[imc-presse] Pressemitteilung_Neue Verfahren gegen die Bundespolizei zu "racial profiling" in Zügen und Bahnhöfen

RAV e.V. gs at rav.de
Wed Dec 18 11:13:23 CET 2013


PRESSEMITTEILUNG

 

Göttingen, den 18.12.2013 

 

Das  so genannte  „racial  profiling“,  die  Kontrolle von  Menschen  anhand
äußerer  Merkmale wie  der  Hautfarbe  und  anderer  Zuschreibungen,  wird
die  deutsche  Justiz  weiterhin beschäftigen.  Erst  im  Oktober  2012
hatte  des  Oberverwaltungsgericht  (OVG)  RheinlandPfalz mit einer
Entscheidung europaweit für Aufsehen gesorgt, nach der die Kontrolle eines
Studenten  einzig  wegen  seiner  „Hautfarbe“  nicht  mit dem
Gleichheitsgrundsatz  des Grundgesetzes vereinbar ist. Nun sind vor den
Verwaltungsgerichten Stuttgart und Köln zwei neue Verfahren gegen die
Bundespolizei anhängig – auch hier war wieder die „Hautfarbe“ der Kläger der
Grund für die Kontrollen. 

 

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart  behandelt die Klage
eines 28-jährigen Angestellten eines Bundesunternehmens aus Berlin. Er wurde
am 19.11.2013 in der ersten Klasse eines ICE zwischen Baden-Baden und
Offenburgals einziger Fahrgast im Waggon ohne  erkennbaren  Anlass
offensichtlich  wegen  seiner „Hautfarbe“  kontrolliert.  Drei
Bundespolizisten notierten seine Personalien und glichen sie mit
polizeilichen Datenbanken ab. Als Grund wurde dem Kläger nur mitgeteilt,
dass sich der ICE im Grenzgebiet bewege. 

 

Das  Verwaltungsgericht  Köln  muss  sich  dagegen  mit  der  Klage  eines
38  Jahre  alten Heilpraktikers  aus  Witten  beschäftigen.  Während  er  am
12.11.2013  im  Hauptbahnhof 

Bochum  auf  seine  Lebensgefährtin  wartete,  wurde  er  ebenfalls  einzig
wegen  seiner „Hautfarbe“  von  zwei  Bundespolizisten  kontrolliert. Zur
Begründung  hieß  es  seitens  der Beamten lediglich, man suche nach
Menschen aus Nordafrika und Syrien. 

 

Die gesetzliche Grundlage für solche „verdachtsunabhängigen“ Kontrollen
findet sich in § 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG).
Hiernachkönnen die Beamtinnen und Beamten zur Verhinderung illegaler
Einreise aufgrund von „Lageerkenntnissen und grenzpolizeilicher Erfahrung“
ohne Vorliegen einer Gefahr selbst entscheiden, wen sie kontrollieren.
Obwohl es das  Grundgesetz  in  Art.  3  Abs.  3  verbietet,  Menschen
wegen  der  Herkunft  oder  der Hautfarbe  zu  diskriminieren,  geraten
regelmäßig  Menschen  in  die  Kontrollen,  die  in  den Augen der
Bundespolizistinnen und -polizisten „nicht deutsch“ aussehen. 

 

„Das Bundespolizeigesetz selbst schafft die Voraussetzungen für den sich in
den deutschen Bahnhöfen und Zügen immer wiederholenden Verstoß gegen den
Gleichheitsgrundsatz. Wir streben deshalb nun auch die gerichtliche Klärung
der Frage an, ob § 22 Abs. 1a BPolG mit dem  Grundgesetz  noch  vereinbar
ist“,  erklärt  Rechtsanwalt  Sven  Adam,  der  die  beiden Kläger
juristisch vertritt. „Wir werden daher den Gerichten im Laufe der Verfahren
auch die unmittelbare  Vorlage  der  Sache  zum  Bundesverfassungsgericht
vorschlagen.“,  so  Adam weiter. 

 

Die  Verfahren  werden  von  Selbstorganisationen  wie  der  Initiative
Schwarze  Menschen  in Deutschland (ISD-Bund), der Internationalen Liga für
Menschenrechte e.V., der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt
(KOP), dem Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG), dem
Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), der Vereinigung
Demokratischer  Juristinnen  und  Juristen  e.V.  (VDJ), dem  arbeitskreis
kritischer  juristinnen und Juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin
(akj-berlin), dem Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. und der
National Association for the Advancement of Colored People 

(NAACP) begleitet und unterstützt. 

 

Für  Rückfragen  steht  Rechtsanwalt  Sven  Adam  zur Verfügung: 

anwaltskanzlei sven adam 

lange geismarstraße 55 | 37073 göttingen 

tel.: (0551) 4 88 31 69 | fax: (0551) 4 88 31 79 

kontakt at anwaltskanzlei-adam.de | http://www.anwaltskanzlei-adam.de

 

Hintergrundinformationen  zu  dem  Verfahren  vor  dem
Oberverwaltungsgericht  Rheinland Pfalz aus dem Jahr 2012 finden Sie hier: 

http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?sonderseiten-vg-koblenz-pressein
formationen 

 

 

 

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Sigrid v. Klinggräff

RAV-Geschäftsstelle

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

Haus der Demokratie und Menschenrechte

Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin

Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57

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