[imc-presse] [attac-d-presse] G20-Proteste in Hamburg: Campverbot vor Bundesverwaltungsgericht, 27.11., 11 Uhr, Leipzig

Presse presse at attac.de
Thu Nov 21 11:05:27 CET 2024


Presseeinladung als PDF: https://link.attac.de/g20-camp-bverfge

---------------------------------

Presseeinladung
Attac Deutschland
Leipzig / Frankfurt am Main, 21. November 2024


*G20-Proteste in Hamburg: Campverbot vor Bundesverwaltungsgericht*

*Revision: Attac wehrt sich weiter gegen massive Verletzung der 
Versammlungsfreiheit durch Stadt Hamburg und Polizei*

Verhandlung
•    Mittwoch, 27. November 2024, 11 Uhr
•    Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig 
(Sitzungssaal VI, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.034)

Attac wehrt sich in dritter Instanz gegen die massive Verletzung des 
Grundrechts auf Versammlungsfreiheit während der G20-Proteste 2017 in 
Hamburg: In der Revisionsverhandlung am Mittwoch vor dem 
Bundesverwaltungsgericht Leipzig geht es erneut um die Klage des 
Netzwerks für globale Gerechtigkeit und weiterer Betroffener gegen die 
zeitweilige Verhinderung und die Beschränkungen der Zelte und Küchen im 
damaligen Protestcamps im Altonaer Volkspark.

„Bei unserer Klage geht es um etwas sehr Grundsätzliches: Demokratischer 
Protest – dazu gehören auch Protestcamps und deren Infrastruktur – muss 
bei politischen Großereignissen uneingeschränkt möglich und vom 
Versammlungsrecht geschützt sein. Doch gerade Protestcamps werden von 
Polizei und Stadtverwaltungen immer wieder be- und verhindert. Beim G20 
in Hamburg war es der erklärte politische Wille des damaligen 
Bürgermeisters Olaf Scholz, Camps in der gesamten Stadt aktiv zu 
verhindern. Dieser Einschätzung hat das Oberverwaltungsgericht in 
zweiter Instanz ausdrücklich nicht widersprochen“, stellt Dirk 
Friedrichs von Attac Deutschland fest. „Würde dieser massive Angriff auf 
politische Grundrechte durch die Stadt und Polizei Hamburg beim 
G20-Gipfel geduldet, wäre das sehr bedenklich.“

Frauke Distelrath, Geschäftsführerin von Attac Deutschland, ergänzt: 
„Der Versuch demokratischen Protest kleinzuhalten und zu unterbinden – 
ob beim G20 in Hamburg oder anderswo – ist für uns nicht akzeptabel. Das 
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darf nicht dermaßen beschnitten 
werden. Das nun höchstrichterlich klarzustellen, ist auch sieben Jahre 
nach den Ereignissen wichtig.“

Die Richter*innen am Hamburger Verwaltungs- sowie Oberverwaltungsgericht 
hatten 2020 und 2023 die Klage in erster und zweiter Instanz 
zurückgewiesen und dabei nach Ansicht von Attac die Bedeutung von Camps 
für die Versammlungsfreiheit verkannt.

Mit dem Camp in Altona wollten die Organisator*innen 2017 einen 
friedlichen Ort schaffen, der die Meinungsbildung und den Protest gegen 
den G20-Gipfel unterstützt, zugleich aber auch der Unterbringung von 
Teilnehmer*innen verschiedener Protestversammlungen in der Stadt dient. 
Stadt und Polizei boykottierten das Camp jedoch mit allen Mitteln, 
sodass der Aufbau erst am 1. Juli statt am 28. Juni 2017 beginnen 
konnte. Schlaf- und Versorgungszelte durften zunächst gar nicht 
aufgebaut werden. Anstelle des geplanten Camps mit 1000 Schlafzelten, 
Versammlungs- und Kochzelten mit gemeinsamen Kochstellen, Toiletten und 
Waschgelegenheiten wurden anfangs nur 20 Versammlungszelte und 50 
Toiletten zugelassen. Erst am 5. Juli wurden 300 Schlafzelte, eine Küche 
und zwei Waschzelte zusätzlich erlaubt. Bemühungen, die Beschränkung von 
Schlafzelten weiter aufzuheben, blieben erfolglos.

Unterstützt wurde das Camp von einem breiten Bündnis, zu dem Attac, der 
Verein Comm e.V., der Landesjugendring Hamburg, der Motorradclub Kuhle 
Wampe, Die Falken, Studierendenverbände, DIEM 25, das 
Befreiungstheologische Netzwerk, die Linksjugend Solid, das Bündnis 
Jugend gegen G20, das Bündnis G20 Entern und die Interventionistische 
Linke gehörten.

*Hinweis für Journalist*innen:* Die Verhandlung ist öffentlich. Bitte 
akkreditieren Sie sich aus organisatorischen Gründen (Raumgröße) vorab 
per Mail an presse at attac.de. Rechtsanwältin Ulrike Donat sowie 
Ansprechpartner*innen von Attac stehen Ihnen nach der Verhandlung an Ort 
und Stelle zur Verfügung.

*Für Rückfragen: *
Dirk Friedrichs, Attac Deutschland, Tel. +49 177 3276 659
Frauke Distelrath, Geschäftsführerin Attac Deutschland, Tel. +49 152 
2848 2449
Rechtsanwältin Ulrike Donat, Kanzlei Ulrike Donat, donat at ulrike-donat.de


-- 
Lena Zoll
Pressesprecherin
Attac Deutschland
---------------------------------------------
Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt a.M.
lena.zoll at attac.de
Tel. 0162 3448009

-- 
Lena Zoll
Pressesprecherin
Attac Deutschland
---------------------------------------------
Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt a.M.
lena.zoll at attac.de
Tel. 0162 3448009
-------------- next part --------------
An HTML attachment was scrubbed...
URL: </pipermail/imc-presse/attachments/20241121/f0fb97b7/attachment.html>
-------------- next part --------------
_______________________________________

Um diese Mailingliste abzubestellen oder die E-Mail-Adresse zu ändern, besuchen Sie bitte:
https://listen.attac.de/mailman/listinfo/attac-d-presse

Alle Pressemitteilungen von Attac Deutschland (mit Suchfunktion) finden Sie unter http://www.attac.de/presse


More information about the imc-presse mailing list