[imc-presse] PM des RAV zur heutigen Karlsruher Entscheidung: "BKA-Gesetz verfassungswidrig"

RAV e.V. gs at rav.de
Wed Apr 20 11:56:51 CEST 2016


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei und hier folgend senden wir Ihnen die aktuelle Pressemitteilung des
RAV zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sog.
BKA-Gesetz.

 

Gern verweisen wir dabei nochmals auf die wesentlichen
verfassungsrechtlichen Beanstandungen, die der RAV in 2009 zusammenfasste:

http://www.rav.de/projekte/bka-gesetz/

 

Wir bitten um engagierte Veröffentlichung der Pressemitteilung in Ihren
Medien, um Weiterleitung und Kenntnisnahme.

 

Mit besten Grüßen

 

Sigrid v. Klinggräff

RAV-Geschäftsstelle

 

***

Pressemitteilung

 

BKA-Gesetz verfassungswidrig

 

Am heutigen 20. April 2016 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das
lange erwartete Urteil über zwei Verfassungsbeschwerden gegen das
Bundeskriminalamtsgesetz verkündet. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei
eine Anzahl von Befugnissen des Bundeskriminalamts bei der Abwehr von
Gefahren des internationalen Terrorismus für verfassungswidrig erklärt.
Darunter sind unter anderem Vorschriften, mit denen das Bundeskriminalamt
ermächtigt wurde, durch Telefonüberwachung, Observationen und den Einsatz
von Wanzen und Trojanern auch heimlich in den Kontakt von Anwälten und
Mandaten einzudringen. Gegen diese Vorschriften aus dem Jahre 2008 wenden
sich sich neben vielen anderen auch die früheren oder amtierenden
RAV-Vorstände und Rechtsanwälte Andrea Würdinger (Berlin), Wolf Dieter
Reinhardt (Hamburg) und Martin Lemke (Hamburg) mit Verfassungsbeschwerden.
Sie rügen unter anderem, dass die mit der seinerzeitigen Gesetzesnovelle
weitreichende und sachlich nicht notwendige Eingriffe in die Vertraulichkeit
des anwaltlichen Mandats möglich gemacht wurden und damit Hand an die freie
Advokatur als verfassungsrechtlich unverfügbarer Grundfeste des Rechtsstaats
gelegt wurde. Sie wandten sich ferner gegen eine Vielzahl von
Eingriffsbefugnissen, die nicht durch trennscharfe und streng an den
Erfordernissen der Bekämpfung konkreter Gefahren für hochrangige Rechtsgüter
orientierte Regeln begrenzt wurden.

 

Das heute verkündete Urteil erklärt die im Jahre 2008 mit großem politischen
Aufwand und gegen vehemente Kritik aus der Zivilgesellschaft erlassenen
Vorschriften in weiten Teilen für verfassungswidrig. Dazu erklärt der
RAV-Vorsitzende Rechtsanwalt Martin Heiming (Heidelberg): „Jetzt steht fest,
dass der Gesetzgeber sehenden Auges die besonderen Befugnisse des BKA bei
der präventiven Terrorismusbekämpfung außerhalb der Verfassung angesiedelt
hat. Das Urteil vom heutigen Tage war vorhersehbar und reiht sich ein in
eine Vielzahl von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen
die exzessive Sicherheitsgesetzgebung der letzten Jahre korrigiert werden
musste.“  Die Beschwerdeführer aus den Reihen des RAV-Vorstands erwarten
nun, dass auch ihre Verfassungsbeschwerden (Geschäftszeichen: 1 BvR 1141/09)
in Kürze Erfolg haben wird.

Eine Zusammenfassung der wesentlichen verfassungsrechtlichen Beanstandungen
finden Sie unter folgendem Link: http://www.rav.de/projekte/bka-gesetz/

 

 

***

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

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