[imc-presse] Stellungnahme zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag

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Thu Mar 14 14:05:04 CET 2024


*Stellungnahme zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im 
Bundestag zu den türkischen Militäroperationen in Nordsyrien im Rahmen 
des Völkerrechts*

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat auf Initiative der 
Bundestagsabgeordneten Gökay Akbulut ein Gutachten zu den türkischen 
Militäroperationen in Nordsyrien im Rahmen des Völkerrechts verfasst.

Der wissenschaftliche Dienst stellt u.a. fest, dass die Zerstörung des 
Kobane Medical Center einen Verstoß gegen Art. 8 Abs. 2 lit. e) iv) 
IStGH-Statut darstellen könnte.

Die im Gutachten zitierte Aussage des türkischen Staatspräsidenten Recep 
Tayyip Erdoğan "Wir haben unsere Sicherheitskräfte angewiesen, alle 
terroristischen Elemente, die sie entdecken, zu vernichten, unabhängig 
davon, wer sich neben, in der Nähe oder hinter ihnen befindet", erinnert 
an seine Aussage 2006. Hier hatte er im Kontext der Tötung von 
Zivilist:innen durch Sicherheitskräfte in Diyarbakır gesagt "Ob es sich 
um Frauen oder Kinder handelt, das Notwendige wird getan". Das türkische 
Verfassungsgericht hatte dazu im Jahr 2020 eine Rechtsverletzung 
festgestellt. Wir stellen somit erneut Kontinuitäten der kriegerischen, 
antikurdischen Politik des türkischen Staates unter Erdoğan und seiner 
AKP fest.

Das Gutachten weist zudem auf wesentliche Problempunkte hin: die 
eingeschränkten Möglichkeiten für eine Gerichtsbarkeit sowie die 
Zurückhaltung von Staaten bzw. staatlichen Akteuren im Kontext des 
NATO-Mitglieds Türkei.

Die im Gutachten eingangs genannten militärischen Auseinandersetzungen 
zwischen der Türkei und der Kurdenmiliz YPG, einem militärischen Arm der 
Syrischen Demokratischen Kräfte, sind Angriffe der Türkei auf die 
Gebiete der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und 
Ostsyrien (DAANES). Die Volksverteidigungseinheiten YPG sind Teil der 
Demokratischen Kräfte Syriens (SDF), die das Verteidigungsorgan der 
DAANES darstellen. Der Begriff Kurdenmiliz erinnert an Begrifflichkeiten 
wie Kurdendemo und Kurdenführer, die in Deutschland gerne im medialen 
Kontext verwendet werden, deren Sinnhaftigkeit bei Übertragung auf 
andere, vor allem westliche Volksgruppen allerdings fraglich erscheint.

In dem Gutachten wird bezüglich der Angriffe auf zivile Infrastruktur 
auf eine Erklärung der SDF und die Einschätzung der Syrischen 
Beobachtungsstelle für Menschenrechte verwiesen. Statt Bezug auf das 
Verteidigungsorgan bieten sich die unabhängigen Darstellungen des Rojava 
Information Center an, welches Daten- und Bildmaterial liefert. Sie 
wären eine gute Ergänzung zur Einschätzung der Beobachtungsstelle gewesen.

Dass kurdische Medien von der Zerstörung des Kobane Medical Center 
berichtet haben, ist richtig. Aber auch Prof. Dr. Gerhard Trabert, 
Leiter des in Mainz ansässigen Vereins Armut und Gesundheit e.V., 
welcher Träger des Centers ist, hat sich dazu geäußert und 
entsprechendes Bildmaterial veröffentlicht, das er von im Center 
beschäftigten ärztlichen Kolleg:innen aus erster Hand erhalten hat.

Trotz unserer Kritik an dem Gutachten ist es unerlässlich, dass es in 
der Politik Berücksichtigung finden muss. Auch das 2019 veröffentlichte 
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes zu völkerrechtlichen Aspekten 
der türkischen Militäroperation "Friedensquelle" in Nordsyrien ist 
äußerst relevant, da es das Recht auf Selbstverteidigung, auf das sich 
die Türkei beruft, hinterfragt.

Aus unserer Sicht darf die Politik, insbesondere das Außenministerium, 
die Feststellungen des wissenschaftlichen Dienstes nicht ignorieren. 
Eine entsprechende Anpassung der Türkeipolitik ist notwendig.

*/Emine Ruken Akça & Kerem Gök /*

*/Co-Vorsitzende/*

KON-MED, Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland e.V.
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