[imc-presse] PM: Sperrerklärung im Fall "Simon Brenner" in Heidelberg
ak-spitzelklage at riseup.net
ak-spitzelklage at riseup.net
Thu Feb 26 17:54:27 CET 2015
Liebe Presse,
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Sperrerklärung im Fall
"Simon Brenner" nachgebessert.
Anbei unsere Stellungnahme dazu.
Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Funk (Arbeitskreis Spitzelklage Heidelberg)
http://spitzelklage.blogsport.de/
ak-spitzelklage at riseup.net
Presseerklärung des Arbeitskreises Spitzelklage Heidelberg:
Das baden-württembergische Innenministerium legt in der Causa „Simon
Brenner“ nachgebesserte Sperrerklärung vor
Seit Sommer 2011 klagen sieben Betroffene des Heidelberger
Spitzeleinsatzes gegen diese polizeiliche Überwachungs- und
Kriminalisierungsmaßnahme. Das baden-württembergische Innenministerium
ließ damals prompt die relevanten Unterlagen „sperren“, so dass nur
Bruchteile der Akten in stark zensierter Form für die Kläger*innen
zugänglich waren und somit weitere juristische Schritte zur Freigabe der
behördlichen Materialien eingeleitet werden mussten. Im Februar 2015
wurden nun die Schwärzungen etwas reduziert und einige weitere
Abschnitte aus den Akten freigegeben.
Am 12.12.2010 wurde in Heidelberg ein Verdeckter Ermittler (VE) des
baden-württembergischen Landeskriminalamts (LKA) enttarnt: Simon Bromma.
Als angeblicher Student „Simon Brenner“ hatte er über ein Jahr hinweg
(von November 2009 bis Dezember 2010) die gesamte linke Szene
Heidelbergs mit geheimdienstlichen Methoden ausspioniert, Unmengen an
politischen Informationen und privaten Daten über Aktivist*innen
gesammelt und diese in Berichtform an seine einsatzleitende Behörde in
Stuttgart weitergegeben.
Am 05.08.2011 haben sieben von diesem VE-Einsatz betroffene Personen
eine Fortsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe
eingereicht, um damit die offensichtliche Rechtswidrigkeit dieser abrupt
abgebrochenen, jederzeit wiederholbaren polizeilichen
Repressionsmaßnahme überprüfen und das Rehabilitationsinteresse der
Kläger*innen untermauern zu lassen.
Daraufhin zogen nochmals mehrere Monate ins Land, bis der
sozialdemokratische Innenminister Reinhold Gall nach § 99 VwGO
(Verwaltungsgerichtsordnung) die Akten sperren ließ; den sieben
Kläger*innen wurde sodann ausschließlich die polizeibehördliche
Einsatzanordnungsakte des Leitenden Heidelberger Kriminaldirektors Bernd
Fuchs vorgelegt, der den VE in den Rhein-Neckar-Kreis beordert hatte.
Dieser Aktensatz war durch umfassende Schwärzungen zu weiten Teilen
unbrauchbar gemacht worden. Was weiterhin noch nicht einmal in
verstümmelter Form vorgelegt wurde, waren die innerbehördliche
Korrespondenz zwischen LKA und Polizeidirektion Heidelberg nach der
Enttarnung des VE und die 15 Einsatzberichte Brommas, in die vom VE auch
Kopien von Flyern vermeintlich relevanter politischer Aktionen und
Veranstaltungen eingespeist worden waren.
Gegen diese Sperrerklärung legten die Kläger*innen Beschwerde ein, was
in Folge dazu führte, dass diesbezüglich zunächst vor dem
Verwaltungsgerichtshof Mannheim [Az. 14 S 928/12] und schließlich vor
dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig [BVerwG 20 F 3.13 VGH 14 S 928/12]
so genannte In-camera-Verfahren anhängig waren, bei denen - unter
Ausschluss der Öffentlichkeit - die Rechtmäßigkeit dieser
innenministerialen Vertuschungsmaßnahme fallabhängig unter Sichtung des
kompletten Aktensatzes zu prüfen war.
Nun hat es nochmals fast ein Jahr gedauert, bis die vom
Bundesverwaltungsgericht Leipzig per Beschluss angemahnten
Nachbesserungsvorschläge in Bezug auf die Einstufung des größten Teils
der Akten als „geheimhaltungsbedürftig“ umgesetzt wurden und in die
Zurverfügungstellung der nun präsentierten Datensätze mündeten.
Vor ein paar Tagen jedenfalls erreichte den Anwalt der Kläger*innen die
nachgebesserte Sperrerklärung - und mit ihr die im Vergleich zur ersten
Version nun etwas weniger geschwärzte VE-Einsatzanordnungsakte der
Polizeidirektion Heidelberg. Außerdem vorgelegt wurden zum ersten Mal
nicht nur die mit dem Heidelberger Datensatz identische, aber abweichend
nummerierte Einsatzanordnungsakte des LKA (Seiten 109-229), sondern auch
die innerbehördliche, mit „VERÄNDERUNGEN“ überschriebene und auf 28.
beziehungsweise 29.12.2010 datierte Korrespondenz zwischen LKA und
Polizeidirektion Heidelberg nach der unvorhergesehenen Enttarnung ihres
Spitzels und ein paar DIN A4-Kopien von Flyern vermeintlich relevanter
politischer Aktionen und Veranstaltungen, die Simon Bromma seinen
Einsatzberichten beigefügt hatte.
Nach intensiver Sichtung dieses Materials sind wir nun in der Lage, ein
bisschen mehr Licht auf die unverhältnismäßige polizeiliche
Repressionsmaßnahme zu werfen und unweigerlich zum Schluss zu kommen,
dass bei diesem proaktiven VE-Einsatz weder „tatsächliche Anhaltspunkte“
dafür vorlagen, dass die in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg
(AIHD) aktive Zielperson künftig „politisch motivierte Straftaten“
begehen würde, die dann „Leben, Gesundheit und Freiheit einer Person“
gefährden könnten, noch, dass solch eine extrem weit reichende
„Datenerhebung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten mit
erheblicher Bedeutung“ logisch-konsequent dazu führen müsse, dass auch
sämtliche Strukturen, Zusammenhänge und persönlichen Beziehungsgeflechte
der gesamten Linken „aufgehellt“ werden müssten - um darüber so nahe wie
möglich an die „Führungsperson der Heidelberger antifaschistischen
Szene“ heranzukommen.
Letztendlicher Dreh- und Angelpunkt der polizeilichen
VE-Einsatzanordnungsbegründung bleibt der von den Sicherheitsbehörden
beobachtete Umstand, dass „ihre“ Heidelberger Zielperson auf einer
antifaschistischen Demonstration in Sinsheim im September 2009 ein paar
Worte mit einem Menschen gewechselt habe, in dessen Wohngemeinschaft
(WG) in Helmstadt-Bargen am 04.11.2009 sieben „gebrauchsfertige
Molotow-Cocktails“ gefunden wurden - im Rahmen einer Hausdurchsuchung in
anderer Sache.
Das bedeutet letzten Endes, dass die Heidelberger VE-Zielperson von der
Polizei mutwillig in „Kontaktschuld“ genommen wurde, und dass dieses
konstatierte „Kontakt-Haben“ zu einem Menschen, in dessen 40 Kilometer
von Heidelberg entfernten WG Mollis gefunden werden, die in einer
extremen Notwehrsituation angeblich zum Einsatz gebracht werden sollten,
aber real niemals zum Einsatz kamen, den Umkehrschluss zulasse, dass
nicht nur die Zielperson konkret an der Herstellung gebrauchsfertiger
Brandsätze beteiligt sei, sondern die linke Szene an sich
Molotow-Cocktails produziere.
Eine völlig willkürliche Konstruktion, deren Absurdität noch einmal
dadurch belegt wurde, dass die bisher geschwärzten und nun freigegeben
Stellen der Polizeieinsatzanordnungsakten keinerlei Gefährdungspotenzial
für Bund oder Länder beinhalten, wie dies in der ersten Sperrerklärung
noch behauptet wurde. Gesperrt waren etwa die Hinweise auf eingestellte
Verfahren von Ziel- oder Kontaktpersonen, die teilweise Jahrzehnte
zurückliegen, öffentlich verteilte Flugblätter von Studierenden und
Politgruppen oder Hinweise auf ein bereits bezahltes Bußgeld in Höhe von
50 Euro! Ob in diesem Zusammenhang und aufgrund der manipulierten
Darstellung eine Klage wegen versuchten Prozessbetrugs möglich ist,
werden wir prüfen.
Wir hoffen nun, damit rechnen zu können, dass der mündliche
Verhandlungstag beim Karlsruher Verwaltungsgericht auf einen Termin im
Juni 2015 angesetzt wird, damit noch vor der diesjährigen Sommerpause
eine gerichtliche Entscheidung in unserer Sache ergehen kann.
Wir fordern nach wie vor die umfassende Aufklärung des Heidelberger
Spitzelfalls, die Herausgabe aller vollkommen ungeschwärzten Akten, die
Rehabilitierung aller betroffenen Menschen und die komplette Zurücknahme
des unter
grün-roter Regierungsägide nochmals verschärften Polizeigesetzes, das
solche VE-Einsätze sogar erleichtert.
Der Einsatz des Verdeckten Ermittlers Simon Bromma war rechtswidrig!
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung:
Arbeitskreis Spitzelklage Heidelberg (AKS) | ak-spitzelklage at riseup.net
| http://spitzelklage.blogsport.de
Heidelberg, 26.02.2015
-------------- next part --------------
A non-text attachment was scrubbed...
Name: PM AKS 26.02.15.pdf
Type: application/pdf
Size: 57338 bytes
Desc: not available
URL: </pipermail/imc-presse/attachments/20150226/61bc4343/attachment-0001.pdf>
More information about the imc-presse
mailing list