[imc-presse] Pressemitteilung_Neue Verfahren gegen die Bundespolizei zu "racial profiling" in Zügen und Bahnhöfen
RAV e.V.
gs at rav.de
Wed Dec 18 11:13:23 CET 2013
PRESSEMITTEILUNG
Göttingen, den 18.12.2013
Das so genannte racial profiling, die Kontrolle von Menschen anhand
äußerer Merkmale wie der Hautfarbe und anderer Zuschreibungen, wird
die deutsche Justiz weiterhin beschäftigen. Erst im Oktober 2012
hatte des Oberverwaltungsgericht (OVG) RheinlandPfalz mit einer
Entscheidung europaweit für Aufsehen gesorgt, nach der die Kontrolle eines
Studenten einzig wegen seiner Hautfarbe nicht mit dem
Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Nun sind vor den
Verwaltungsgerichten Stuttgart und Köln zwei neue Verfahren gegen die
Bundespolizei anhängig auch hier war wieder die Hautfarbe der Kläger der
Grund für die Kontrollen.
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart behandelt die Klage
eines 28-jährigen Angestellten eines Bundesunternehmens aus Berlin. Er wurde
am 19.11.2013 in der ersten Klasse eines ICE zwischen Baden-Baden und
Offenburgals einziger Fahrgast im Waggon ohne erkennbaren Anlass
offensichtlich wegen seiner Hautfarbe kontrolliert. Drei
Bundespolizisten notierten seine Personalien und glichen sie mit
polizeilichen Datenbanken ab. Als Grund wurde dem Kläger nur mitgeteilt,
dass sich der ICE im Grenzgebiet bewege.
Das Verwaltungsgericht Köln muss sich dagegen mit der Klage eines
38 Jahre alten Heilpraktikers aus Witten beschäftigen. Während er am
12.11.2013 im Hauptbahnhof
Bochum auf seine Lebensgefährtin wartete, wurde er ebenfalls einzig
wegen seiner Hautfarbe von zwei Bundespolizisten kontrolliert. Zur
Begründung hieß es seitens der Beamten lediglich, man suche nach
Menschen aus Nordafrika und Syrien.
Die gesetzliche Grundlage für solche verdachtsunabhängigen Kontrollen
findet sich in § 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG).
Hiernachkönnen die Beamtinnen und Beamten zur Verhinderung illegaler
Einreise aufgrund von Lageerkenntnissen und grenzpolizeilicher Erfahrung
ohne Vorliegen einer Gefahr selbst entscheiden, wen sie kontrollieren.
Obwohl es das Grundgesetz in Art. 3 Abs. 3 verbietet, Menschen
wegen der Herkunft oder der Hautfarbe zu diskriminieren, geraten
regelmäßig Menschen in die Kontrollen, die in den Augen der
Bundespolizistinnen und -polizisten nicht deutsch aussehen.
Das Bundespolizeigesetz selbst schafft die Voraussetzungen für den sich in
den deutschen Bahnhöfen und Zügen immer wiederholenden Verstoß gegen den
Gleichheitsgrundsatz. Wir streben deshalb nun auch die gerichtliche Klärung
der Frage an, ob § 22 Abs. 1a BPolG mit dem Grundgesetz noch vereinbar
ist, erklärt Rechtsanwalt Sven Adam, der die beiden Kläger
juristisch vertritt. Wir werden daher den Gerichten im Laufe der Verfahren
auch die unmittelbare Vorlage der Sache zum Bundesverfassungsgericht
vorschlagen., so Adam weiter.
Die Verfahren werden von Selbstorganisationen wie der Initiative
Schwarze Menschen in Deutschland (ISD-Bund), der Internationalen Liga für
Menschenrechte e.V., der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt
(KOP), dem Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG), dem
Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), der Vereinigung
Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ), dem arbeitskreis
kritischer juristinnen und Juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin
(akj-berlin), dem Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. und der
National Association for the Advancement of Colored People
(NAACP) begleitet und unterstützt.
Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Sven Adam zur Verfügung:
anwaltskanzlei sven adam
lange geismarstraße 55 | 37073 göttingen
tel.: (0551) 4 88 31 69 | fax: (0551) 4 88 31 79
kontakt at anwaltskanzlei-adam.de | http://www.anwaltskanzlei-adam.de
Hintergrundinformationen zu dem Verfahren vor dem
Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz aus dem Jahr 2012 finden Sie hier:
http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?sonderseiten-vg-koblenz-pressein
formationen
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Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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