische Orientierungen für die
Zivilgesellschaft/ - ist heute an die Öffentlichkeit gegangen.
Auf der Plattform https://recht-solidarisch.de/ ordnet eine umfangreiche
juristische Expertise autoritäre rechtliche Maßnahmen am Beispiel
Sachsen-Anhalts ein und zeigt Betroffenen, welche Handlungsmöglichkeiten
und Anlaufstellen es gibt.
Dr. Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und
Anwältevereins erklärt:
„/Damit die Zivilgesellschaft nicht nur in Sachsen-Anhalt weiter gegen
die autoritäre Wende zurückschlagen kann, helfen vor allem zwei Dinge:
Juristisches Wissen und Verbündete. Beides stellen wir mit „Recht
Solidarisch“ bereit – mit juristischen Texten und Hilfen einerseits und
einem Überblick über Anlaufstellen andererseits./“
/Recht Solidarisch/ ist ein Projekt des Republikanischen Anwältinnen-
und Anwältevereins e.V. (RAV), der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Linken
Fraktionsvorsitzendenkonferenz und Equal Rights Beyond Borders.
Wir bitten um breite Berichterstattung und Veröffentlichung mit Hilfe
Ihrer medialen Möglichkeiten.
*Pressekontakte*:
info at recht-solidarisch.de · www.recht-solidarisch.de
*Ansprechpersonen*:
Phoebe Tsorpatzidis – Projektkoordination:
tsorpatzidis at recht-solidarisch.de
Dr. Lukas Theune – Geschäftsführer RAV: lukas.theune at rav.de
Anika Taschke – Referentin Neonazismus, Rosa-Luxemburg-Stiftung:
anika.taschke at rosalux.org
Die entsprechende PM findet sich hier folgend, wie auch im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle
*******************
Pressemitteilung, 15.9.2026
*Recht Solidarisch
Juristische Orientierungen für die Zivilgesellschaft*
*Über 250 Seiten juristische Expertise gegen autoritären Druck: „Recht
Solidarisch“ startet in Sachsen-Anhalt
Neue Plattform zeigt, was politisch angekündigt werden kann – und was
rechtlich tatsächlich zulässig ist*
Sachsen-Anhalt, 15. September 2026. Was passiert, wenn politische
Forderungen nach Förderstopps, Abschiebungen oder Ausgrenzung plötzlich
konkrete Politik werden? Und wo liegen die juristischen Grenzen
staatlichen Handelns? Das neue Projekt „Recht Solidarisch“ gibt darauf
Antworten.
Ab heute stellt die Plattform www.recht-solidarisch.de
<http://www.recht-solidarisch.de/> mehr als 250 Seiten juristische
Gutachten, Fallbeispiele und praktische Informationen kostenlos zur
Verfügung. Sie ordnet autoritäre Politikforderungen rechtlich ein und
zeigt Betroffenen, welche Handlungsmöglichkeiten und Anlaufstellen es gibt.
„/Der Einschüchterungseffekt reißerischer Ankündigungen ist real – auch
wenn viele davon rechtlich kaum haltbar sind/“, erklärt die
Projektkoordination. „/Recht Solidarisch schafft einen
niedrigschwelligen Zugang zu juristischem Wissen: Damit schnell klar
ist, was gilt, was möglich ist und wo gehandelt werden kann./“
„/NGOs, engagierte Menschen und Personen, die besonders von
Benachteiligung betroffen sind, stehen derzeit unter erhöhtem Druck,
sind aber keineswegs schutzlos/“, sagt Phoebe Tsorpatzidis, die das
Projekt koordiniert. „/Recht Solidarisch bietet eine rechtliche
Erstorientierung, um Antworten zu finden und selbstbewusst aktiv zu
werden. Das Projekt soll helfen, handlungsfähig zu bleiben./“
Für Dr. Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen-
und Anwältevereins (RAV), braucht es dafür vor allem Wissen und
Vernetzung: „/Damit die Zivilgesellschaft nicht nur in Sachsen-Anhalt
weiter gegen die autoritäre Wende zurückschlagen kann, helfen vor allem
zwei Dinge: Juristisches Wissen und Verbündete. Beides stellen wir mit
„Recht Solidarisch“ bereit – mit juristischen Texten und
Hilfen einerseits und einem Überblick über Anlaufstellen andererseits./“
*Beispiel1:WasdarfeinLandtatsächlichstreichen?*
Ein Beispiel ist die Forderung nach einem umfassenden Förderstopp für
Migration und Integration. Das Projekt unterscheidet dabei zwischen
staatlichen Pflichtaufgaben, freiwilliger Integrationsförderung und
bereits bewilligten Zuwendungen. Während der Haushaltsgesetzgeber bei
freiwilligen Leistungen einen
größerenSpielraumhat,könnengesetzlichvorgeschriebeneLeistungennichteinfachgestrichenwerden.
Auch bereits bewilligte Förderungen genießen Vertrauensschutz.
"Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind
bundesrechtliche Pflichtleistungen. Eine
Mittelstreichung,diezueinerUnterdeckungführt,verstößtgegendasGrundrechtaufGewährleistungeines
menschenwürdigen Existenzminimums.", heißt es dem entsprechenden Gutachten.
AuchpolitischeBedingungenfürFörderungensindnichtgrenzenlos:Klauseln,dievonOrganisationenein
bestimmtes „Wohlverhalten“ gegenüber Abschiebungen verlangen, müssen
sich an rechtsstaatlichen Anforderungen und den Grundrechten messen lassen.
*Beispiel 2: Bildung ohne Ausgrenzung*
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Frage, ob Kinder mit Behinderungen
verpflichtend auf Förderschulen verwiesen werden könnten. Eine
vollständige Abkehr von inklusiver Beschulung ist verfassungsrechtlich
kaum haltbar. Jede Zuweisung muss den grundrechtlichen Anforderungen im
Einzelfall genügen.
-
Ca. 10 Tage nach der Wahl in Sachsen-Anhalt geht das Projekt an den
Start - doch es ist keinesfalls auf die Wahl beschränkt.
Zivilgesellschaftliche Organisationen und Engagierte erleben bereits
seit Jahren politischen Druck – etwa durch Fördermittelentzug oder
Forderungen nach politischen Gesinnungsbekenntnissen. „Die Verschiebung
nach rechts beginnt lange vor eigenem Regierungshandeln“, heißt es aus
dem Koordinationskreis.
*Die Plattform ist ab dem 15. September, 10 Uhr, online:
www.recht-solidarisch.de
*-------*
*
*Was bietet Recht Solidarisch?*
* Erste juristische Orientierung zu möglichen politischen Maßnahmen
* Verständliche Aufbereitung komplexer Rechtsfragen
* Übersicht über Beratungsstellen und unterstützende Projekte
* Links zu Handreichungen, Hilfe und weiterer Beratung
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*Pressekontakte*:
info at recht-solidarisch.de · www.recht-solidarisch.de
<http://www.recht-solidarisch.de/>
*Ansprechpersonen*:
Phoebe Tsorpatzidis – Projektkoordination:
tsorpatzidis at recht-solidarisch.de
Dr. Lukas Theune – Geschäftsführer RAV: lukas.theune at rav.de
Anika Taschke – Referentin Neonazismus, Rosa-Luxemburg-Stiftung:
anika.taschke at rosalux.org
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*Hintergrund*
Ein Team von Interviewer*innen hat zivilgesellschaftliche Bedarfe
erfasst. Jurist*innen verschiedener Schwerpunkte haben darauf aufbauend
relevante Themen und öffentlich diskutierte repressive Maßnahmen
analysiert und verständlich aufbereitet. „Recht Solidarisch“ ist ein
Projekt des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. (RAV),
der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Linken Fraktionsvorsitzendenkonferenz
und Equal Rights Beyond Borders.
--
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
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Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
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