[imc-presse] Presserklärung zur Verschiebung des Prozessauftaktes am OLG München

Kanzlei Hummel Kaleck kanzlei at diefirma.net
Mon Apr 15 14:27:51 CEST 2013


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Gegen 13:00 Uhr erfuhren wir aus den Medien von einer Verlegung des 
Prozessauftaktes vom 17.04.2013 auf den 06.05.2013. Ein entsprechedes 
Fax des OLG München ging hier um 13:38 Uhr ein.

Gamze Kubasik, die Tochter des ermordeten Mehmet Kubasik, empfindet die 
kurzfristige Verlegung wie einen Schlag ins Gesicht. Wochen und Monate 
war der Termin für sie und ihre Familie im Fokus, die Anspannung war bis 
zum Schluss mehr und mehr gestiegen. Endlich sollte nach über 7 Jahren 
nun mit der Klärung des Mordes ihres Vaters vor Gericht begonnen werden, 
zum einen eine Erleichterung, zum anderen eine unglaubliche psychische 
Anstrengung. Lange hatte sich die Familie auf den Prozessauftakt 
vorbereitet. Dabei waren auch erhebliche finanzielle und 
organisatorische Hürden zu nehmen. Das Gericht hatte zunächst mitten in 
einer Messewoche terminiert, Unterkünfte waren schwer bis nicht mehr in 
München zu finden, die Kostenübernahme für die Reise zunächst ungeklärt. 
Nach dem Einsatz und der Hilfe vieler Beteiligter und nicht 
unerheblichen Anstrengungen der Familie war nun trotz aller Widrigkeiten 
alles organisiert. Und nun keine 2 Tage vorher erfährt ihr Anwalt 
zunächt nur aus der Presse, dass der Prozessauftakt verschoben wird.

Nicht nur, dass damit die Belastungsgrenze der Familie endgültig 
überschritten ist. Frau Kubasik findet es auch besonders bezeichnend, 
dass das OLG es nicht für notwendig gehalten hat, vor dem medialen Echo 
zumindest die Betroffenen (und sei es telefonisch oder per e-mail) zu 
informieren. Das zeige, dass die Interessen der Hinterbliebenen und 
Verletzten offensichtlich durch das Gericht nicht ernst genommen werden.

Dabei ist die Begründung des Senats, die Entscheidung des 
Bundesverfassungsgerichts würde zu einer Umterminierung zwingen, nicht 
nachvollziehbar. Denn wären entsprechende organisatorische Schritte nach 
der Entscheidung am vergangenen Freitag unverzüglich umgesetzt worden, 
hätte der Prozessauftakt dennoch stattfinden können.

Dabei war es die vom Bundesverfassungsgericht als wahrscheinlich 
verfassungswidrig bezeichnete ursprüngliche Akkreditierungsentscheidung 
des Gerichts von ausländischen Medien, die den Eilbeschluss aus 
Karlsruhe erst notwendig machte. Nicht umsonst hat das 
Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren entschieden, gerade damit eine 
Verschiebung des Prozessauftaktes nicht notwendig wird.

Damit entfällt der Termin zur Pressekonferenz der 
NebenklagevertreterInnen Rechtsanwältin Lex, Schön und Scharmer am 
16.04.2013. Ein neuer Termin wird am 05.05.2013 stattfinden. Über Ort 
und Zeit werden wir Sie noch rechtzeitig informieren.

Sebastian Scharmer
Rechtsanwalt
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HUMMEL KALECK
Rechtsanwälte | Fachanwälte
Fachanwälte für Arbeits-/Straf- u. Sozialrecht
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