[imc-presse] Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof

Rechtsanwältinnen Eder-Pues oeffentlichkeit at rainnen-eder-pues.org
Fri May 7 12:00:35 CEST 2010


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Pressemitteilung

Rechtsanwältin                          Rechtsanwältin
Britta Eder                                 Anni Pues
Bartelsstr. 9                               Hausdorffstr.9
20357 Hamburg                        53129 Bonn


Prozess um Wirksamkeit der EU‐Terrorliste vor dem Europäischen Gerichtshof
(EUGH) in Luxemburg - Rechtssicherheit oder Feindstrafrecht

Im März dieses Jahres wurde vor dem OLG Düsseldorf ein Prozess gegen drei türkische Linke Aktivisten
eröffnet. Gegenstand der Anklage sind dabei vermeintliche Verstöße gegen § 34 AWG in Zusammenhang mit
einer vorgeworfenen Mitgliedschaft in einer auf der EU‐Terrorliste gelisteten Organisation. Konkrete Vorwürfe
betreffen allerdings fast ausschließlich die Arbeit in legalen Kulturvereinen, Solidaritätsarbeit zur
menschenrechtwidrigen Situation in türkischen Gefängnissen und die finanzielle Unterstützung politischer
Gefangener. Auf dieser dürftigen Grundlage wird den Betroffenen zudem die Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung im Ausland ‐ der DHKP/C ‐ gemäß §129 b Strafgesetzbuch (StGB) vorgeworfen.
Einige Rechtsfragen hat der zuständige Senat des OLG Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof in
Luxemburg (EUGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die mündliche Verhandlung vor der großen Kammer
des EuGH findet am 12. Mai statt.

"Es soll hauptsächlich geklärt werden ob eine Listung einer Organisation auf der EU‐Terrorliste auch dann
Bestand haben kann, wenn sie unter schwersten Verfahrensfehlern zustande kam und die betreffende
Organisation bisher nicht dagegen klagte," erklärt dazu Rechtsanwältin Britta Eder. Darüber hinaus steht zur
Entscheidung ob auch die Entgegennahme von Geldern durch Mitglieder oder das Weitergeben von
Mitgliedern einer auf der EU Terrorliste gelisteten Organisation sanktionierbar sein kann."Dieses Verfahren
kann daher also auch europaweit erhebliche Auswirkungen haben." ergänzt Rechtsanwältin Anni Pues
Auch für den weiteren Prozess vor dem OLG Düsseldorf ist der Ausgang des europäischen Verfahrens nicht
unerheblich, insbesondere da der überwiegende Teil der Anklage auf vermeintliche Vergehen vor 2007 beruht
und der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hatte, dass die Listungen unter schwersten
Verfahrensfehlern litten.

Das grundsätzliche Problem in dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf ist jedoch das Anklagekonstrukt an
sich, aufgrund dessen es nicht mehr dem jeweiligen Strafgericht zu beurteilen und zu überprüfen obliegt, ob es
sich bei einer Organisation tatsächlich um eine terroristische Vereinigung handelt. Diese Entscheidung soll
vielmehr durch die grund‐ und menschenrechtlich höchst fragwürdige Aufnahme der Organisation auf die EUTerrorliste
vorweggenommen und somit einer effektiven, einem Strafverfahren angemessenen, gerichtlichen
Kontrolle entzogen werden. Die EU‐Terrorliste wird durch ein Gremium des EU Rats, meist auf unhinterfragten
Geheimdienstinformationen aus einem beantragenden Staat erstellt. Der Sonderermittler der EU, Dick Marty,
sprach in Bezug auf eine Listung von einer zivilen Todesstrafe und einem rechtsstaatlichen Skandal unter dem
Deckmantel der Terrorbekämpfung. 

Mit dem neuen Anklagekonstrukt soll demzufolge nach Einschätzung der
Verteidigung und von Menschenrechtlern ein neues Mittel der Kriminalisierung unliebsamer politisch tätiger
Menschen erprobt werden.

Das mündliche Verfahren der großen Kammer vor dem EuGH in Luxemburg findet am 12. Mai 2010 ab 9.30 Uhr statt

Für Rückfragen steht Ihnen jederzeit gerne unser Öffentlichkeitsreferent Martin
Dolzer unter der Tel.Nr.: 0049-176 207 05 646 zur Verfügung


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