[imc-presse] PE_Freispruch für Yunus K. u Rigo B._Anwaltsverein protestiert gegen Kritik des Gerichts an Verteidigern und Medien

RAV e.V. gs at rav.de
Fri Jan 29 12:46:04 CET 2010


Sehr geehrte Redaktionsmitglieder,

 

anbei senden wir Ihnen eine Presseerklärung des Republikanischen
Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) zum Freispruch für Yunus K und
Rigo B. mit der Bitte um Veröffentlichung.

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sigrid v. Klinggräff

RAV-Geschäftsstelle

 

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. 
Haus der Demokratie und Menschenrechte 
Greifswalder Straße 4 
10405 Berlin 
Tel.: 030-41723555 
Fax: 030-41723557 
VR 25942 B, Nr. 1, AG Charlottenburg, Bln

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 15:00

 

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29.01.2010, Presseerklärung

an die Redaktionen Innenpolitik; Justiz; Berlin; Lokales

 

 

Freispruch für Yunus K. und Rigo B.

 

Anwaltsverein protestiert gegen Kritik des Gerichts an Verteidigern und
Medien. 

Polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen von Einseitigkeit geprägt

 

Gestern, am 28. Januar 2010, wurden Yunus K. und Rigo B. vom Landgericht
Berlin nach fünf Monaten Hauptverhandlung vom Vorwurf des versuchten Mordes
freigesprochen. Die beiden Schüler saßen zuvor gut sieben Monate in
Untersuchungshaft.

 

So sehr die Entscheidung der Strafkammer seitens des Republikanischen
Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) begrüßt wird, gibt die gestern
vorgetragene mündliche Urteilsbegründung doch Anlass für Kritik:

 

Die Strafkammer hatte den in dem Prozess verteidigenden Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälten pauschal vorgeworfen, sich als Verteidiger unzulässig
verhalten zu haben. Dies sei selbst in einem konfliktgeladenen
Strafverfahren nicht hinnehmbar, so die Vorsitzende Richterin Müller. 

 

„Nur durch den engagierten Einsatz der Verteidigerinnen und Verteidiger
konnten die Zweifel an der These der Staatsanwaltschaft untermauert und so
letztendlich der Freispruch erzielt werden“, erklärt dazu Rechtsanwältin
Franziska Nedelmann für den Vorstand des RAV. „Wir weisen die Vorwürfe in
aller Form zurück. Die Kolleginnen und Kollegen haben sich korrekt
verhalten. Wenn die Verteidigung  für ihre Mandanten nicht mehr mit den in
der Strafprozessordnung vorgesehenen Mitteln arbeiten kann, ohne dafür vom
Gericht gerügt zu werden, dann verdient das Wort Verteidigung seinen Namen
nicht mehr.“

 

Ebenso wenig nachvollziehbar ist für den RAV die Kritik der Kammer an der
Berichterstattung der Medien: „Es ist legitim und wünschenswert, dass die
Presse ihrem Auftrag nachkommt, Vorgänge von öffentlichem Interesse kritisch
zu begleiten“, so Nedelmann vom RAV weiter. „Weder gab es eine Kampagne der
Medien, noch haben die Medien den Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz
vermissen lassen, wie es die Kammer in ihrer mündlichen Begründung
behauptet.“ 

 

Der RAV bedauert weiterhin, dass die Strafkammer in der mündlichen
Urteilsbegründung die Chance verpasst habe, deutliche Worte für den Status
von Polizeizeugen zu finden. Die Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit von
Polizeibeamten müsse genauso überprüft werden wie die anderer Zeugen. „Es
darf keine Zeugen 1. und 2. Klasse geben“, erklärt Rechtsanwältin Nedelmann.
„Polizeibeamte können sich genauso irren wie andere Zeugen auch.“

 

Der RAV, der den Prozess durch seine Mitglieder beobachten ließ, hat den
Eindruck gewonnen, dass die polizeilichen und staatsanwaltlichen
Ermittlungen von Einseitigkeit geprägt waren. Vor dem Hintergrund nicht nur
dieses Verfahrens und sondern auch anderer Freisprüche etwa in den Verfahren
wegen Brandstiftung an Kraftfahrzeugen fordert der Republikanische
Anwältinnen- und Anwälteverein eine zügige und öffentliche Aufarbeitung
dieses Verfahrens in der Justiz. 

 

Der RAV ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten. Seit 1978 verteidigt der RAV Bürger- und Menschenrechte und
wirkt auf eine fortschrittliche Entwicklung des Rechts hin. Besonderes
Augenmerk gilt dabei dem Kampf um die freie Advokatur, denn die Freiheit von
staatlicher Bevormundung stellt für die anwaltliche Tätigkeit eine
notwendige Bedingung dar.

 

 

Ansprechpartner: Rechtsanwältin Franziska Nedelmann

Telefonnummer: +49-179-5415029

E-Mail: f.nedelmann at web.de

 <http://www.rav.de/> http://www.rav.de/

 

 

 

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