[imc-presse] PM: IPPNW veröffentlicht Bericht zu Chemiewaffeneinsätzen im Nordirak - Verdacht auf Verletzungen des Chemiewaffen-Verbots durch die Türkei

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Wed Oct 12 11:46:58 CEST 2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachfolgenden möchten wir Sie auf die Pressemitteilung der ärztliche 
Friedensorganisation IPPNW zum möglichen Chemiewaffeneinsatz der Türkei 
im Nordirak aufmerksam machen.

Mit freundlichen Grüßen

Mako Qocgiri

***

IPPNW-Pressemitteilung vom 12. Oktober 2022

*IPPNW veröffentlicht Bericht zu Chemiewaffeneinsätzen im Nordirak*

/Verdacht auf Verletzungen des Chemiewaffen-Verbots durch die Türkei/

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW hat heute einen Bericht über 
mögliche Verletzungen des Chemiewaffenverbots durch die Türkei bei 
Angriffen auf kurdische Zivilist*innen und Kämpfer*innen der PKK im 
Nordirak veröffentlicht. Demnach gäbe es Hinweise, die den Verdacht in 
Teilen bestätigten. Der Bericht fordert eine sofortige, unabhängige 
internationale Untersuchung, um dem Verdacht weiter nachzugehen und 
künftige Verletzungen des Chemiewaffenverbotes durch die Türkei mit 
Maßnahmen im Rahmen der Vereinten Nationen zu verhindern.

Seit über einem Jahr gibt es Vorwürfe von kurdischer Seite, die Türkei 
habe Chemiewaffen eingesetzt. Deutliche Belege gab es dafür bisher nicht 
- auch indirekte Hinweise für diese Behauptung fehlten. Diese wurden nun 
durch eine Delegation der IPPNW aus Deutschland und der Schweiz 
geliefert. In ihrem heute veröffentlichten Bericht verweisen die Autoren 
auf den Einsatz von Tränengas sowie Hinweise auf improvisiert 
produzierte chemische Agenzien wie Chlorgas.

„Schon die Äußerungen des türkischen Verteidigungsministers stellen eine 
eindeutige Verletzung der Chemiewaffenkonvention dar. In seiner Rede vor 
dem türkischen Parlament beschreibt er den Einsatz von Tränengas in 
einer rein militärischen Auseinandersetzung. In solch einer Situation 
ist Tränengas tatsächlich verboten. Es gibt in der 
Chemiewaffenkonvention (CWC) nur eine Ausnahme für den Einsatz im Rahmen 
von „riot control“, also bei Demonstrationen“, führt Dr. Jan van Aken 
aus dem wissenschaftlichen Beirat der IPPNW Deutschland an.

Angesichts dieser Verletzung könnten die Mitgliedsstaaten der CWC unter 
Berufung auf Artikel IX Absatz 1 der Konvention entsprechende 
Konsultationen mit der türkischen Regierung aufnehmen. Im Rahmen der 
Vereinten Nationen könnten zudem Maßnahmen ergriffen werden, um künftige 
Verletzungen des Chemiewaffenverbotes durch die Türkei zu verhindern.

Hinweise auf einen möglichen Einsatz von improvisiert produzierten 
chemischen Agenzien wie Chlorgas verlangten darüber hinaus eine 
umgehende Untersuchung aller Vorwürfe. So seien die bestehenden Hinweise 
zwar nicht ausreichend für einen tatsächlichen Beweis von 
Chemiewaffeneinsätzen, jedoch hinreichend stark, um eine unabhängige 
internationale Untersuchung durch die OPCW zu rechtfertigen. Es läge nun 
in der Verantwortung der Mitgliedsstaat der OPCW, diese zu beantragen.

Den gesamten Bericht finden Sie hier: 
https://www.ippnw.de/commonFiles/bilder/Frieden/2022_IPPNW_Report_on_possible_Turkish_CWC_violations_in_Northern_Iraq.pdf 


Für Nachfragen und weitere Informationen kontaktieren Sie gerne direkt 
unsere beiden Delegationsmitglieder:

Dr. Jan van Aken, Wissenschaftlicher Beirat IPPNW Deutschland, 
aken[at]posteo.de, Tel. +49 163 4318800

Dr. Josef Savary, Präsident der IPPNW Schweiz, savary-borioli[at]bluewin.ch

Kontakt:

Lara-Marie Krauße, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 
Tel. 030 698 074 15, E-Mail: krausse[at]ippnw.de

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