[imc-presse] Pressemitteilung des RAV_Das Bundesverwaltungsgericht beendet diskriminierende Behandlung von türkischen Staatsangehörigen

RAV e.V. gs at rav.de
Wed Mar 20 15:48:09 CET 2013


Sehr geehrte Damen und Herren,

hier folgend und im Anhang eine Pressemitteilung des RAV zu einer
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom gestrigen Tag.

Der RAV hatte sich im Oktober 2010 an die Europäische Kommission gewandt und
die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland
angeregt. Das Urteil zeigt nun, dass die türkischen Staatsangehörigen
jahrzehntelang zu hohe Gebühren entrichtet haben, die sicherlich mehrere
Millionen Euro betragen.

Wir bitten um Veröffentlichung der Pressemitteilung in Ihren Medien und um
Weiterleitung an interessierte Kolleginnen und Kollegen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Ünal Zeran, Hamburg
(Tel 040/43135110 | zeran at bg124.de) 

Mit besten Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

***

Das Bundesverwaltungsgericht beendet diskriminierende Behandlung von
türkischen Staatsangehörigen

Mit Urteil vom 19. März 2013 (Az 1 C 12.12) hat das Bundesverwaltungsgericht
die jahrzehntelange diskriminierende Behandlung von türkischen
Staatsangehörigen bei der Gebührenerhebung für die Erteilung von
Aufenthaltstiteln mit den europäischen Vorgaben für nicht vereinbar erklärt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den vergangenen Jahren wiederholt
auf die Bedeutung der sog. standstill-Klauseln des Assoziationsrechts (Art.
41 Abs. 1 ZP zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei, Art. 13 ARB 1/80)
hingewiesen. Diese Regelungen verbieten es, nach in Kraft treten des
Zusatzprotokolls bzw. des Assoziationsratsbeschlusses ARB 1/80 im Jahr 1973
bzw. 1980 neue Beschränkungen für assoziationsberechtigte türkische
Staatsangehörige und Arbeitnehmer einzuführen oder ihre Rechtsposition
unverhältnismäßig zu verschlechtern. Zudem leitet der EuGH aus dem
Diskriminierungsverbot (Art. 10 ARB 1/80) die Unzulässigkeit solcher
Regelungen ab, die assoziationsberechtigte türkische Arbeitnehmer gegenüber
EU-Bürgern unverhältnismäßig benachteiligen.

Bereits im Jahre 2009 und 2010 hatte der EuGH in zwei Urteilen die
Gebührenpraxis für die Niederlande für rechtswidrig erklärt, da diese sowohl
gegen das Diskriminierungsverbot als auch das Verschlechterungsverbot aus
den Bestimmungen des Assoziationsrechts EWG/Türkei verstießen.
Die Bundesregierung hatte auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die
Linke noch behauptet, dass es sich um eine niederländische Besonderheit
handele und eine Gleichbehandlung zwischen Unionsbürgern und türkischen
Staatsangehörigen bei der Gebührenerhebung nicht geboten sei (Bt-DrS
17/413).

Aus diesem Anlass hatte der RAV sich im Oktober 2010 an die Europäische
Kommission gewandt und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens
gegen Deutschland angeregt.

Der RAV begrüßt das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG).
Die türkischen Staatsangehörigen haben jahrzehntelang zu hohe Gebühren
entrichtet, die sicherlich mehrere Millionen Euro betragen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ohne Zögern das Urteil des BVerwG
umzusetzen und die Bundesländer anzuweisen, wie von den Leipziger Richtern
gefordert, keine höheren Gebühren als 28,80 Euro bei türkischen
Staatsangehörigen zu erheben. Nach aktueller Rechtslage werden 135 Euro für
eine Niederlassungserlaubnis erhoben. „Zu viel entrichtete Gebühren sind
ohne bürokratischen Aufwand an die Betroffenen zurückzuerstatten“, so
RAV-Mitglied Rechtsanwalt Zeran.

Angesichts der wirtschaftlich prekären Situation vieler Zuwanderer fordern
wir die Bundesregierung bei dieser Gelegenheit auf, die zuletzt erfolgten
Gebührenanhebungen anlässlich der Einführung der elektronischen
Aufenthaltskarte zurückzunehmen, alle ausländischen Bürger und Bürgerinnen
gleich zu behandeln und nicht mit höheren Gebühren als 28,80 Euro zu
belasten. Dies würde eine Entbürokratisierung und Vereinfachung des
Gebührenrechts bedeuten.

Hamburg/Berlin 20.3.2013

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an:
RA Ünal Zeran | Tel. 040/43135110 | zeran at bg124.de

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Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
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Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
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