[imc-presse] [attac-d-presse] Hausdurchsuchung rechtswidrig , Attac erwägt Klage gegen bayr. Landtag

sundermann at attac.de sundermann at attac.de
Tue Jul 19 14:31:23 CEST 2011


Pressemitteilung
Attac Deutschland
19. Juli 2011


* Landgericht München: Hausdurchsuchung war rechtswidrig
* Attac erwägt Anzeige gegen bayrischen Landtag, der Bayern LB-Gutachten
geheim halten wollte

Mehr als ein halbes Jahr, nachdem Attac ein Gutachten zur Bayern LB ins
Netz gestellt hatte und drei Monate nach der ergebnislosen
Hausdurchsuchung des Attac-Bundesbüros in Frankfurt am 14. April bekam das
globalisierungskritische Netzwerk jetzt Post aus der bayrischen
Landeshauptstadt.

Das Landgericht München stellt in seinem Beschluss vom 14. Juli unter dem
Aktenzeichen "5 Qs 16/11" fest, dass der durch das Amtsgericht München
erlassene Durchsuchungsbeschluss vom 2. März 2011 rechtswidrig ist.
Es führt aus, dass die Hausdurchsuchung weder erforderlich war, da das
fragliche Dokument von überall her einzusehen war, noch verhältnismäßig.
Denn, so das Landgericht, "die Schwere des Tatvorwurfs [stand] bei der
Gesamtbetrachtung aller Umstände in keinem angemessenen Verhältnis zum
Eingriff in die von Art. 13 GG verbürgte Unverletzlichkeit der
Geschäftsräume des Beschwerdeführers".

"Wir sind froh, dass das Landgericht München hier die Verhältnisse gerade
rückt. Die ganze Durchsuchungsaktion war ein peinlicher
Einschüchterungsversuch. Der ist nun auch offiziell nach hinten
losgegangen", sagte Jutta Sundermann vom Attac Koordinierungskreis, "Wir
sind davon überzeugt, dass es sehr wohl verhältnismäßig und richtig ist,
dieses Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wir zahlen
Milliarden für Fehler der Banken. Zu verurteilen ist nicht unser
Downloadangebot, sondern die Geheimhaltungsabsicht des bayrischen
Landtages."

Der Rechtsanwalt Michael Günther aus Hamburg, der Attac in dieser Sache
vertritt, ergänzte: "Das ist eine erfrischend klare,
grundgesetzfreundliche Entscheidung des Landgerichts München."
Günther forderte im Juni die Staatsanwaltschaft München auf, das Verfahren
gegen die Verantwortlichen von Attac einzustellen. Besonders heikel sei
die vom Landtag beabsichtigte Geheimhaltung: "Der Landtag begründete sein
Geheimhaltungsinteresse damit, dass die Veröffentlichung und Kenntnis von
dem Gutachten über die Bayrische Landesbank dazu führen könnte, dass deren
ABS-Portfolio an Wert verliere. Dies bedeutet überraschenderweise, dass
der Landtag den Wertpapiermarkt über die wahren Wertverhältnisse der
Portfolios bei der Landesbank im Unklaren lassen will. Dies könnte nach §
4 Abs. 1 Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung (MaKonV) eine
Straftat sein." Attac prüfe deshalb, das Präsidium des Landtages
anzuzeigen.

"Die jüngsten Entwicklungen – von abgeschwächten Regulierungsbemühungen
über Bankenstresstests bis zur Macht der Ratingagenturen - unterstreichen
eher noch, dass es vieles gibt, was aus dem Dunkel ans Licht zu zerren
ist", so Sundermann. "Immer wieder wird die Öffentlichkeit im unklaren
gelassen, welche Gläubiger und Banken auch bei den aktuellen
Rettungspaketen geschützt werden und welche Finanzgeschäfte hinter
verschlossenen Türen die Krisen befeuern."


Für Rückfragen:
Jutta Sundermann, 0175 - 86 66 76 9
Michael Günther, 040 – 27 84 94 0


Die Schutzschrift, die RA Michael Günther im Juni beim AG München
einreichte, können Sie hier nachlesen:
http://link.attac.de/schutzschrift

Die drei Bände des Gutachtens (ca. 1300 Seiten) können weiterhin hier
heruntergeladen werden:
Band 1 (PDF-Dokument; 25 MB)
http://www.gutachten.attac.de/FGS_Gutachten_BayernLB_Band_1-web.pdf

Band 2 (PDF-Dokument; 20 MB):
http://www.gutachten.attac.de/FGS_Gutachten_Bayern_LB_Band_2-web.pdf

Band 3 (PDF-Dokument; 25 MB):
http://www.gutachten.attac.de/FGS_Gutachten_BayernLB_Band3-web.pdf

Die Kanzlei Flick/Gocke/Schaumburg hat die Ergebnisse des Gutachtens auf
zwei Seiten zusammengefasst: Ergebnisse  (PDF-Dokument; 0,2 MB):
http://www.gutachten.attac.de/Ergebnis_Gutachten_FGS.pdf




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