[imc-presse] [attac-d-presse] PK-Einladung: Polizeigewalt und Versammlungsverbote beim G20-Gipfel, 11.1., Hamburg

Attac-Pressestelle presse at attac.de
Tue Jan 9 12:35:14 CET 2018


Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die folgende Presseeinladung des Republikanischen
Anwältinnen- und Anwältevereins zu einer Pressekonferenz am Donnerstag
in Hamburg.

Thema der PK werden die Polizeiübergriffe und Versammlungsverbote
während der G20-Proteste in Hamburg sein. Als exemplarische Einzelfälle
vorgestellt werden u.a. die Auseinandersetzungen um die Protestcamps in
Altona und Entenwerder, ein gewaltsamer Polizeieinsatz gegen friedlich
Demonstrierende am 7. Juli 2017 (http://t1p.de/PM-Klage-Polizeigewalt)
sowie die Verbote von drei Attac-Aktionen am selben Tag.

Kontakte für Rückfragen finden Sie am Ende der Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Frauke Distelrath

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Einladung zur Pressekonferenz:

* Verfassungsbruch durch Hamburger Senat und Polizei beim G20-Gipfel


	+ Donnerstag, 11. Januar 2018, 11.00 Uhr
	+ Fabrique im Gängeviertel, Seminarraum im 4. Stock, Zugang
	Speckstraße, 20355 Hamburg

	Einlader: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)


Demonstrant_innen verklagen die Freie und Hansestadt Hamburg wegen
Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zuge der
Proteste gegen das G20-Treffen im Juli 2017. Hamburger Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte wollen durch das Verwaltungsgericht Hamburg anhand von
Einzelfällen exemplarisch feststellen lassen, dass Versammlungsverbote
und Polizeieinsätze gegen Demonstrant_innen rechtswidrig waren.

Der G20-Gipfel war kein „Festival der Demokratie“, wie Innensenator Andy
Grote im Vorwege behauptete. Stattdessen wurde der Ausnahmezustand
zelebriert, in dem die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger außer
Kraft gesetzt wurde.

Alles begann mit der Auseinandersetzung um die geplanten Protestcamps,
in denen mehrere Tausend Menschen übernachten sollten, um gegen das
G20-Treffen zu protestieren. Mehrtägige Veranstaltungen mit mehrtägigem
Protestgeschehen benötigen Beherbergung der Demonstrant_innen. Die
geplanten Protestcamps waren selbst Teil des geplanten friedlichen
Protestes. Schon früh stellte der Hamburger Senat klar, dass er solche
Camps nicht zulassen würde. Dieses Verbot wurde von der
Versammlungsbehörde und der Polizei mit allen Mitteln durchgesetzt,
begleitet von einer Strategie der Diffamierung und Kriminalisierung
friedlicher Versammlungen. Dabei wurde das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit vollständig missachtet.

Höhepunkt der Rechtsbrüche war dann der Polizeieinsatz gegen das
„antikapitalistische Camp“ in Entenwerder unter Verstoß gegen zuvor
ergangene Gerichtsentscheidungen. Auch das Camp im Hamburger Volkspark
wurde durch Verzögerung, zahllose Auflagen und Schikanen in seiner
Durchführung behindert. Letztlich konnte kein Protestcamp in der
ursprünglich geplanten Form stattfinden.

Das repressive Vorgehen gegen die Camps fand seine Fortführung im
polizeilichen Vorgehen gegen eine Vielzahl von Versammlungen, die sich
gegen das G20-Treffen richteten. Beispielhaft war der Polizeieinsatz am
7. Juli 2017 an der Straßenkreuzung
Sechslingspforte/Ackermannstraße/Ekhofstraße. Gegen friedliche
Versammlungsteilnehmer_innen wurde Pfefferspray eingesetzt, sie wurden
geschlagen und getreten und erheblich verletzt.

Betroffene und deren anwaltliche Vertreter_innen werden auf einer
Pressekonferenz über ihre Erfahrungen, Einschätzungen und über die Ziele
der Klagen vor dem Verwaltungsgericht berichten.



Kontakte:

* Camp Entenwerder: Rechtsanwalt Martin Klingner, Tel. 040 4396 001

* Camp Altona: Rechtsanwältin Ulrike Donat, Tel. 040 3980 6130

* Polizeieinsatz 7.7.2017: Rechtsanwalt Dieter Magsam, Tel. 040 3252 220

* Versammlungsverbote 7.7.2017: Rechtsanwältin Waltraut Verleih,
Tel. 069 6109 3662



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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069 900 281-42; 0151 6141 0268
Mail: presse at attac.de, Fax: 069 900 281-99
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