[imc-presse] [attac-d-presse] G20-Proteste in Hamburg: Gericht verkennt Bedeutung von Camps für Versammlungsrecht / Attac prüft Berufung

Attac-Pressestelle presse at attac.de
Thu Jul 16 10:24:41 CEST 2020


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 16. Juli 2020




* G20-Proteste in Hamburg: Gericht verkennt Bedeutung von Camps für
Versammlungsrecht

* Verletzung der Versammlungsfreiheit durch Stadt und Polizei bleibt
ungerügt / Attac prüft Berufung


Das Verwaltungsgericht Hamburg lässt die Verletzung des Grundrechts auf
Versammlungsfreiheit durch die Stadt Hamburg und die Polizei während der
G20-Proteste 2017 ungerügt: Die Richter*innen der ersten Instanz haben
am Mittwoch die Klage von Attac und weiteren Betroffenen gegen die
zeitweilige Verhinderung und die Beschränkungen des Protestcamps im
Altonaer Volkspark abgewiesen. Attac wird eine Berufung gegen das Urteil
prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.

Stadt und Polizei Hamburg hatten 2017 gemeinsam alles daran gesetzt, im
gesamten Stadtgebiet auch außerhalb der 38 Quadratkilometer großen
Versammlungsverbotszone Camps für angereiste Gipfelkritiker*innen zu
verhindern. Dabei behaupteten sie, Schlaf- und Versorgungscamps stünden
nicht unter dem Schutz von Artikel 8 des Grundgesetzes. Dem
widersprechen – anders als die Richter*innen am Hamburger
Verwaltungsgericht – zahlreiche Urteile höherinstanzlicher Gerichte, die
klarstellen, dass Camps von der Versammlungsfreiheit gedeckt sind,
sofern angereiste Bürger*innen ohne sie nicht an mehrtägigen Protesten
teilnehmen können.

Dirk Friedrichs vom bundesweiten Attac-Trägerkreis sagte zu dem Urteil:
„Wer Trump, Putin, Erdogan, Xi Jinping und Co einlädt, muss in einer
Demokratie Proteste dagegen ermöglichen. Wenn es wie in Hamburg eine
solch riesige Versammlungsverbotszone gibt, dann muss man sich bei jeder
Entscheidung besonders überlegen, wie man das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit außerhalb dieser Zone gewährleisten kann. Dazu
gehören auch Orte zum Essen und Schlafen für Teilnehmer*innen
mehrtätiger Proteste. Doch dem damaligen Bürgermeister Olaf Scholz und
G20-Einsatzleiter Hartmut Dudde ging es 2017 offenkundig weniger um den
Schutz der Staatsgäste, als darum, den demokratischen Protest gegen die
G20 kleinzuhalten. Ein solcher Angriff auf politische Grundrechte wie
2017 in Hamburg darf sich nicht wiederholen. Darum darf dieses Urteil so
nicht stehen bleiben.“

Mit dem Camp in Altona wollten die Organisatoren eine Ruhe- und
Protestzone vor allem für angereiste Gipfelkritiker*innen schaffen.
Stadt und Polizei boykottierten das Camp jedoch, so dass der Aufbau erst
am 1. Juli statt am 28. Juni beginnen konnte. Schlaf- und
Versorgungszelte durften erst gar nicht aufgebaut werden. Statt des
geplanten Camps mit 1000 Schlafzelten, Versammlungs- und Kochzelten mit
gemeinsamen Kochstellen, Toiletten und Waschgelegenheiten wurden
zunächst nur 20 Versammlungszelte und 50 Toiletten zugelassen. Erst am
5. Juli wurden 300 Schlafzelte, eine Küche und zwei Waschzelte
zusätzlich erlaubt. Bemühungen, die Beschränkung von Schlafzelten weiter
aufzuheben, blieben erfolglos.

Gegen diese Einschränkung der Versammlungsfreiheit hatten Attac und der
Verein Comm e.V. bereits 2018 zusammen mit weiteren Betroffenen geklagt.

Unterstützt wurde das Camp von einem breiten Bündnis, zu dem Attac, der
Verein Comm e.V., der Landesjugendring Hamburg, der Motorradclub Kuhle
Wampe, Die Falken, Studierendenverbände, DIEM 25, das
Befreiungstheologische Netzwerk, die Linksjugend Solid, das Bündnis
Jugend gegen G20, das Bündnis G20 Entern und die Interventionistische
Linke gehörten.

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Weitere Informationen:

* Presseankündigung vom 9. Juli 2020:
https://link.attac.de/pa-verhandlung-camp

* Kurze Chronologie zum Camp in Altona:
https://link.attac.de/chronologie-g20-camp-altona

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Für Rückfragen:

* Rechtsanwältin Ulrike Donat, Kanzlei Ulrike Donat,
Tel. 040 3980 6130

* Dirk Friedrichs, Koordinierungskreis Attac Deutschland,
Tel. 0177 3276 659

* Maria Wahle, Koordinierungskreis Attac Deutschland,
Tel. 0176 8005 7176

* Frauke Distelrath, Pressesprecherin Attac Deutschland,
Tel. 0151 6141 0268

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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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