[imc-presse] PRESSEMITTEILUNG / FinFisher - Trotz Hinweise auf illegale Überwachung keine Ermittlungen gegen deutsch-britische Software-Firma

Anabel Bermejo Bragado bermejo at ecchr.eu
Fri Dec 12 09:45:08 CET 2014


ECCHR - European Center for constitutional and human rights

 

PRESSEMITTEILUNG

 

 

FinFisher: Keine Ermittlungen gegen deutsch-britische Software-Firma

Staatsanwaltschaft München ignoriert Hinweise auf illegale Überwachung,
Menschenrechtsituation in Bahrain ebenso wie Rechtslage in Deutschland

 

Berlin, 12. Dezember 2014 – Die Staatsanwaltschaft München will nicht gegen
Mitarbeiter des deutsch-britischen Konzerns Gamma International ermitteln.
Das hatten das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
und die britische Organisation Privacy International in einer Strafanzeige
<http://www.ecchr.de/ueberwachungstechnologie.html>  am 16. Oktober 2014
gefordert. Die Organisationen haben Anhaltspunkte, wonach bahrainische
Behörden unter anderem auch in Deutschland lebende Oppositionelle mithilfe
des Gamma-Trojaners FinFisher unrechtmäßig ausgespäht haben. Gegen die
Einstellung der Anzeige wird das ECCHR Gegenvorstellung einlegen.

„Die Argumentation der Staatsanwaltschaft ist rechtlich nicht haltbar“,
sagte Miriam Saage-Maaß, stellvertretende Legal Director des ECCHR. „Wenn
der Behörde die Informationen aus den Wikileaks-Dokumenten nicht reichen,
dann muss sie eben selbst ermitteln!“ Zudem lasse die Staatsanwaltschaft die
Situation in Bahrain <http://www.ecchr.de/Bahrain-de.html>  völlig außer
Acht. In Bahrain werden Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und
Oppositionelle systematisch überwacht, verfolgt, inhaftiert und immer wieder
auch gefoltert. „Angesichts der Überwachungs-Realität in Bahrain ist es
absurd, zu sagen, staatliche Behörden könnten gar nicht ‚hacken‘ und gegen §
202 a StGB – dem Verbot der Ausspähung von Daten – verstoßen“, sagte
Saage-Maaß. 

Doch damit nicht genug: „Die Staatsanwaltschaft München ignoriert auch die
Rechtslage in Deutschland“, so Saage-Maaß. Selbst das Bundeskriminalamt
verzichtete bis mindestens 2012 auf den Einsatz einer Version des
Gamma-Trojaners, da die Software gegen die „standardisierende
Leistungsbeschreibung” der Bundesregierung und damit gegen
verfassungsrechtliche Mindeststandards verstieß.

Gamma hat die Überwachungssoftware FinFisher entwickelt und produziert. Dem
ECCHR liegen Datensätze von 77 Computern vor, die den Verdacht begründen,
dass Gamma die Software nicht nur nach Bahrain lieferte, sondern von
Deutschland aus auch technische Hilfe für deren Nutzung leistete. 

 

Doppelsendungen bitten wir zu entschuldigen!

 

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Anabel Bermejo 

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