[imc-presse] PM des RAV: Landgericht Hamburg verhandelt Verfahren gegen Demonstrierende vom G20-Gipfel (Rondenbarg)

RAV e.V. gs at rav.de
Wed Jan 17 08:32:28 CET 2024


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und hier folgend senden wir Ihnen eine heutige Pressemitteilung 
des RAV.

Am 18.01.2024 soll in Hamburg erneut ein Gerichtsverfahren gegen sechs 
Angeklagte beginnen, denen die Teilnahme an einer Demonstration gegen 
den G20-Gipfel im Sommer 2017 vorgeworfen wird (Versammlung am Rondenbarg).
*Der RAV fordert: Die Angriffe der Hamburger Staatsanwaltschaft auf die 
Versammlungsfreiheit müssen aufhören.

*Wir bitten um Berichterstattung in und mit Ihren Medien.*

*Die PM findet sich auch auf der Seite des RAV, hier:*
*https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/landgericht-hamburg-verhandelt-verfahren-gegen-demonstrierende-vom-g20-gipfel-1006*
*
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Lukas Theune: 030.23564436, lukas.theune at rav.de steht 
für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen*

*Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

**********************
Pressemitteilung, 17.1.24

*Landgericht Hamburg verhandelt Verfahren gegen Demonstrierende vom 
G20-Gipfel*

*Der RAV fordert: Angriffe der Hamburger Staatsanwaltschaft auf die 
Versammlungsfreiheit müssen aufhören*

Am 18.01.2024 soll in Hamburg erneut ein Gerichtsverfahren gegen sechs 
Angeklagte beginnen, denen die Teilnahme an einer Demonstration gegen 
den G20-Gipfel im Sommer 2017 vorgeworfen wird.

Wie bereits in vorherigen Verfahren (Fabio V. 
<https://taz.de/Fabio-V-ueber-G20-Protest/!5484578/> || 
Rondenbarg-Prozess geplatzt 
<https://www.nd-aktuell.de/artikel/1147573.g-verfahren-rondenbarg-prozess-in-hamburg-geplatzt.html>), 
die allesamt ergebnislos wieder beendet wurden, wirft die 
Staatsanwaltschaft Hamburg den sechs Angeklagten nicht etwa eine eigene 
gewalttätige Handlung, sondern allein die Teilnahme an der Versammlung 
am Rondenbarg vor, die von Einheiten der Bundespolizei und der Polizei 
Hamburg vor Ort gewaltsam aufgelöst wurde.

Dabei ist seit der Liberalisierung des entsprechenden 
Landfriedensbruch-Paragraphen in den siebziger Jahren klar, dass die 
bloße Teilnahme an einer Versammlung selbst dann, wenn diese einen 
gewaltsamen Verlauf nimmt, nicht der Strafbarkeit des § 125 StGB 
unterfällt. Nur diejenigen, die selbst als Täter*in oder Teilnehmende 
aktiv gewalttätig – etwa gegen Polizeibeamt*innen – agieren, können sich 
nach der entschärften Fassung strafbar machen, eine Einschränkung, die 
die CDU jüngst im Bundestag wieder abzuschaffen versuchte – indes 
erfolglos. Um diese eindeutige Gesetzeslage zu torpedieren, behauptet 
die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift entgegen der tatsächlichen 
Faktenlage, es habe sich nicht um eine Demonstration gehandelt.

Rechtsanwalt Dr. Lukas Theune, Geschäftsführer des RAV e.V., kritisiert 
die Haltung der Hamburger Staatsanwaltschaft: „/Die nach wie vor 
pauschale Weigerung der Staatsanwaltschaft, die Verfahren gegen die 
damals jungen Demonstrierenden nach nunmehr annähernd sieben Jahren 
einzustellen, ist nicht nachvollziehbar. Sie lässt befürchten, dass mit 
der Belastung der Angeklagten durch die nun bis in den Sommer hinein 
nötigen Anreise zu 28 Verhandlungsterminen eine Sanktion, die auf 
juristischem Wege nicht erreicht werden kann, durch faktische 
Einschnitte in den Alltag hervorgerufen werden soll. Dies ist 
rechtsstaatlich nicht hinnehmbar./“

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Lukas Theune: 030.23564436, lukas.theune at rav.de

---
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
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