[imc-presse] RAV lädt ein zur PK am 11.01.18 um 11 Uhr in HH _"Verfassungsbruch durch Hamburger Senat und Polizei beim G20-Gipfel"

RAV e.V. gs at rav.de
Tue Jan 9 14:29:15 CET 2018


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen, RAV-Mitglieder, Freundinnen und Freunde,

 


hiermit übersende ich Ihnen/Euch die Einladung zur gemeinsamen
Pressekonferenz von RAV e.V., Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
sowie Attac Deutschland e.V. -

 

„Verfassungsbruch durch Hamburger Senat und Polizei beim G20-Gipfel“

 

Donnerstag, 11. Januar 2018, 11.00 Uhr

Fabrique im Gängeviertel

Seminarraum (4. Stock), Zugang Speckstraße, 20355 Hamburg -

 

anlässlich derer Betroffene und deren anwaltliche Vertretung über ihre
Erfahrungen, Einschätzungen und über die Ziele der Klagen vor dem
Verwaltungsgericht berichten werden.

 

Ich bitte um Kenntnisnahme und Weiterleitung an Interessierte.

 

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„Verfassungsbruch durch Hamburger Senat und Polizei beim G20-Gipfel“

 

Demonstrierende verklagen die Freie und Hansestadt Hamburg wegen
Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zuge der
Proteste gegen das G20-Treffen im Juli 2017. Hamburger Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte wollen durch das Verwaltungsgericht Hamburg anhand von
Einzelfällen exemplarisch feststellen lassen, dass Versammlungsverbote und
Polizeieinsätze gegen Demonstrierende rechtswidrig waren.

 

Der G20-Gipfel war kein »Festival der Demokratie«, wie Innensenator Andy
Grote im Vorwege behauptete. Stattdessen wurde der Ausnahmezustand
zelebriert, in dem die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger außer Kraft
gesetzt wurden.

Alles begann mit der Auseinandersetzung um die geplanten Protestcamps, in
denen mehrere Tausend Menschen übernachten sollten, um gegen das G20-Treffen
zu protestieren. Mehrtägige Veranstaltungen mit mehrtägigem Protestgeschehen
benötigen Beherbergung der Demonstrierenden. Die geplanten Protestcamps
waren selbst Teil des geplanten friedlichen Protestes. Schon früh stellte
der Hamburger Senat klar, dass er solche Camps nicht zulassen würde. Dieses
Verbot wurde von der Versammlungsbehörde und der Polizei mit allen Mitteln
durchgesetzt, begleitet von einer Strategie der Diffamierung und
Kriminalisierung friedlicher Versammlungen. Dabei wurde das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit vollständig missachtet.

Höhepunkt der Rechtsbrüche war dann der Polizeieinsatz gegen das
›Antikapitalistische Camp‹ in Entenwerder unter Verstoß gegen zuvor
ergangene Gerichtsentscheidungen. Auch das Camp im Hamburger Volkspark wurde
durch Verzögerung, zahllose Auflagen und Schikanen in seiner Durchführung
behindert. Letztlich konnte kein Protestcamp in der ursprünglich geplanten
Form stattfinden.

Das repressive Vorgehen gegen die Camps fand seine Fortführung im
polizeilichen Vorgehen gegen eine Vielzahl von Versammlungen, die sich gegen
das G20-Treffen richteten. Beispielhaft war der Polizeieinsatz am 7. Juli
2017 an der Straßenkreuzung Sechslingspforte/ Ackermann-/ Ekhofstraße. Gegen
friedliche Versammlungsteilnehmende wurde Pfefferspray eingesetzt, sie
wurden geschlagen und getreten sowie erheblich verletzt.

 

Betroffene und deren anwaltliche Vertretung werden auf einer Pressekonferenz
über ihre Erfahrungen, Einschätzungen und über die Ziele der Klagen vor dem
Verwaltungsgericht berichten.

 

Donnerstag, 11. Januar 2018, 11.00 Uhr

Fabrique im Gängeviertel

Seminarraum (4. Stock), Zugang Speckstraße, 20355 Hamburg

 

Einladende:

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)

Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.

Attac Deutschland e.V.

 

Kontakte:

Camp Entenwerder: Rechtsanwalt Martin Klingner, 040.4396001

Camp Altona: Rechtsanwältin Ulrike Donat, 040.39806130

Polizeieinsatz, 7. Juli 2017: Rechtsanwalt Dieter Magsam, 040.3252220

 

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Mit freundlichen kollegialen Grüßen

 

Ursula Groos

-Geschäftsführerin-

 

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

Greifswalder Str. 4 | 10405 Berlin

Tel 030.41723555 | Fax 030.41723557

www.rav.de <http://www.rav.de/>  | kontakt at rav.de

Mo - Fr 10 -16h

 

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