[imc-presse] PM des RAV: Landgericht Hamburg verhandelt Verfahren gegen Demonstrierende vom G20-Gipfel (Rondenbarg)
RAV e.V.
gs at rav.de
Wed Jan 17 08:32:28 CET 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei und hier folgend senden wir Ihnen eine heutige Pressemitteilung
des RAV.
Am 18.01.2024 soll in Hamburg erneut ein Gerichtsverfahren gegen sechs
Angeklagte beginnen, denen die Teilnahme an einer Demonstration gegen
den G20-Gipfel im Sommer 2017 vorgeworfen wird (Versammlung am Rondenbarg).
*Der RAV fordert: Die Angriffe der Hamburger Staatsanwaltschaft auf die
Versammlungsfreiheit müssen aufhören.
*Wir bitten um Berichterstattung in und mit Ihren Medien.*
*Die PM findet sich auch auf der Seite des RAV, hier:*
*https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/landgericht-hamburg-verhandelt-verfahren-gegen-demonstrierende-vom-g20-gipfel-1006*
*
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Lukas Theune: 030.23564436, lukas.theune at rav.de steht
für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen*
*Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle
**********************
Pressemitteilung, 17.1.24
*Landgericht Hamburg verhandelt Verfahren gegen Demonstrierende vom
G20-Gipfel*
*Der RAV fordert: Angriffe der Hamburger Staatsanwaltschaft auf die
Versammlungsfreiheit müssen aufhören*
Am 18.01.2024 soll in Hamburg erneut ein Gerichtsverfahren gegen sechs
Angeklagte beginnen, denen die Teilnahme an einer Demonstration gegen
den G20-Gipfel im Sommer 2017 vorgeworfen wird.
Wie bereits in vorherigen Verfahren (Fabio V.
<https://taz.de/Fabio-V-ueber-G20-Protest/!5484578/> ||
Rondenbarg-Prozess geplatzt
<https://www.nd-aktuell.de/artikel/1147573.g-verfahren-rondenbarg-prozess-in-hamburg-geplatzt.html>),
die allesamt ergebnislos wieder beendet wurden, wirft die
Staatsanwaltschaft Hamburg den sechs Angeklagten nicht etwa eine eigene
gewalttätige Handlung, sondern allein die Teilnahme an der Versammlung
am Rondenbarg vor, die von Einheiten der Bundespolizei und der Polizei
Hamburg vor Ort gewaltsam aufgelöst wurde.
Dabei ist seit der Liberalisierung des entsprechenden
Landfriedensbruch-Paragraphen in den siebziger Jahren klar, dass die
bloße Teilnahme an einer Versammlung selbst dann, wenn diese einen
gewaltsamen Verlauf nimmt, nicht der Strafbarkeit des § 125 StGB
unterfällt. Nur diejenigen, die selbst als Täter*in oder Teilnehmende
aktiv gewalttätig – etwa gegen Polizeibeamt*innen – agieren, können sich
nach der entschärften Fassung strafbar machen, eine Einschränkung, die
die CDU jüngst im Bundestag wieder abzuschaffen versuchte – indes
erfolglos. Um diese eindeutige Gesetzeslage zu torpedieren, behauptet
die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift entgegen der tatsächlichen
Faktenlage, es habe sich nicht um eine Demonstration gehandelt.
Rechtsanwalt Dr. Lukas Theune, Geschäftsführer des RAV e.V., kritisiert
die Haltung der Hamburger Staatsanwaltschaft: „/Die nach wie vor
pauschale Weigerung der Staatsanwaltschaft, die Verfahren gegen die
damals jungen Demonstrierenden nach nunmehr annähernd sieben Jahren
einzustellen, ist nicht nachvollziehbar. Sie lässt befürchten, dass mit
der Belastung der Angeklagten durch die nun bis in den Sommer hinein
nötigen Anreise zu 28 Verhandlungsterminen eine Sanktion, die auf
juristischem Wege nicht erreicht werden kann, durch faktische
Einschnitte in den Alltag hervorgerufen werden soll. Dies ist
rechtsstaatlich nicht hinnehmbar./“
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Lukas Theune: 030.23564436, lukas.theune at rav.de
---
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