[imc-presse] PM des RAV: Corona-Pandemie: Auch die Justiz muss umgehend reagieren

RAV e.V. gs at rav.de
Tue Mar 17 11:26:37 CET 2020


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und hier folgend eine aktuelle Pressemitteilung des RAV mit der
Bitte um Berücksichtigung und Veröffentlichung in Ihren Medien.
Die PM ist auch von unserer Webseite
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/corona-pandemie-auch-die-justiz-muss-umgehend-reagieren/49760e148aeeb89bb5a4bd5c52dc3533/>aufrufbar.

Kontakt kann zunächst über die Geschäftsstelle des RAV aufgenommen
werden, ab nachmittags ist RA Dr. Lukas Theune (RAV-Geschäftsführer) in
seiner Kanzlei unterTel. 030-23 56 44 36 erreichbar.

Mit besten Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

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*Corona-Pandemie: Auch die Justiz muss umgehend reagieren**
RAV fordert die sofortige Aufhebung aller aufschiebbaren Gerichtstermine***

*Bundesweit fordern Gesundheitsämter und zuständige Ministerien
nachvollziehbar die Reduzierung unnötiger enger räumlicher Kontakte
(›Sozialkontakte‹). Die Mobilität wurde staatlicherseits ebenfalls
massiv eingeschränkt. Nur so kann eine schnelle Ausbreitung des Virus
eingedämmt werden. Auch die Justiz muss schnellstmöglich auf die
Corona-Pandemie reagieren.*

»/Der erste Schritt muss sein, Gerichtstermine, die sich rechtskonform
verschieben lassen, sofort aufzuheben/«, so Dr. Peer Stolle,
Vorstandsvorsitzender des RAV. »/Auch die Fristen für Stellungnahmen in
Gerichts- und Verwaltungsverfahren müssen umgehend verlängert werden./
/Der Rechtsstaat muss seinen Beitrag zur Pandemie-Bekämpfung leisten/«.

Jede Gerichtsverhandlung und die dazugehörigen An- und Abreisen setzen
alle Beteiligten einem vermeidbaren und damit unnötigen Infektionsrisiko
aus. Sie wirken allen richtigen Bestrebungen, die Ausbreitung des
Corona-Virus in Deutschland zu verzögern, diametral entgegen.

Aus Sicht des RAV ist es daher unabdingbar, alle von den Gerichten
aufschiebbaren Gerichtsverhandlungen zumindest bis Ende April 2020
abzusagen. Im Fall von unabdingbaren Gerichtsverhandlungen – wie in
Strafverfahren mit Untersuchungshaft, bei Betreuungssachen oder in
Gewaltschutzverfahren – sind entsprechende Schutzmaßnahmen für die
Beteiligten zu ergreifen.

Nach Ansicht des RAV müssen Haftsachen angesichts der kritischen
Situation in den Justizvollzugsanstalten mit besonderer Sorgfalt neu
geprüft werden: Gerade hier stellt sich insbesondere die Frage nach dem
Haftgrund der Fluchtgefahr vollkommen neu. In einer Gesellschaft, in der
der Staat aufgrund einer Pandemie immer weitere Bereiche des sozialen
Lebens unterbindet und Ländergrenzen schließt, sind die Möglichkeiten,
sich einem Verfahren durch Flucht zu entziehen, ganz erheblich gesunken.
»/Es ist somit zu prüfen, ob Haftbefehle, die auf den Haftgrund der
Fluchtgefahr gestützt werden, aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt
werden können/«, so Dr. Björn Elberling, Vorstandsmitglied des RAV.
»/Damit kann die Infektionsgefahr für alle Gefangenen in Haftanstalten
erheblich eingedämmt werden. Die Situation in den Gefängnissen muss der
aktuellen Krisensituation sofort angepasst werden/«.

Um der Ausbreitung der Corona-Epidemie auch hier entgegenzuwirken,
fordert der RAV bundesweit:

  * Kein Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen für die nächsten sechs Monate
  * Außervollzugsetzung derzeitiger Ersatzfreiheitsstrafen
  * Amnestie für alle Gefangenen mit (Rest-)Strafen von bis zu sechs Monaten
  * Entlassung aller Personen aus der Abschiebehaft
  * Aussetzung der Zustellung von Bescheiden mit einwöchiger Klage- bzw.
    Antragsfrist
  * Angemessene Gestaltung der Stellungnahmefristen in Gerichts- und
    Verwaltungsverfahren

 *Kontakt*: Rechtsanwalt Dr. Lukas Theune, Tel. 030-23 56 44 36

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Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
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