[imc-presse] [attac-d-presse] G20-Proteste in Hamburg: Campverbot vor Bundesverwaltungsgericht, 27.11., 11 Uhr, Leipzig
Presse
presse at attac.de
Thu Nov 21 11:05:27 CET 2024
Presseeinladung als PDF: https://link.attac.de/g20-camp-bverfge
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Presseeinladung
Attac Deutschland
Leipzig / Frankfurt am Main, 21. November 2024
*G20-Proteste in Hamburg: Campverbot vor Bundesverwaltungsgericht*
*Revision: Attac wehrt sich weiter gegen massive Verletzung der
Versammlungsfreiheit durch Stadt Hamburg und Polizei*
Verhandlung
• Mittwoch, 27. November 2024, 11 Uhr
• Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
(Sitzungssaal VI, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.034)
Attac wehrt sich in dritter Instanz gegen die massive Verletzung des
Grundrechts auf Versammlungsfreiheit während der G20-Proteste 2017 in
Hamburg: In der Revisionsverhandlung am Mittwoch vor dem
Bundesverwaltungsgericht Leipzig geht es erneut um die Klage des
Netzwerks für globale Gerechtigkeit und weiterer Betroffener gegen die
zeitweilige Verhinderung und die Beschränkungen der Zelte und Küchen im
damaligen Protestcamps im Altonaer Volkspark.
„Bei unserer Klage geht es um etwas sehr Grundsätzliches: Demokratischer
Protest – dazu gehören auch Protestcamps und deren Infrastruktur – muss
bei politischen Großereignissen uneingeschränkt möglich und vom
Versammlungsrecht geschützt sein. Doch gerade Protestcamps werden von
Polizei und Stadtverwaltungen immer wieder be- und verhindert. Beim G20
in Hamburg war es der erklärte politische Wille des damaligen
Bürgermeisters Olaf Scholz, Camps in der gesamten Stadt aktiv zu
verhindern. Dieser Einschätzung hat das Oberverwaltungsgericht in
zweiter Instanz ausdrücklich nicht widersprochen“, stellt Dirk
Friedrichs von Attac Deutschland fest. „Würde dieser massive Angriff auf
politische Grundrechte durch die Stadt und Polizei Hamburg beim
G20-Gipfel geduldet, wäre das sehr bedenklich.“
Frauke Distelrath, Geschäftsführerin von Attac Deutschland, ergänzt:
„Der Versuch demokratischen Protest kleinzuhalten und zu unterbinden –
ob beim G20 in Hamburg oder anderswo – ist für uns nicht akzeptabel. Das
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darf nicht dermaßen beschnitten
werden. Das nun höchstrichterlich klarzustellen, ist auch sieben Jahre
nach den Ereignissen wichtig.“
Die Richter*innen am Hamburger Verwaltungs- sowie Oberverwaltungsgericht
hatten 2020 und 2023 die Klage in erster und zweiter Instanz
zurückgewiesen und dabei nach Ansicht von Attac die Bedeutung von Camps
für die Versammlungsfreiheit verkannt.
Mit dem Camp in Altona wollten die Organisator*innen 2017 einen
friedlichen Ort schaffen, der die Meinungsbildung und den Protest gegen
den G20-Gipfel unterstützt, zugleich aber auch der Unterbringung von
Teilnehmer*innen verschiedener Protestversammlungen in der Stadt dient.
Stadt und Polizei boykottierten das Camp jedoch mit allen Mitteln,
sodass der Aufbau erst am 1. Juli statt am 28. Juni 2017 beginnen
konnte. Schlaf- und Versorgungszelte durften zunächst gar nicht
aufgebaut werden. Anstelle des geplanten Camps mit 1000 Schlafzelten,
Versammlungs- und Kochzelten mit gemeinsamen Kochstellen, Toiletten und
Waschgelegenheiten wurden anfangs nur 20 Versammlungszelte und 50
Toiletten zugelassen. Erst am 5. Juli wurden 300 Schlafzelte, eine Küche
und zwei Waschzelte zusätzlich erlaubt. Bemühungen, die Beschränkung von
Schlafzelten weiter aufzuheben, blieben erfolglos.
Unterstützt wurde das Camp von einem breiten Bündnis, zu dem Attac, der
Verein Comm e.V., der Landesjugendring Hamburg, der Motorradclub Kuhle
Wampe, Die Falken, Studierendenverbände, DIEM 25, das
Befreiungstheologische Netzwerk, die Linksjugend Solid, das Bündnis
Jugend gegen G20, das Bündnis G20 Entern und die Interventionistische
Linke gehörten.
*Hinweis für Journalist*innen:* Die Verhandlung ist öffentlich. Bitte
akkreditieren Sie sich aus organisatorischen Gründen (Raumgröße) vorab
per Mail an presse at attac.de. Rechtsanwältin Ulrike Donat sowie
Ansprechpartner*innen von Attac stehen Ihnen nach der Verhandlung an Ort
und Stelle zur Verfügung.
*Für Rückfragen: *
Dirk Friedrichs, Attac Deutschland, Tel. +49 177 3276 659
Frauke Distelrath, Geschäftsführerin Attac Deutschland, Tel. +49 152
2848 2449
Rechtsanwältin Ulrike Donat, Kanzlei Ulrike Donat, donat at ulrike-donat.de
--
Lena Zoll
Pressesprecherin
Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt a.M.
lena.zoll at attac.de
Tel. 0162 3448009
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Lena Zoll
Pressesprecherin
Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt a.M.
lena.zoll at attac.de
Tel. 0162 3448009
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