[imc-presse] RAV-Pressemitteilung_Blockupy Frankfurt: Offener Brief an Polizei und Justiz_RAV fordert Einhaltung menschen- und verfassungsrechtlicher Vorgaben / Präventivgewahrsam verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

RAV e.V. gs at rav.de
Tue May 15 10:46:04 CEST 2012


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nachfolgend und in der Anlage senden wir Ihnen eine Pressemitteilung des
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV) vom heutigen Tag
mit dem Titel:

 

Blockupy Frankfurt: Offener Brief an Polizei und Justiz / RAV fordert
Einhaltung menschen- und verfassungsrechtlicher Vorgaben / Präventivgewahrsam
verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

 

Wir bitten um Kenntnisnahme, Weiterleitung und Veröffentlichung in Ihren
Medien.

 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

i.A. Sigrid v. Klinggräff

RAV-Geschäftsstelle

 

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PRESSEMITTEILUNG


 

Blockupy Frankfurt: Offener Brief an Polizei und Justiz / RAV fordert
Einhaltung menschen- und verfassungsrechtlicher Vorgaben / Präventivgewahrsam
verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

 

In einem offenen Brief hat der RAV den Polizeipräsidenten der Stadt
Frankfurt/Main sowie die Präsidenten des Amts- und des Landgerichts
Frankfurt/Main auf die menschen- und verfassungsrechtlichen Vorgaben bei
Freiheitsentziehungen in Zusammenhang mit den bevorstehenden
Protestveranstaltungen hingewiesen.

 

„Wir erwarten von den Verantwortlichen bei Polizei und Justiz dafür Sorge zu
tragen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit respektiert wird und
rechtswidrige Ingewahrsamnahmen unterbleiben“, erklärt Carsten Gericke,
Geschäftsführer des RAV.

 

In der Vergangenheit ist es bei vergleichbaren demonstrativen Großereignissen
immer wieder zu einer Vielzahl rechtswidriger Freiheitsentziehungen gekommen.
So wurden im Rahmen des G8-Gipfels in Heiligendamm mehr als 1100 Personen
festgenommen und zu großem Teil in Käfigen eingepfercht. Das Landgericht
Schwerin und das Verwaltungsgericht Rostock stellten in einer Vielzahl von
Verfahren nachträglich die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehungen und der
Haftbedingungen fest. Auch während der Castor-Transporte 2010 und 2011 wurden
über 1000 Personen die ganze Nacht bei Minustemperaturen in einem
Polizeikessel gefangen gehalten. 

 

In den allermeisten Fällen wurde effektiver Rechtsschutz vereitelt, indem
Anwaltskontakte verhindert und die verfassungsrechtlich vorgeschriebene
unverzügliche Richterentscheidung entweder gar nicht oder nicht rechtzeitig
eingeholt wurden. 

 

Zuletzt entschied das Landgericht Rostock (Az.: 3 T 13/10, Beschluss vom
19.4.2012, veröffentlicht unter www.polizeirecht.rav.de), dass der
vorbeugende Präventivgewahrsam des mecklenburg-vorpommerischen
Polizeigesetzes (§ 55 Abs. Abs. 1 Ziff. 1b SOG M-V) gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Diese verbiete einen präventiven
Gewahrsam zur Verhinderung von Straftaten. Zur Begründung stützt sich das
Gericht ausdrücklich auf die (ebenfalls zum G8-Gipfel ergangene) Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache
Schwabe und M.G. ./. Deutschland vom 1.12.2011 (Az.: 8080/08 und 8577/08).
Bezogen auf die Rechtslage in Hessen bedeutet dies, dass auch die
entsprechende Regelung des hessischen Polizeigesetzes (§ 32 Abs. 1 Nr. 2
HSOG) konventionswidrig ist und keine Anwendung finden darf. 

 

Anlage: Offener Brief an den Polizeipräsidenten der Stadt Frankfurt/Main

 

Der RAV ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten. Seit seiner Gründung im Jahr 1979 tritt der RAV für das Ziel
ein, Bürger- und Menschenrechte gegenüber staatlichen, wirtschaftlichen oder
gesellschaftlichen Machtansprüchen zu verteidigen und auf eine
fortschrittliche Entwicklung des Rechts hinzuwirken. Besonderes Augenmerk
gilt dabei dem Kampf um die freie Advokatur, denn die Freiheit von
staatlicher Bevormundung stellt für die anwaltliche Tätigkeit eine notwendige
Bedingung dar, um diese Aufgabe wahrnehmen zu können.

 

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Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

Haus der Demokratie und Menschenrechte

Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin

Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57

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Mo, Di, Do, Fr 10:00 - 16:00

 

 

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