[imc-presse] [attac-d-presse] Finanzreformen der EU: Zu wenig, zu wirkungslos, zu viel Flickwerk!

Frauke Distelrath frauke.distelrath at attac.de
Tue May 20 12:20:26 CEST 2014


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenige Tage vor der Europawahl hat der Wissenschaftliche Beirat von
Attac eine Stellungnahme zu den bisherigen Finanzmarktreformen der EU
veröffentlicht. Das Fazit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
fällt eindeutig aus: zu wenig, zu wirkungslos, zu viel Flickwerk.

Sie finden die Stellungnahme unten in dieser Mail sowie auf der Webseite
des Wissenschaftlichen Beirats unter
www.attac.de/wissenschaftlicher-beirat-stellungnahmen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

* Dr. Thomas Sablowski, sablowski at soz.uni-frankfurt.de

* Peter Wahl, peter.wahl at weed-online.org, Tel. 0160 823 4377


Mit freundlichen Grüßen
Frauke Distelrath


---


http://kurzlink.de/Stellungnahme_Beirat

ZU WENIG, ZU WIRKUNGSLOS, ZU VIEL FLICKWERK!

Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats von Attac
zu den Finanzreformen der EU


Eine Bilanz des für den Finanzsektor verantwortlichen EU-Kommissars,
Michel Barnier, zum Ende seiner Amtszeit zählt insgesamt 42
Reformprojekte auf. Demnach wurden 31 Projekte implementiert, zehn sind
noch im Gesetzgebungsprozess und eines noch in der Vorbereitungsphase.
Auf den ersten Blick ein beeindruckendes Bild. Schaut man genauer hin,
so stellt man neben der durch den Wahlkampf bedingten heißen Luft - z.B.
werden auch Trivialitäten wie die Einführung einheitlicher Kontonummern
(SEPA) aufgezählt - fest, dass die Reformen in keiner Weise den
Herausforderungen gerecht werden, die der größte Finanzcrash seit der
großen Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre aufgeworfen hat.

Die Reformen

- sind zu wenig,

- haben zu geringe Wirkung,

- sind voller Ausnahmeregelungen,

- sind leicht zu umgehen,

- sind angesichts des systemischen Charakters der Krise Flickwerk.

Schließlich haben wir 2009 den tiefsten Einbruch der Produktion seit dem
2. Weltkrieg erlebt. In der Eurozone hat sich die Finanzkrise zu einer
Staatschuldenkrise ausgeweitet und in den Krisenländern zu einer
sozialen Katastrophe historischen Ausmaßes entwickelt.
Dabei bestand auf dem Höhepunkt der Finanz- und Wirtschaftskrise unter
den Regierungen der G20 Einigkeit, dass eine mangelhafte Regulierung der
Banken und der Finanzmärkte die Krise verursacht hatte. Diese Auffassung
ist sicher verkürzt. Periodische Finanz- und Wirtschaftskrisen sind seit
200 Jahren Begleiterscheinungen des Kapitalismus und resultieren aus
dessen inneren Widersprüchen. Richtig ist allerdings, dass die
Deregulierung und Liberalisierung der Finanzmärkte ebenso wie die
fortgesetzte Umverteilung der Einkommen von unten nach oben in den
letzten Jahrzehnten entscheidend zur Instabilität des Finanzsystems und
schließlich zu dieser besonderen Krise geführt haben.

Mit dem Ende der globalen Rezession sind die Kapitaleigner und die
neoliberalen Ideologen in Politik und Medien wieder in die Offensive
gegangen: Angeblich hat die Bevölkerung in den Krisenländern über ihre
Verhältnisse gelebt; gerechtfertigt wird mit dieser Behauptung die
Austeritätspolitik, die dem Abbau der staatlichen Haushaltsdefizite
dienen soll, aber die Länder tiefer in die Krise und die
Staatsverschuldung weiter in die Höhe treibt. Völlig aus dem Blick
gerät, dass die Haushaltsdefizite überwiegend auf die globale Finanz-
und Wirtschaftskrise und die Bankenrettung zurückzuführen sind.

Die Reformen stellen keinen systemischen Ansatz dar, der geeignet wäre,
mit der Dominanz der Finanzmärkte im gegenwärtigen Kapitalismus zu
brechen und die Krisenhaftigkeit des Systems substantiell zu dämpfen.
Sie beschränken sich bereits im Ansatz darauf, nur die Stabilität des
Finanzsektors zu erhöhen. Zwar ist Finanzstabilität ein öffentliches
Gut, das auch aus emanzipatorischer Sicht zu unterstützen und stets zu
verbessern ist, aber angesichts des systemischen Charakters der Krise
ist das nicht genug. Es genügt nicht, das Kasino sicherer zu machen, es
kommt darauf an, es zu schließen.

Dennoch ist es in diesem Rahmen sinnvoll, die Regierenden zunächst an
ihren selbst formu-ierten Ansprüchen zu messen und zu prüfen, welche
Konsequenzen aus der Krise gezogen wurden.

Wir beschränken uns dabei auf einige Schlüsselbereiche.


1. TOO BIG TO FAIL

Die global agierenden Banken sind derart groß, vernetzt und komplex,
dass ein Bankrott das ganze Finanzsystem in den Abgrund reißen kann. Sie
sind strukturell unkontrollierbar. Daher war zu Recht eine der
wichtigsten Reformforderungen, dieses systemische Risiko auszuschalten.

Der offizielle Reformprozess hat dazu drei Ansätze verfolgt:

- die Trennung von Geschäfts- und Investmentbanking,

- die Erhöhung der Eigenkapitalquote der Banken (Basel III),

- die Etablierung von Insolvenz- und Abwicklungsmechanismen im Rahmen
der Bankenunion.

Beim Trennbankenvorschlag wurde in den USA tatsächlich eine gewisse
Trennung zwischen Geschäftsbanken und Investmentbanken (so genannte
Volcker-Rule) vorgenommen, allerdings mit zahlreichen Ausnahmeregeln.
Die neue Regelung fällt weit hinter die frühere Bankenregulierung der
USA zurück, die zur Zeit des New Deal durchgesetzt wurde. Auch in
Deutschland (und Frankreich) wurde 2013 eine Art Trennbankengesetz
verabschiedet, das allerdings noch weitaus bescheidener ist als das
amerikanische Konzept. So wird das Universalbankmodell beibehalten, d.h.
das Investmentbanking – also jener Bereich, in dem die hochspekulativen
und stabilitätsgefährdenden Geschäfte stattfinden - und das klassische
Einlagen- und Kreditgeschäft bleiben unter einem Dach. Betroffen ist nur
der Eigenhandel der Banken mit Wertpapieren, d.h. die Finanzspekulation
im Kundenauftrag kann weitergeführt werden. Weitere Einschränkungen
sind, dass nur Banken über 90 Mrd. Euro Bilanzsumme unter das Gesetz
fallen, und auch nur dann, wenn ihr Eigenhandel mehr als 20% der
Bilanzsumme oder über 100 Mrd. Euro ausmacht.

Auf EU-Ebene konnte dagegen bisher nichts verabschiedet werden. Der so
genannte Liikanen-Report, der ein moderates Konzept ähnlich dem
deutschen und französischen Trennbankengesetz vorschlug, stieß auf
massive Ablehnung. Ende Januar 2014 hat die Kommission einen Entwurf für
eine Verordnung vorgelegt, die in die gleiche Richtung geht. So soll
lediglich der Eigenhandel betroffen sein und auch hier wiederum nur ein
Teil der Banken erfasst werden, wobei allerdings auch Institute in Frage
kommen sollen, die nicht ganz so groß sein müssen wie im deutschen
Gesetz. Da jetzt aber in den nächsten Monaten gesetzgeberischer
Stillstand herrscht und niemand weiß, wie die nächste Kommission
aussieht, steht die Zukunft der Verordnung in den Sternen.

Dabei werden die gegenwärtigen Trennbankenkonzepte der Problemlage
bereits im Ansatz nicht gerecht. So ist es unrealistisch, dass
angesichts der hochgradigen Vernetzung im Finanzsektor ein Crash selbst
bei konsequenter Abschottung des Investmentbanking keine Kettenreaktion
mehr auslöst. Auch der „nachsorgende“ Ansatz, mit einer Insolvenzordnung
und einem Abwicklungsmechanismus zu verhindern, dass die Pleite einer
Großbank zu einer Systemkrise führt, ist in der gegenwärtigen Version
der EU-Regelung bei Weitem nicht ausreichend (s.u.).

Die einzig wirklich wirksame Lösung des Problems ist naheliegend: Wenn
ein Institut too big to fail ist, muss es so geschrumpft werden, bis es
small enough ist, und wenn es zu komplex und vernetzt ist, müssen
Komplexität und Vernetzung so weit reduziert werden, bis sie kein
systemisches Risiko mehr darstellen.

Die notwendige Verkleinerung der Großbanken könnte durch eine
Radikalisierung des Trennbankenkonzepts erreicht werden, d.h. durch eine
weitergehende Aufgliederung der Sparten des Bankgeschäfts (im Investment
Banking z.B. Trennung zwischen der Vermittlung von Fusionen und
Übernahmen, der Vermittlung von Wertpapieremissionen einzelner
Wertpapierklassen und der Vermittlung des Sekundärhandels mit
Wertpapieren) oder durch regionale Beschränkungen des Bankgeschäfts.
Rein spekulativ orientierte Geschäfte bzw. Geschäfte, die in besonderer
Weise problematisch sind (wie z.B. Leerverkäufe, die Spekulation auf
Staatsanleihen mit Credit Default Swaps, die Spekulation mit
Nahrungsmittel- und Roh-stoffpreisen u.ä.), sollten weitgehend
unterbunden werden.

Die großen Privatbanken sollten letztlich unter gesellschaftliche
Kontrolle gestellt werden, um die Demokratisierung der Wirtschaft zu
ermöglichen. Soziale und ökologische Ziele könnten dann durch eine
entsprechende Steuerung der Kreditvergabe vorangetrieben werden. Wie das
Beispiel der deutschen Landesbanken in der jüngsten Krise gezeigt hat,
ist es allerdings auch notwendig, neue Formen der demokratischen
Kontrolle öffentlicher Banken zu entwickeln.


2. EIGENKAPITALFORDERUNGEN FÜR BANKEN

Banken neigen unter dem Druck der Konkurrenz dazu, ihre Rendite auch
dadurch zu steigern, dass sie ihre Eigenkapitalquote senken: Sie
versuchen, mit möglichst wenig Eigenkapital und dafür durch mehr eigene
Kreditaufnahme, ihre Geschäfte so weit wie möglich auszudehnen. Eine
niedrige Eigenkapitalquote erhöht jedoch auch das Konkursrisiko. In der
Krise erwies sich, dass viele Banken ihr Eigenkapital rasch aufgezehrt
hatten, als sie Verluste realisieren mussten bzw. als ihre
Refinanzierung stockte. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat
daher im Jahr 2010 neue Eigenkapitalrichtlinien erlassen („Basel III“),
die darauf zielen, die Eigenkapitalanforderungen an Banken zu erhöhen.
Die EU hat dies mit der Eigenkapitaldirektive CRD IV umgesetzt. Demnach
müssen Banken ab 2015 6% Kernkapital vorhalten, davon „hartes
Kernkapital“ von mindestens 4,5%. Weiterhin sind 2% Ergänzungs-kapital
vorgesehen, sodass die Eigenkapitalquote insgesamt 8% beträgt.
Zusätzlich soll bis 2019 ein konjunkturabhängiger
Kapitalerhaltungspuffer von 2,5% aufgebaut werden, der in Krisenzeiten
abgebaut werden darf. Für die schrittweise Umsetzung der neuen Regeln
haben die Banken Zeit bis 2018.

Gegenüber der Vorkrisenregelung ist dies ein gewisser Fortschritt. Die
neuen Eigenkapitalanforderungen sind allerdings in mehrfacher Hinsicht
unzulänglich:

Bei der Berechnung der Eigenkapitalquote gehen nicht alle Aktiva zu 100%
ein. Vielmehr können die Banken wie bisher eine Risikogewichtung
vornehmen und bei der Einschätzung der Risiken entweder ihre eigenen
bankinternen Modelle oder externe Ratings zu Grunde legen. Dadurch
könnten die Banken im Prinzip bei der Wahrung einer nominellen
Eigenkapi-talquote entsprechend der gesetzlichen Anforderungen die Summe
ihrer Aktiva unendlich ausdehnen. Verhindert wird dies nur durch die
Einführung einer Höchstverschuldungsquote (leverage ratio), bei der alle
Aktiva ungewichtet berücksichtigt werden. Selbst bei der
Höchstverschuldungsquote, die der Basler Ausschuss vorgesehen hat, gehen
jedoch nicht alle Aktiva zu 100% ein. Abgesehen davon ergibt sich aus
der vorgesehenen Höchstver-schuldungsquote, dass das Kernkapital
(Stammkapital und einbehaltene Gewinne) nur 3% der Gesamtaktiva betragen
muss. Hinzu kommt, dass der Basler Ausschuss erst 2017 ent-scheiden
wird, ob diese Höchstverschuldungsquote verbindlich eingeführt werden soll.

Die o.g. zusätzlichen Kapitalerhaltungspuffer werden zu einem Spielball
in der internationalen Standortkonkurrenz. Zudem muss die jeweilige
Bankenaufsichtsbehörde die Höhe der von ihr verlangten zusätzlichen
Kapitalpolster 12 Monate im Voraus bekannt geben. Sie kann also nicht
kurzfristig auf Veränderungen der konjunkturellen Lage reagieren.
Schließlich sind auch keine harten Sanktionen für Banken vorgesehen, die
kein zusätzliches antizyklisches Kapitalpolster haben. Die Richtlinie
des Basler Ausschusses sieht lediglich vor, dass diese Banken einer
Begrenzung ihrer Kapital- und Gewinnausschüttungen unterliegen sollen.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Banken ihre Banklizenz auch
dann behalten können, wenn sie die zusätzlichen antizyklischen
Kapitalpolster nicht einführen.

Im Gegensatz zu dem Vorschlag des Basler Ausschusses sieht die
EU-Richtlinie eine Verschuldungsgrenze für Banken nicht vor. Die
EU-Regelungen verdecken ein wesentliches Faktum: Die Festlegung ihrer
Eigenkapitalquoten bleibt auch in Zukunft weitgehend eine
Pri-vatangelegenheit der Banken, weil deren Berechnung wesentlich auf
ihren internen Risi-komessmodellen bzw. auf privaten Ratings beruht.

Eine Eigenkapitalquote der Banken von 15-20 Prozent wäre angemessen. Die
Eigenkapital-quote sollte im Durchschnitt jedenfalls nicht niedriger
sein als die der Unternehmen im in-dustriellen Sektor. Eine strikte
Höchstverschuldungsquote sollte eingeführt werden. Die private
Selbstregulierung des Bankensektors durch interne Risikomessmodelle und
den Rückgriff auf Ratings muss beendet werden. Durch staatliche
Vorschriften muss klar geregelt werden, wieviel Eigenkapital die Banken
für verschiedene Klassen von Aktiva vorzuhalten haben.


3. SCHATTENBANKEN

Schattenbanken sind Finanzmarktakteure, die bankähnliche
Geschäftsmodelle verfolgen, ohne jedoch über eine Banklizenz zu
verfügen. Damit unterliegen sie auch nicht der Banken-regulierung und
–aufsicht und operieren daher meist im Hochrisiko- und
Hochprofitbereich. Typische Akteure sind Hedgefonds, Private Equity
Fonds, Geldmarktfonds und verschiedene Varianten von außerbilanziellen
Zweckgesellschaften. Reguläre Banken unterhalten selbst zahlreiche
Schattenbanken oder sind mit ihnen verknüpft. 2012 wurden im
Schattenbanken-sektor Vermögenswerte von ca. 53 Billionen Euro bewegt.
Das ist halb soviel wie im offiziellen Bankenbereich. Die große Mehrheit
der Schattenbanken hat ihren juristischen Sitz in Offshore-Zentren und
Steuerparadiesen. Der Sektor wächst stark, weil die zunehmende
Regulierung im offiziellen Bankensektor zu Ausweichreaktionen in den
Schattenbereich führt.

Die EU war auch fünf Jahre nach dem Crash nicht in der Lage, eine
Regulierung des Schat-tenbankenwesens zustande zu bringen. Um die
Blamage nicht allzu offensichtlich werden zu lassen und überhaupt
irgendetwas vorlegen zu können, wurde im Januar 2014 der Entwurf einer
Verordnung vorgelegt, in der es nur noch um Berichtspflichten und mehr
Transparenz gegenüber der Aufsicht geht. Reale Eingriffe in den Sektor
sind darin nicht vorgesehen. Zudem ist die Zukunft der Verordnung
angesichts der EP-Wahlen und des Wechsels der Kommission ungewiss.

In der jüngsten Krise wurde deutlich, dass viele Banken ihre wirkliche
Vermögens- und Er-tragslage durch die Nutzung außerbilanzieller
Zweckgesellschaften verschleiert haben. Die Möglichkeit zur Konstruktion
außerbilanzieller Zweckgesellschaften ergibt sich auch durch die
geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Infolge der Krise wurden die
International Financial Reporting Standards modifiziert, um bezüglich
der Übertragung finanzieller Vermögenswerte auf andere, nicht
konsolidierte Unternehmen mehr Transparenz zu schaffen. Forderungen und
Verbindlichkeiten, die in eine nicht konsolidierte Zweckgesellschaft
ausgelagert werden, müssen nun in einem Anhang zum Unternehmensabschluss
angegeben werden. Eine entsprechende Verordnung wurde von der
Europäischen Kommission erlassen. Die Möglichkeit, Forderungen und
Verbindlichkeiten aus der Bilanz in Zweckgesellschaften auszulagern,
wird damit aber nicht unterbunden. Dementsprechend bleiben auch die
Möglichkeiten bestehen, durch entsprechende Manipulationen die
Eigenkapitalanforderungen formal zu erfüllen, indem sie, statt ihr
Eigenkapital zu erhöhen, Aktiva in Zweckgesellschaften auslagern.

Finanzunternehmen mit bankähnlichen Geschäften müssen genauso strikt wie
Banken reguliert und beaufsichtigt werden. Die Bildung von
außerbilanziellen Zweckgesellschaften sollte komplett unterbunden
werden, da sie im Wesentlichen dazu dient, Gewinne oder Schulden zu
verstecken und Steuerzahlungen zu vermeiden oder
Eigenkapitalanforderungen zu umgehen.


4. RATINGAGENTUREN

Ratings spielen heute eine grundlegende Rolle für
Investitionsentscheidungen von Kapitalanlegern ebenso wie für die
Berechnung der Eigenkapitalquoten von Banken. In der Krise erwies sich,
dass die Ratingagenturen die Risiken systematisch unterschätzt und
massenhaft die von den Banken emittierten Wertpapiere mit zu guten
Ratings versehen hatten. Sie haben damit eine prozyklische Dynamik
befördert. Insbesondere bei der Bewertung der Regierungen in den
europäischen Krisenländern haben die Ratings krisenverschärfend gewirkt.
Erklärbar ist dies unter anderem dadurch, dass die Ratingagenturen
selbst profitorientierte Unternehmen sind und von den
Wertpapieremittenten für die Ratings bezahlt werden. Hinzu kommt, dass
sie die gleichen Grundannahmen, theoretischen Modelle und
Computeralgo-rithmen verwenden wie Banken und Schattenbanken. Aufgrund
der Krise wurden in der EU drei Regulierungen von Ratingagenturen
verabschiedet, die sich alle jedoch nur auf Transpa-renz und
Informationspflichten beziehen. An den grundlegenden Funktionsproblemen
von Ratingagenturen wurde damit nichts ändert. Über die Etablierung
einer öffentlichen Ratinga-gentur, mit der die Monopolstellung der drei
großen US-Agenturen gebrochen werden sollte, wurde zwar diskutiert,
realisiert wurde sie jedoch nicht, ganz zu schweigen von der
Möglichkeit, die Agenturen für falsche Ratings haftbar zu machen.

Die Beurteilung der Risiken von Wertpapieren und der Bonität von
Unternehmen oder Staatsapparaten, die Wertpapiere emittieren, ist ein
öffentliches Gut und sollte nicht von privaten, sondern von öffentlichen
Ratingagenturen vorgenommen werden. Die bei Ratings zugrunde gelegten
Annahmen und Verfahren müssen offengelegt werden und der öffentlichen
Kritik zugänglich sein.


5. DIE BANKENAUFSICHT

Die EU verfügte bereits vor dem Krise über eine Aufsichtsstruktur, die
aber völlig versagte. Die Krise war der Anlass, die Aufsicht zu
reformieren und es wurde 2011 eine Behörde für die Bankenaufsicht (EBA,
Sitz: London), eine Wertpapieraufsicht (ESMA, Sitz: Paris) und eine
Versicherungsaufsicht (EIOPA, Sitz: Frankfurt/M.) gegründet. Zur
Koordination wurde ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken gegründet.

Allerdings hat auch diese Konstruktion weder die prekäre Lage etwa der
spanischen Banken rechtzeitig erkannt noch die kriminellen
Machenschaften, wie die Manipulation des LIBOR, an denen fast alle
europäischen Großbanken beteiligt waren. Daher sahen sich die
Regierungen der Eurozone gezwungen, bereits ein Jahr später ein neues
Aufsichtssystem im Rahmen der Bankenunion zu etablieren. Dabei wurde der
Europäischen Zentralbank (EZB) die Kompetenz für die Bankenaufsicht
übertragen, aber nur für die Eurozone.

In Zukunft entscheidet die EZB über die Zulassung von Kreditinstituten
in der Eurozone, über den Entzug der Zulassung sowie über die
Zulässigkeit von Fusionen und Übernahmen im Bankensektor. Außerdem wird
sie die bedeutendsten Banken direkt beaufsichtigen. Im Prinzip ist es
sinnvoll, dass international tätige Banken auch einer internationalen
Aufsicht unterliegen. Problematisch ist allerdings, dass die Aufsicht
der EZB nur für die Großbanken der Eurozone und nicht für die gesamte EU
gilt. Der wichtige Finanzplatz London bleibt so beispielsweise außen vor.

Problematisch ist auch, dass die EZB in Interessenskonflikte geraten
kann, z.B. wenn eine Bank, die von der EZB Liquiditätshilfen erhalten
hat, vor der Insolvenz steht. Das größte Manko ist allerdings, dass eine
Bankenaufsicht nur dann wirklich funktionieren kann, wenn klar ist, wer
im Falle eines Bankrotts haftet. Das ist im Rahmen der Bankenunion
bisher immer noch primär der jeweilige Nationalstaat. Die
Vergemeinschaftung der Haftung durch den gemeinsamen Abwicklungsfonds
(s.u.) ist völlig unzureichend und wird im Falle einer ernsten Krise
versagen müssen.

Die europäische Bankenaufsicht sollte nicht nur für die Banken der
Eurozone, sondern für die Banken der gesamten EU zuständig sein. Sie
sollte nicht bei der EZB angesiedelt sein, sondern bei einer
einheitlichen Aufsichtsbehörde, die gleichermaßen für Banken,
Versiche-rungen und andere Finanzunternehmen zuständig ist. Deren
Entscheidungen müssen einer wirksamen demokratischen Kontrolle unterliegen.


6. DER EINHEITLICHE BANKENABWICKLUNGSMECHANISMUS

Der neue einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus, der neben der
europäischen Ban-kenaufsicht Teil der Bankenunion ist, soll plötzliche,
unkontrollierte Bankzusammenbrüche verhindern und die geordnete
Abwicklung von insolventen Banken ermöglichen. Dabei soll verhindert
werden, dass die Steuerzahler in Zukunft die Kosten von Insolvenzen
tragen. Die Beteiligung der Eigentümer und der Kreditgeber einer
insolventen Bank an den Kosten der Abwicklung wird nun auf europäischer
Ebene geregelt. Allerdings ist das Verhältnis zwischen den
Bankenabwicklungsregeln und der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) bzw. dem Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM) unklar. Es ist nicht ausgeschlossen, dass
auch in Zukunft Banken öffentliche Finanzhilfen erhalten, bevor ihre
Eigentümer und ihre privaten Gläubiger in Haftung genommen werden.

Der einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus muss so gestaltet werden,
dass die Ei-gentümer und Kreditgeber insolventer Banken vorrangig in
Haftung genommen werden. Sollte nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit die
Verhinderung einer Insolvenz in öffentlichem Interesse liegen muss eine
Haftung der öffentlichen Hand nach sozialen Kriterien gestaltet werden,
d.h. die Ersparnisse von Lohnabhängigen und kleinen Selbständigen müssen
geschützt werden, während Kapitaleigner vorrangig haften müssen.


7. DER EINHEITLICHE BANKENABWICKLUNGSFONDS

Durch Einzahlungen der Banken soll ein Bankenabwicklungsfonds gebildet
werden, auf den im Falle von Insolvenzen zurückgegriffen werden kann.
Der Umfang des Fonds soll mindestens 1% der gedeckten Einlagen aller
Kreditinstitute der teilnehmenden Mitgliedstaaten umfassen – das wären
gegenwärtig etwa 55 Mrd. Euro. Dieser Betrag ist bei einer ernsten Krise
zu niedrig. Auf Deutschland würden anteilig etwa 10 Mrd. Euro entfallen.
In der jüngsten Krise wurden über den Sonderfonds
Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) alleine für die Rettung der Aareal
Bank, der Commerzbank, der HRE und der West LB bereits 17,1 Mrd. Euro
verausgabt. Hinzu kommt, dass der Fonds frühestens im Jahr 2024 in der
geplanten Höhe zur Verfügung stehen wird. In der Zwischenzeit haften bei
einer neuen Bankenkrise gegebenenfalls wieder die Steuerzahler, wenn
sich das „Bail-in“ der Eigentümer und der privaten Gläubiger als nicht
ausreichend erweist.

Der Bankenabwicklungsfonds sollte auf ein Niveau aufgestockt werden, das
mindestens der Summe der öffentlichen Hilfskredite und Bürgschaften für
Banken entspricht, die von allen EU-Staaten in der jüngsten Krise
aufgebracht wurden.


8. DER OTC-HANDEL MIT DERIVATEN

Der Over-the-Counter-Handel (OTC-Handel) umfasst Geschäfte mit
Derivaten, die bilateral (over the counter), also unter Umgehung eines
öffentlichen Marktplatzes, z.B. einer Börse, zwischen
Finanzmarktakteuren gehandelt werden. Da sie im Gegensatz zu
börsengehandelten Pro-dukten nicht standardisiert sind, ist hier großer
Spielraum für „Innovationen,“ d.h. besonders gerissene Geschäftsmodelle,
in die Aufsichtsbehörden keinen Einblick haben. Die meisten der
berüchtigten „toxischen Produkte“, d.h. hochspekulative Derivate, die zu
den wichtigsten Auslösern der Krise gehörten, werden in diesem Sektor
gehandelt. Er macht ca. 90% Prozent des gesamten Derivategeschäfts aus.

Die EU hat dazu nach US-Vorbild mehrere Regelungen erlassen, so die
Markets in Financial Instruments Regulation (MIFIR), die Markets in
Financial Instruments Directive (MIFID) und die European Market
Infrastructure Regulation (EMIR), die alle in Kraft sind. Im Kern ist
vor-gesehen, dass der OTC-Handel zukünftig über so genannte
Gegenparteien, also Handels-plattformen oder Clearingstellen laufen soll
und Transaktionen in einem Handelsregister erfasst werden. Damit bekommt
die Aufsicht die Möglichkeit, den Handel zu kontrollieren und ggf.
einzugreifen. Allerdings sind auch hier wieder zahlreiche Ausnahmen
vorgesehen.

Auch hier folgt die EU wieder der Logik, den Handlungsspielraum der
Kapitalanleger und Finanzintermediäre möglichst wenig einzuschränken und
lediglich einige Sicherheitsmaß-nahmen einzubauen. Ob sie im Notfall
greifen, ist ungewiss. Denn das Verhältnis von Aufsicht und Banken ist
das von Hase und Igel (s. Abschnitt zu Aufsicht). Die Aufsicht hat
angesichts der Größe, der Komplexität und des Innovationstempos des
Finanzsystems weder die personellen, noch die finanziellen Ressourcen,
um mit den Banken mithalten zu können.

Daher ist es notwendig, das Derivatewesen von vorneherein auf
strukturelle Stabilität auszulegen. Das ginge über ein
Zulassungsverfahren („Finanz-TÜV“). Demnach wären zunächst einmal alle
Derivate verboten. Auf Antrag könnten einzelne Produkte nach einer
einfachen und transparenten Bewertung zugelassen werden, wenn sie keine
systemischen Risiken beinhalten. Die Beweislast für die Ungefährlichkeit
des Produkts läge beim Antragsteller.


9. STEUERFLUCHT

Dass Steuerflucht und Steuervermeidung für die EU und alle Staaten in
der Welt höchst schädlich sind, ist inzwischen auch in der EU-Politik
anerkannt. Die Europäische Kommission spricht von einer Billion Euro
Verlusten pro Jahr in der EU. Doch die wesentlichen Maßnahmen gegen
diesen Missstand kamen in den letzten Jahren nur schleppend, wenn
überhaupt voran.

Um die Steuerflucht von Vermögenden zu bekämpfen, wird inzwischen vor
allem der automatische Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden
vorangetrieben. Die G20 haben ihn im September 2013 als den „zukünftigen
Standard“ bestätigt, der nun von der OECD umgesetzt werden soll – aber
international ist das noch ein langer Weg. Selbst der EU gelang es erst
nach jahrelangen Verhandlungen, im Frühjahr 2014 ihre Richtlinie zum
automatischen Informationsaustausch bei Zinseinnahmen zu überarbeiten.
Luxemburg und Österreich hatten sich bislang geweigert, die seit 2003
bestehende Richtlinie anzuwenden, wollen aber nun endlich auch
Informationen herausgeben. Doch zugleich wurden wichtige Ergänzungen der
Richtlinie – z.B. über andere Kapitaleinkommen – abgetrennt, über die
nun weiter verhandelt werden muss. Und auch die Verhandlungen mit
Steueroasen außerhalb der EU wie der Schweiz oder Liechtenstein laufen
noch immer.

Bei der Steuervermeidung von Konzernen hat die EU nach wie vor einige
der schlimmsten Oasen mitten unter sich: Länder wie die Niederlande oder
Irland verteidigen ihre Steuerprivilegien für Konzerne vehement. Einige
EU-Gesetze bieten Konzernen beste Möglichkeiten, ihre Gewinne in der EU
frei zu verschieben, ohne sie zwingend besteuern zu müssen. Besonders
Krisenstaaten wie Portugal oder Griechenland leiden zunehmend unter dem
steuerlichen Wegzug von Konzernen. Auch hier läuft nun immerhin ein
Reformprozess der G20, durchgeführt von der OECD. Dieser soll aber erst
2015 abgeschlossen sein. Die EU und einige Nationalstaaten arbeiten
parallel daran, ihre Gesetze in Details nachzubessern. Doch solange
keine Abkehr vom Dogma des freien konzerninternen Kapitalverkehrs und
vom angeblich gesunden Steuerwettbewerb erfolgt und solange nicht
wirklich klar gegen die EU-Steueroasen vorgegangen wird, wird sich kaum
etwas ändern. Weitgehend gescheitert ist auch die länderbezogene
Transparenz der Konzernbilanzen, denn diese wird es nach langen
Verhandlungen nur für Banken und Rohstoffkonzerne geben.

Offshore-Finanzplätze und freie Bankzonen werden nicht nur zur
Steuerhinterziehung, sondern auch zur Geldwäsche oder zum Verschleiern
von Verlusten genutzt. Solche unregulierten Zonen müssen beseitigt
werden. Notwendig ist auch eine international abgestimmte Steuerpolitik,
d.h. einheitliche Steuersätze für Unternehmen und Kapitaleigner, um die
Fort-setzung des Steuersenkungswettlaufs der letzten Jahrzehnte zu
verhindern. Solange das nicht der Fall ist, ist – notfalls auch
unilateral - die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen notwendig.
Diese sind unumgänglich, um Kapitalflucht zu unterbinden.


10. DIE FINANZTRANSAKTIONSSTEUER

Die Finanztransaktionssteuer (FTT) fällt etwas aus dem Rahmen der
übrigen Reformen her-aus. Sie war schon lange vor der Krise eine
Flaggschiffforderung der internationalen Zivilgesellschaft, um Sand ins
Getriebe des Finanzkapitalismus zu werfen. Die Steuer erzielt - sofern
richtig ausgestaltet - regulatorische Wirkung, indem die Steuerlast mit
der Häufigkeit der Transaktionen steigt und diese tendenziell unrentabel
macht. Vor allem der Hochfrequenzhandel wäre hart betroffen und würde
weitgehend ausgetrocknet.

Unter dem Eindruck der Krise, des drohenden Kollapses Griechenlands und
dem Druck der öffentlichen Meinung legte die EU-Kommission 2011 den
Entwurf einer Direktive für die EU-27 vor, nachdem ein Vorstoß
Frankreichs und Deutschlands, die FTT im Rahmen der G20 einzuführen,
gescheitert war. Der Kommissionsvorschlag lag sehr nahe an den
Vorstellungen der Zivilgesellschaft und enthielt sogar innovative
Maßnahmen gegen die Steuerumgehung. Es wurde deutlich: wenn der
politische Wille vorhanden ist, gibt es durchaus Wege zur wirksamen
Kontrolle der Finanzmärkte. Insofern hebt sich das Projekt positiv von
den anderen Reformen ab.

Allerdings scheiterte das Vorhaben in der EU-27 am Widerstand
Großbritanniens, Schwedens, Tschechiens, Luxemburgs u.a. Frankreich und
Deutschland haben daraufhin eine Koalition der Willigen aus elf
Mitgliedsländern gebildet, die im Verfahren der so genannten Vertieften
Zusammenarbeit das Projekt implementieren wollen. Inzwischen weicht die
sozialistische Regierung in Paris jedoch wieder vor dem Druck der Banken
zurück und versucht so viele Ausnahmen durchzusetzen, dass am Ende nur
eine Rumpfsteuer herauskäme. Die Verhandlungen ziehen sich daher seit
Monaten in die Länge. Die Ankündigung eines Kom-promisses in einer
öffentlichen Sitzung des Finanzministerrats am 6. Mai war vor allem eine
PR-Aktion für den Europa-Wahlkampf. Hinter den Kulissen geht die
Auseinandersetzung um die Ausgestaltung der Steuer weiter. Da das EP bei
der FTT keine Entscheidungsbefugnis besitzt, wird der Prozess unabhängig
von den Wahlen weitergehen und möglicherweise Ende 2014 abgeschlossen.

Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Steuer geben. Wie sehr sie
aber verwässert und entschärft wird, hängt davon ab, ob auch in der
letzten Phase der öffentliche Druck aufrechterhalten wird.

Die Auseinandersetzung um die FTT zeigt einerseits, dass Druck von unten
durchaus Wirkung hat. Andererseits wird aber auch deutlich, dass die
Kräfteverhältnisse nach wie vor nicht ausreichen, wirklich konsequente
Reformen auf breiter Front durchzusetzen.


11. WEITERGEHENDE MASSNAHMEN ZUR ERHÖHUNG DER FINANZIELLEN STABILITÄT

Die finanzielle Stabilität kann letztlich nicht allein durch regulative
Politik erhöht werden. Denn die Aufblähung der Finanzmärkte ist nicht
nur Resultat ihrer Deregulierung und Liberalisierung, sondern wird auch
durch eine strukturelle Überakkumulation von Kapital gespeist. Diese hat
sich in den letzten Jahrzehnten durch die Umverteilung der Einkommen und
Vermögen von unten nach oben, durch staatliche Steuersenkungspolitik und
durch eine international zunehmend ungleiche Entwicklung verschärft.
Resultat ist auf der einen Seite eine wachsende Abhängigkeit der
öffentlichen Haushalte von den internationalen Finanzmärkten und eine
Zunahme der Staatsverschuldung. Auf der anderen Seite, aber auch eine
zunehmende Verschuldung der Lohnabhängigen und eine Zunahme der privaten
Vermögen der Kapitaleigner. Denn die Schulden der einen sind die
Vermögen der anderen. Diese Ver-schuldungsökonomie ist in der jüngsten
Krise an ihre Grenzen gestoßen. Um die ständige Zunahme des nach Anlage
suchenden Kapitals und die Verschuldung zu begrenzen, ist es notwendig,

- hohe Einkommen und Vermögen erheblich stärker zu besteuern,

- Einkommen und Vermögen von oben nach unten umzuverteilen,

- staatliche Aufgaben durch Steuern und nicht durch Kreditaufnahme zu
finanzieren,

- den öffentlichen Sektor auszubauen, anstatt öffentliche
Dienstleistungen zu privatisieren,

- nicht nur Leistungsbilanzdefizite, sondern auch
Leistungsbilanzüberschüsse abzubauen (z.B. durch eine Clearing Union,
durch internationale Transferzahlungen, durch eine internationale
Industrie- und Strukturpolitik).

--

Kontakt:
* Dr. Thomas Sablowski: sablowski at soz.uni-frankfurt.de
* Peter Wahl: peter.wahl at weed-online.org, Tel. 0160 823 4377

--

------------------------------------------------
Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
------------------------------------------------
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-42; 0151/6141 0268
Mail: frauke.distelrath at attac.de, Fax: 069/900 281-99
------------------------------------------------
_______________________________________

Um diese Mailingliste abzubestellen oder die E-Mail-Adresse zu ändern, besuchen Sie bitte:
https://listen.attac.de/mailman/listinfo/attac-d-presse

Alle Pressemitteilungen von Attac Deutschland (mit Suchfunktion) finden Sie unter http://www.attac.de/presse

Neu: Als RSS-Feed gibt es die Presseinfos unter http://www.attac.de/presse/rss/


More information about the imc-presse mailing list