[imc-presse] Pressemitteilung - Fall El Masri

::ECCHR:: info at ecchr.eu
Sun Dec 12 13:46:07 CET 2010


Logo+Schriftzug02_ECCHR (2)

 

 

PRESSEMITTEILUNG

 

Trotz Folter und Entführung: Kölner Gericht schützt CIA vor Strafverfolgung
im Fall El Masri 

Berlin, 12. Dezember 2010 Das Verwaltungsgericht Köln hat eine im Auftrag
des ECCHR eingereichte Klage abgewiesen, aber in Teilen auch die Stellung
von Opfern schwerster Menschenrechtsverletzungen gestärkt. Mit der gegen die
Bundesrepublik Deutschland gerichteten Klage sollte die Bundesregierung
juristisch dazu gezwungen werden, ein Auslieferungsersuchen an die
Vereinigten Staaten von Amerika wegen der 13 mutmaßlich an der Entführung El
Masris beteiligten CIA-Agenten zustellen. Gegen die CIA-Mitarbeiter wurden
bereits am 31. Januar 2007 vom Amtsgericht München Haftbefehle wegen des
dringenden Tatverdachts der schweren Körperverletzung und Freiheitsberaubung
erlassen. 

Der positive Aspekt des Urteiles ist, dass die Richter Khaled El Masri
generell das Recht zugestanden haben, vor Gericht auf die Durchsetzung und
Vollstreckung der Haftbefehle gegen seine Entführer klagen zu können. Das
Gericht urteilte, dass auch eine Entscheidung über ein Auslieferungsersuchen
gerichtlich überprüfbar sei und Individuen zudem ein eigenes Recht besäßen,
diese Entscheidung überprüfen zu lassen. Damit folgte das Gericht der
Ansicht der Kläger zumindest teilweise und stärkte die Position von
Geschädigten bei der Durchsetzung ihres Strafverfolgungsinteresses.

Die Richter entschieden jedoch ebenfalls, dass der Bundesregierung ein
weiter außenpolitischer Beurteilungs- und Ermessensspielraum zustehe.
Deutschland sei auf die effektive Arbeit von Sicherheits- und
Nachrichtendienste befreundeter Staaten angewiesen. Das Gericht verkannte in
seiner Entscheidung dabei, dass es sich bei den vom Kläger erlittenen
Verbrechen - Verschleppung und Entführung sowie schwerste Misshandlungen und
Folter über mehrere Monate hinweg - um gravierende Verletzungen
internationalen Rechts handelt, die als internationale Verbrechen zu
verfolgen sind und die nicht mit diplomatischen und geheimdienstlichen
Erwägungen abgewogen werden dürfen. Die Absolutheit des Folterverbots wird
dadurch weiter aufgeweicht, dass Deutschland die Auslieferung von Personen,
die der Folter verdächtigt werden, aus diplomatischen Gründen nicht
betreibt. Dass dabei nicht nur wie von der Bundesregierung vorgetragen die
Überlegung einer ablehnenden Entscheidung des Auslieferungsersuchens durch
die USA eine Rolle spielt, sondern vor allem auch der Druck, der von den USA
direkt auf Deutschland ausgeübt wurde, zeigt ein über Wikileaks
veröffentlichter Diplomatenbericht
<http://213.251.145.96/cable/2007/02/07BERLIN242.html> . Eine weitere
Depesche
<http://www.elpais.com/articulo/espana/Cable/embajada/alerta/peligro/idepend
encia/judicial/Espana/elpepuesp/20101202elpepunac_12/Tes>  beinhaltet
zusätzliche Informationen zum Entführungsfall El Masri, insbesondere zu der
Abwicklung der Entführungsflüge über Mallorca unter Nennung der Namen der 13
Tatverdächtigen.

ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck meint zu dem Urteil: „Der Fall
verdeutlicht, dass rechtliche Mittel oftmals nicht ausreichend sind, um
Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen zu schützen und ihnen gegenüber
diplomatischen Überlegungen zu ihrem Recht zu verhelfen. Dass das
Verwaltungsgericht Köln Khaled El Masri ein Klagerecht einräumt, ist bereits
ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings schrecken die Richter in
ihrer Entscheidung dann davor zurück, dem absoluten Folterverbot zu seiner
Durchsetzung zu verhelfen und die Vollstreckung von Haftbefehlen gegen
mutmaßliche Folterer weiter zu betreiben. Die Bundesregierung stellt sich in
ihrer Verweigerung, Auslieferungsersuchen an die USA zu stellen, immerhin
gegen die Entscheidung eines deutschen Gerichts, das die Haftbefehle
ausgestellt hat.“

 

Mehr Informationen zum Fall El Masri:

http://ecchr.eu/news_details/items/trotz-entfuehrung-und-folter-koelner-geri
cht-schuetzt-geheimdienste-im-fall-el-masri.html

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Programmdirektor Universelle Justiz Andreas Schüller, Tel. 030-40605838,
E-mail schueller at ecchr.eu

_____________________________________________________

 

ECCHR - European Center for Constitutional and Human Rights
Zossener Str. 55-58, Aufgang D
D-10961 BERLIN
Phone: +49(0)30 - 40 04 85 90 

Fax: +49(0)30 - 40 04 85 92
Mail:info at ECCHR.eu
 <http://www.ecchr.eu/> www.ECCHR.eu
Council: Michael Ratner, Lotte Leicht, Dieter Hummel, Christian Bommarius
General Secretary: Wolfgang Kaleck

 

-------------- next part --------------
An HTML attachment was scrubbed...
URL: </pipermail/imc-presse/attachments/20101212/5b2b0fbe/attachment-0001.htm>
-------------- next part --------------
A non-text attachment was scrubbed...
Name: not available
Type: image/jpeg
Size: 216196 bytes
Desc: not available
URL: </pipermail/imc-presse/attachments/20101212/5b2b0fbe/attachment-0002.jpeg>
-------------- next part --------------
A non-text attachment was scrubbed...
Name: not available
Type: image/jpeg
Size: 2773 bytes
Desc: not available
URL: </pipermail/imc-presse/attachments/20101212/5b2b0fbe/attachment-0003.jpeg>
-------------- next part --------------
A non-text attachment was scrubbed...
Name: Pressemitteilung.pdf
Type: application/pdf
Size: 238678 bytes
Desc: not available
URL: </pipermail/imc-presse/attachments/20101212/5b2b0fbe/attachment-0001.pdf>


More information about the imc-presse mailing list