[imc-presse] Pressemitteilung_Nach 28 Monaten: Anwältinnen und Anwälte in der Türkei aus U-Haft entlassen

RAV e.V. gs at rav.de
Fri Mar 21 11:42:10 CET 2014


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

anbei und hier folgend eine gemeinsame Pressemitteilung von DAV, RAV und der
Vereinigung Berliner Strafverteidiger zu der längst überfälligen Entlassung
von Anwältinnen und Anwälten im sog. KCK-Verfahren aus der U-Haft in der
Türkei. 

Wir bitten um Veröffentlichung in Ihren Medien und um Weiterleitung über die
sozialen Netzwerke.

Für Fragen steht Rechtsanwältin Franziska Nedelmann, stellvertretende
Vorstandsvorsitzende des RAV und Prozessbeobachterin im KCK-Verfahren unter
der Nummer 0179-5415029 zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

***

Pressemitteilung 

Nach 28 Monaten: Anwältinnen und Anwälte in der Türkei aus U-Haft entlassen
– Ende des KCK-Verfahrens nicht absehbar

Berlin [DAV/RAV/Vereinigung Berliner Strafverteidiger] 

In dem gegen 46 Anwältinnen und Anwälte gerichteten KCK-Verfahren wurden am
18. März 2014 überraschend die letzten zehn Inhaftierten gegen
Kautionszahlungen freigelassen. Das Istanbuler Gericht begründete die
Entscheidung damit, es lägen keine Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr der
Inhaftierten vor.

„Bereits seit Beginn des Verfahrens 2011 trägt die Verteidigung vor, dass
bei den inhaftierten Angeklagten keine Fluchtgefahr gegeben ist. Die
Kolleginnen und Kollegen waren trotzdem zweieinhalb Jahre lang in
Untersuchungshaft. Die jetzige Verneinung der Fluchtgefahr scheint für das
Gericht der einzige Ausweg gewesen zu sein, nicht von staatlichem
Verschulden sprechen zu müssen in einem Verfahren, das sich bisher ohnehin
als Farce dargestellt hat“, kommentierte Rechtsanwältin Antonia von der
Behrens, die das KCK-Verfahren für den RAV beobachtet.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV), der Republikanische Anwältinnen- und
Anwälteverein (RAV) und die Vereinigung Berliner Strafverteidiger begrüßen
die längst überfällige Aufhebung der Haft. Sie sind jedoch weiterhin besorgt
über den schleppenden Fortgang des Verfahrens. Der Beschleunigungsgrundsatz
ist auch im türkischen Recht zu beachten. Dennoch haben seit
Verhandlungsbeginn im Juli 2012 erst neun Hauptverhandlungstage
stattgefunden. Der für Anfang April 2014 angekündigte zehnte
Verhandlungstermin wurde vor wenigen Tagen aufgehoben. Noch ist nicht
bekannt, wann das Verfahren fortgesetzt wird.

„Bereits dieser Umstand müsste in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu einer
Einstellung führen. Es kann nicht sein, dass Angeklagte, gegen die ein
Haftbefehl besteht, nicht wissen, wann gegen sie weiter verhandelt wird und
das vor einem Gericht, das einfach ausgetauscht worden ist“, sagte
Rechtsanwältin Gül Pinar, Prozessbeobachterin des DAV beim KCK-Verfahren.

Durch eine Anfang März 2014 in Kraft getretene Rechtsänderung wurden die
bisher zuständigen Sondergerichte aufgelöst und alle Verfahren der
ordentlichen Strafgerichtsbarkeit zugeordnet.

„Seit Jahren war die Abschaffung dieser an ein Militärregime erinnernden
Sondergerichte überfällig, und es bleibt zu hoffen, dass das neue Gericht
nun angemessen Recht sprechen wird“, so Rechtsanwältin Gilda Schönberg,
Prozessbeobachterin des KCK-Verfahrens für die Vereinigung Berliner
Strafverteidiger.

Im KCK-Verfahren sind 46 Anwältinnen und Anwälte wegen der angeblichen
Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation angeklagt. Zur Last
gelegt wird ihnen die Ausübung ihrer anwaltlichen Pflichten: Der
Anklagevorwurf knüpft daran an, dass sie an der Verteidigung von Abdullah
Öcalan beteiligt waren oder andere inhaftierte Mandanten besucht hatten.

Während die Änderung der Gerichtszuständigkeit in dem KCK-Verfahren gegen
die Anwälte zu deren Entlassung führte, sind in den anderen KCK-Verfahren
gegen Journalisten, Gewerkschaftler und kurdische Politiker sowie in dem
ÇHD-Verfahren gegen Strafverteidiger weiterhin zahlreiche Personen
inhaftiert. Dies ist mehr als besorgniserregend, und wir fordern die
umgehende Freilassung auch dieser Inhaftierten.

Wir werden die justiziellen Entwicklungen und den Fortgang der Verfahren
gegen unsere Kolleginnen und Kollegen weiterhin beobachten.

Kontakt über die jeweilige Geschäftsstelle der genannten
Anwaltsvereinigungen


---
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
mailto:kontakt at rav.de | www.rav.de
Mo - Fr 10:00 - 16:00


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