[imc-presse] Stellungnahme zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag
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Thu Mar 14 14:05:04 CET 2024
*Stellungnahme zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im
Bundestag zu den türkischen Militäroperationen in Nordsyrien im Rahmen
des Völkerrechts*
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat auf Initiative der
Bundestagsabgeordneten Gökay Akbulut ein Gutachten zu den türkischen
Militäroperationen in Nordsyrien im Rahmen des Völkerrechts verfasst.
Der wissenschaftliche Dienst stellt u.a. fest, dass die Zerstörung des
Kobane Medical Center einen Verstoß gegen Art. 8 Abs. 2 lit. e) iv)
IStGH-Statut darstellen könnte.
Die im Gutachten zitierte Aussage des türkischen Staatspräsidenten Recep
Tayyip Erdoğan "Wir haben unsere Sicherheitskräfte angewiesen, alle
terroristischen Elemente, die sie entdecken, zu vernichten, unabhängig
davon, wer sich neben, in der Nähe oder hinter ihnen befindet", erinnert
an seine Aussage 2006. Hier hatte er im Kontext der Tötung von
Zivilist:innen durch Sicherheitskräfte in Diyarbakır gesagt "Ob es sich
um Frauen oder Kinder handelt, das Notwendige wird getan". Das türkische
Verfassungsgericht hatte dazu im Jahr 2020 eine Rechtsverletzung
festgestellt. Wir stellen somit erneut Kontinuitäten der kriegerischen,
antikurdischen Politik des türkischen Staates unter Erdoğan und seiner
AKP fest.
Das Gutachten weist zudem auf wesentliche Problempunkte hin: die
eingeschränkten Möglichkeiten für eine Gerichtsbarkeit sowie die
Zurückhaltung von Staaten bzw. staatlichen Akteuren im Kontext des
NATO-Mitglieds Türkei.
Die im Gutachten eingangs genannten militärischen Auseinandersetzungen
zwischen der Türkei und der Kurdenmiliz YPG, einem militärischen Arm der
Syrischen Demokratischen Kräfte, sind Angriffe der Türkei auf die
Gebiete der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und
Ostsyrien (DAANES). Die Volksverteidigungseinheiten YPG sind Teil der
Demokratischen Kräfte Syriens (SDF), die das Verteidigungsorgan der
DAANES darstellen. Der Begriff Kurdenmiliz erinnert an Begrifflichkeiten
wie Kurdendemo und Kurdenführer, die in Deutschland gerne im medialen
Kontext verwendet werden, deren Sinnhaftigkeit bei Übertragung auf
andere, vor allem westliche Volksgruppen allerdings fraglich erscheint.
In dem Gutachten wird bezüglich der Angriffe auf zivile Infrastruktur
auf eine Erklärung der SDF und die Einschätzung der Syrischen
Beobachtungsstelle für Menschenrechte verwiesen. Statt Bezug auf das
Verteidigungsorgan bieten sich die unabhängigen Darstellungen des Rojava
Information Center an, welches Daten- und Bildmaterial liefert. Sie
wären eine gute Ergänzung zur Einschätzung der Beobachtungsstelle gewesen.
Dass kurdische Medien von der Zerstörung des Kobane Medical Center
berichtet haben, ist richtig. Aber auch Prof. Dr. Gerhard Trabert,
Leiter des in Mainz ansässigen Vereins Armut und Gesundheit e.V.,
welcher Träger des Centers ist, hat sich dazu geäußert und
entsprechendes Bildmaterial veröffentlicht, das er von im Center
beschäftigten ärztlichen Kolleg:innen aus erster Hand erhalten hat.
Trotz unserer Kritik an dem Gutachten ist es unerlässlich, dass es in
der Politik Berücksichtigung finden muss. Auch das 2019 veröffentlichte
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes zu völkerrechtlichen Aspekten
der türkischen Militäroperation "Friedensquelle" in Nordsyrien ist
äußerst relevant, da es das Recht auf Selbstverteidigung, auf das sich
die Türkei beruft, hinterfragt.
Aus unserer Sicht darf die Politik, insbesondere das Außenministerium,
die Feststellungen des wissenschaftlichen Dienstes nicht ignorieren.
Eine entsprechende Anpassung der Türkeipolitik ist notwendig.
*/Emine Ruken Akça & Kerem Gök /*
*/Co-Vorsitzende/*
KON-MED, Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland e.V.
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