[imc-presse] Klage gegen Deutschland vor oberstem polnischen Gericht

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Wed Oct 27 19:49:03 CEST 2010


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PRESSEMITTEILUNG

 

Klage gegen Deutschland vor oberstem polnischen Gericht

Rechtsgutachten zur Staatenimmunität eingereicht

 

26.10.2010 Polnische Anwälte haben ein von Professor Dr. Andreas
Fischer-Lescano im Auftrag des ECCHR angefertigtes Rechtsgutachten beim
obersten polnischen Gericht eingereicht. In dem Gutachten analysiert
Professor Dr. Fischer-Lescano (Universität Bremen und Direktor des Zentrums
für europäische Rechtspolitik) die Frage der Immunitätsausnahmen von Staaten
vor ausländischen Gerichten in Fällen schwerster Menschenrechtsverletzungen.

Die polnische Kanzlei Nowosielski Gotkowicz und Partner (Danzig) hat im Jahr
2007 für den 70-jährigen Wincjusz Natoniewski eine Klage gegen die
Bundesrepublik Deutschland auf Wiedergutmachung eingereicht. In der Klage
geht es um Verbrechen an der Zivilbevölkerung eines polnischen Dorfes durch
die SS im Jahr 1944. Der Kläger leidet bis heute an den Folgen des
Überfalls, bei dem er unter anderem zahlreiche Verbrennungen am ganzen
Körper erlitt. Er fällt in keine der Personengruppen, die bislang aufgrund
von deutsch-polnischen Abkommen Zuwendungen erhalten haben. Das
erstinstanzliche Gericht wies die Klage mit Hinweis auf die Immunität
Deutschlands vor ausländischen Gerichten ab.

In dem Rechtsgutachten kommt Prof. Dr. Fischer-Lescano zu dem Schluss, dass
es nach geltendem Völkerrecht keine Begründung einer Immunität der
Bundesrepublik Deutschland in Verfahren vor ausländischen Gerichten gibt.
Dies gelte insbesondere in dem vorliegend analysierten Fall, wenn die
Rechtsverletzung in dem Staat verübt wurde, in dem das Gerichtsverfahren
stattfindet. Diese Ansicht vertraten unter anderem bereits griechische und
italienische Gerichte in ähnlich gelagerten Verfahren zu Verbrechen im
Zweiten Weltkrieg. Zudem ist derzeitig ein Verfahren zwischen Deutschland
und Italien zur Frage der Staatenimmunität vor dem Internationalen
Gerichtshof in Den Haag anhängig; eine Entscheidung in diesem Verfahren wird
allerdings erst frühestens 2011 fallen.

Die Hauptverhandlung vor dem obersten polnischen Gericht, zu dessen
Vorbereitung das Rechtsgutachten vergangene Woche eingereicht wurde, findet
diesen Freitag, 29. Oktober 2010, in Warschau statt.

Das Rechtsgutachten in polnischer Sprache kann beim ECCHR angefordert
werden.

Für weitere Informationen (auch für Interviewwünsche mit Prof. Dr.
Fischer-Lescano) kontaktieren Sie bitte:

ECCHR, Andreas Schüller, E-Mail-Adresse: schueller at ecchr.eu, Tel: +49 (0)30
40 60 58 38

 

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ECCHR - European Center for Constitutional and Human Rights
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