[imc-presse] Presse-Einladung: Strafprozess wegen rechtswidriger Hambi-Räumung am 21.10.

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Fri Oct 15 11:36:38 CEST 2021


Presse-Einladung: Strafprozess wegen rechtswidriger Hambi-Räumung am 21.10.

Anfang September erklärte das VG Köln die Räumung des Hambacher Forsts 2018 für rechtswidrig. Die offizielle Begründung, Brandschutzmängel, war nach Ansicht des Gerichts offensichtlich nur vorgeschoben. Das Urteil fiel mitten im Wahlkampf, eine schwere Schlappe für NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, der damals für die Räumung verantwortlich war.

Das Aktivisti, das die Klage geführt und erstinstanzlich gewonnen hat, ist am Donnerstag selbst angeklagt - ihm wird vorgeworfen, an einem Baumhaus angekettet gewesen zu sein. Es muss es sich nun auch schon in der zweiten Instanz gegen diesen Vorwurf verteidigen. Aber nun, nach dem VG-Urteil zur Räumung, stehen die Chancen besser - Widerstand gegen rechtswidrige Polizeimaßnahmen ist nach § 113 II StGB nicht strafbar.

Dass die Verhandlung kurioserweise am Geburtstag des Angeklagten stattfinden soll, wird die Aktivistis nicht vom Feiern abhalten. Das Angeklagte meint dazu: "Denn wir haben Spaß, alles was die haben, sind Knarren - und solange du mehr Spaß als die hast, solange hast du nicht verloren."

Die Verhandlung findet am Landgericht Aachen statt, am 21.10.2021 ab 11:30 Uhr. Eine Kundgebung vor dem Gericht ist in Planung.

Für Rückfragen und Interviews stehen Angeklagtes und Verteidigung bereit unter legalsupporthambi at riseup.net, ab 19.10. auch telefonisch unter 015212895619.


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