[imc-presse] ECCHR - Pressemitteilung - Präzedenzfall Nestlé: Strafanzeige wegen Mordes an kolumbianischem Gewerkschafter

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Tue Mar 6 09:30:20 CET 2012


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PRESSEMITTEILUNG: 

Präzedenzfall Nestlé: Strafanzeige wegen Mordes an kolumbianischem
Gewerkschafter

 

Berlin/Zürich/Zug, 6.3.2012 – Das ECCHR und die kolumbianische Gewerkschaft
SINALTRAINAL haben gestern bei der Schweizer Staatsanwaltschaft in Zug
Strafanzeige gegen die Nestlé AG und führende Direktoren des Konzerns
eingereicht. Ihnen wird vorgeworfen, für die Ermordung Luciano Romeros 2005
wegen Unterlassens von Schutzmaßnahmen mit verantwortlich zu sein. Die Klage
schafft einen Präzedenzfall, denn damit könnte erstmals ein Schweizer
Unternehmen für im Ausland begangenes Unrecht in der Schweiz haftbar gemacht
werden.

 

In Kolumbien herrscht bis heute ein bewaffneter Konflikt, in dem
Gewerkschafter und andere soziale Gruppen systematischer Verfolgung
ausgesetzt sind. Luciano Romero wurde am 10. September 2005 in Valledupar im
Nordosten Kolumbiens von Paramilitärs mit 50 Messerstichen ermordet. Er
hatte zuvor jahrelang für die kolumbianische Nestlé-Tochter Cicolac
gearbeitet. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, die Tat fahrlässig nicht
verhindert zu haben.

Romero erhielt Todesdrohungen, nachdem er vom lokalen Nestlé-Management
fälschlich als Guerillero diffamiert worden war. Der paramilitärische
Ex-Kommandant Salvatore Mancuso hat ausgesagt, Cicolac habe Zahlungen an
seine Einheiten geleistet. Die Schweizer Unternehmensführung wusste vom
Fehlverhalten ihrer Vertreter in Kolumbien und der Bedrohung der
Gewerkschafter vor Ort. Sie blieb dennoch untätig.

Die strafrechtliche Relevanz dieser Unterlassung hat nun die Zuger
Staatsanwaltschaft zu prüfen. Ermittlungsansätze dazu sind in der rund
hundertseitigen Strafanzeige dargelegt. Auch wird sie zu entscheiden haben,
ob in diesem Fall erstmalig ein Unternehmen selbst statt einzelner
Mitarbeiter strafrechtlich belangt wird. Die Regelung des Art. 102 zur
Strafbarkeit von Unternehmen wurde 2003 in das Schweizer Strafgesetzbuch
eingefügt und ist seither kaum zum Einsatz gekommen. 

“Für uns ist diese Anzeige ein Hoffnungsschimmer. Unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens werden uns die Ermittlungen helfen bei der Suche nach Wahrheit
und Gerechtigkeit für dieses Verbrechen an Luciano Romero, einen
angekündigten Tod, wie so viele in Kolumbien”, sagt Opferanwalt Leonardo
Jaimes. 

Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, erklärt: „Wenn in diesem
Präzedenzfall erstmalig strafrechtliche Maßstäbe gesetzt werden für
Unternehmensverantwortung in Konfliktgebieten, gibt dies im Ausland
engagierten Firmen wichtige Hinweise für ihr Risikomanagement. Und es
ermutigt Gewerkschafter/innen weltweit, die Justiz für die Verteidigung
ihrer Rechte zu nutzen.“

 

Mehr Informationen auf http://www.ecchr.de/index.php/nestle.html oder bei

Claudia Müller-Hoff, ECCHR, mueller-hoff at ecchr.eu, Tel:  +49(0)30-40048590

 

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