[imc-presse] PM des RAV_Stuttgart zeigt erneut: Das Problem heißt Rassismus

RAV e.V. gs at rav.de
Tue Jul 14 14:26:54 CEST 2020


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und hier folgend die heutige Pressemitteilung des RAV unter dem
Titel "*Stuttgart zeigt erneut: Das Problem heißt Rassismus* " zu Ihrer
Verfügung mit der Bitte um Beachtung und Bearbeitung in und mit Ihren
Medien.

Die PM ist ebenfalls von unserer Webseite abrufbar:
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/stuttgart-zeigt-erneutbr-das-problem-heisst-rassismus/e5cbfa7e1c087fdedc0d8cbdf7ecd8e7/


Kontakt bitte über die Geschäftsstelle des RAV kontakt at rav.de

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle


---
Pressemitteilung 11/20 vom 14.7.2020
*
**Stuttgart zeigt erneut: Das Problem heißt Rassismus**
**RAV fordert unabhängige Untersuchung zu institutionellem Rassismus bei
der Polizei Schutz der Betroffenen muss gewährleistet werden *

Die ›Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz‹ (ECRI) hat
Deutschland in ihrem Sechsten Bericht erneut auf die »weit verbreitete
Praxis des racial profiling unter deutschen Polizeikräften« und auf das
»rassistisch motiviertes Verhalten von Strafverfolgungsbehörden«
hingewiesen.i[1] Diese Kritik an der deutschen Polizei besteht seit
Jahren und wird auch vom Menschenrechtskommissar des Europarats und der
Expertengruppe der Vereinten Nationen geteilt.

Am 17. März 2020 wurde Deutschland daher von der ECRI aufgefordert,
vorrangig zwei konkrete Empfehlungen umzusetzen:
1. Deutschland soll ein stimmiges System von Organisationen aufbauen,
das Diskriminierungsopfern landesweit eine wirksame Unterstützung
einschließlich rechtlichen Beistands gewährt und
2. Deutschland soll eine Studie zu racial profiling in Auftrag geben und
sich daran mit dem Ziel beteiligen, Maßnahmen zur Beendigung bzw.
Verhinderung von racial profiling zu entwickeln und umzusetzen.

Dennoch macht die Bundesregierung keine Anstalten, diese Empfehlungen
umzusetzen. Stattdessen wird jede Kritik an der Polizeiarbeit stereotyp
als ›Generalverdacht‹ zurückgewiesen. Der Polizei wird ein Blankoscheck
ausgestellt – ungeachtet der Erkenntnisse etwa zu rechtsradikalen
Strukturen in der Polizei. Soweit Fälle von rechtswidriger Polizeigewalt
und rassistischem Verhalten von Polizeibeamt*innen bekannt geworden
sind, werden diese regelmäßig als Einzelfälle bagatellisiert und jedes
strukturelle Problem negiert. Die populistische Lobbyarbeit der
Polizeigewerkschaften bestimmt das politische Handeln. Dabei wird
verkannt, dass es ein zentrales Wesensmerkmal des Rechtsstaates ist, das
Handeln der Exekutive auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Die Stimmen der Betroffenen werden ignoriert. Die Black Lives
Matter-Bewegung und migrantische sowie postmigrantische Organisationen
haben eine Vielzahl von Beispielen für rassistisch motivierte
Verhaltensweisen und Polizeigewalt gegeben. Das Innenministerium weigert
sich, diese Stimmen zu hören.

»/Dass Bundesinnenminister Seehofer die Empfehlungen der Europäischen
Kommission gegen Rassismus und Intoleranz nicht nur ignoriert und
behauptet, es gäbe kein racial profiling in Deutschland, sondern zudem
ein in Berlin verabschiedetes Landesantidiskriminierungsgesetz
diffamiert, ist besorgniserregend. Ein Innenminister, der verkennt, dass
es eine effektive staatliche Kontrolle des staatlichen Gewaltmonopols
geben muss und Polizeiarbeit sich selbstverständlich immer an
rechtsstaatlichen Grundsätzen messen und überprüfen lassen muss, ist
nicht länger tragbar/«, so Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle, Vorsitzender
des RAV.
 *
**Das derzeitige Vorgehen der Stuttgarter Polizei und die Reaktion von
Teilen der Politik zeigen auf eindrückliche Weise, dass es in
Deutschland ein strukturelles Rassismus-Problem gibt, das dringend als
solches erkannt und aufgearbeitet werden muss.*
 
Es ist evident, dass die Ermittlung der Staatsangehörigkeit der Eltern
von Tatverdächtigen weder zur Strafverfolgung, noch aus
Präventionsgründen geeignet oder gar angemessen ist. Diese Feststellung
ist in einem Strafverfahren weder üblich, noch wird es vom Gesetz
gefordert. Vielmehr handelt es sich um einen schweren
Grundrechtseingriff, für den es keine Rechtfertigung gibt. Die
Staatsangehörigkeit von Angehörigen ist weder für die Feststellung der
Strafbarkeit, noch für die konkrete Strafzumessung relevant. Das
Vorgehen der Stuttgarter Polizei erweckt den Eindruck, es gebe einen
Zusammenhang zwischen der Nationalität der Eltern und dem Verhalten
ihrer Kinder. »/Das Festhalten und das Verteidigen dieses zu Recht als
›Stammbaumforschung‹ bezeichneten Verhaltens der Stuttgarter Polizei
belegt das Bestehen von rassistischen Denkmustern in Teilen der Polizei
und der Politik. Denn damit wird in völkischer Manier eine Verbindung
zwischen Nationalität und Kriminalität suggeriert, die es nicht gibt/«,
so Rechtsanwältin Franziska Nedelmann, stellvertretende Vorsitzende des
RAV. »/Der Politik und der Polizei würde es gut zu Gesichte stehen, sich
endlich ernsthaft mit rassistischen Strukturen in den eigenen Reihen
auseinanderzusetzen und eine entsprechende Fehlerkultur zu entwickeln,
um effektive Maßnahmen für die Schaffung einer grundgesetzkonformen
Realität zu schaffen/«.
 
*Der RAV fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der
Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz unverzüglich
umzusetzen.**
** *
*Kontakt*: RAV-Geschäftsstelle, 030.417 235 55

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
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