[imc-presse] 1. Ausgabe des ECCHR-Newsletters

ECCHR info at ecchr.eu
Mon Jun 16 20:14:29 CEST 2008


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in der Beilage finden Sie die erste Ausgabe des ECCHR-Newsletters.  

Ihre Meinung interessiert uns sehr.  Senden Sie uns bitte eine Rückmeldung
zum Newsletter und ob Sie diesen auch in Zukunft erhalten möchten.

 

Wir wünschen gute Lektüre!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Kamil Majchrzak

Assistent der Geschäftsleitung

 

ECCHR! - European Center for Constitutional and Human Rights Haus der
Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Strasse 4

D-10405 BERLIN

Phone: + 49 - (0)30 - 40 04 85 90 / 40 04 85 91

Fax: + 49 - (0)30 - 40 04 85 92

Mail: majchrzak at ECCHR.eu 

www.ECCHR.eu 

Council: Michael Ratner, Lotte Leicht, Hannes Honecker General Secretary:
Wolfgang Kaleck Tax Number: 27/664/51478 Revenue-Office Berlin, Germany

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Swift-Code: BEVODEBB

IBAN: DE 77 1009 0000 8853 6070 11

 

 

INHALT

 

01 Einleitung Wolfgang Kaleck

02 Grußwort Michael Ratner

 

Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte

02 Veröffentlichung der Rendition-Broschüre

03 Pressekonferenz zum Fall El Masri

 

Universelle Jurisdiktion

04 Offener Brief an die französische Justizminsterin

 

Transnationale Unternehmen und Menschenrechte

05 Studie: Transnationale Unternehmen vor Gericht

 

06 Teilnahme an Tagungen und Konferenzen

06 Ankündigung: ECCHR-Tagung im Oktober 2008

 

07 Impressum

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

 

im März 2007 wurde das European Center for Constitutional and Human Rights
(ECCHR) gegründet. Inzwischen wurde die Organisation als Verein beim
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg registriert und beim zuständigen Finanzamt
für Körperschaften als gemeinnütziger Verein anerkannt.

 

Unser Ziel ist es, die Menschenrechte, die in der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und Verfassungen
garantiert werden, mit juristischen Mitteln zu schützen und durchzusetzen.
Dabei fühlen wir uns im Sinne der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung dem
kreativen und effektiven Gebrauch des Rechts als Motor für gesellschaftliche
und soziale Veränderungen verpflichtet.

 

Nach einer Periode intensiver Aufbauarbeit hat unsere Organisation nunmehr
Konturen bekommen. Wir möchten Ihnen deshalb unsere aktuelle Arbeit
vorstellen und in Zukunft in regelmäßigen Abständen in einem Newsletter über
die Fortschritte unserer Arbeit berichten.

 

Die erste Ausgabe des ECCHR-Newsletters möchten wir auch dazu nutzen, uns
sehr herzlich bei unseren Unterstützerinnen und Unterstützern für das
entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken. Außerdem möchten wir unsere ersten
Projekte in den Schwerpunktbereichen Terrorismusbekämpfung und
Menschenrechte, Universelle Jurisdiktion sowie Transnationale Unternehmen
und Menschenrechte vorstellen.

 

Dem ECCHR-Vorstand gehören Michael Ratner (Präsident des Center for
Constitutional Rights) aus New York (USA); Lotte Leicht (EU-Direktorin von
Human Rights Watch) aus Brüssel (Belgien) sowie Hannes Honecker
(Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV)
aus Berlin an.

 

Unterstützt wird das Engagement des ECCHR durch einen Beirat hochkarätiger
Experten. Zu ihnen zählen der renommierte Rechtsanwalt und zugleich
Vorsitzende des ECCHR-Beirates Christian Harlang aus Kopenhagen (Dänemark);
Prof. Dr. Theo van Boven, Professor an der Limburg Universität in Maastricht
(Niederlande) und ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für Folter; der
Rechtsanwalt Reed Brody, Sprecher und juristischer Berater von Human Rights
Watch in Brüssel (Belgien); Prof. Dr. Florian Jessberger, Professor an der
Humboldt Universität zu Berlin; Barbara Lochbihler, Generalsekretärin von
Amnesty International Deutschland sowie Peter Weiss, Vize-Präsident des
Center for Constitutional Rights aus New York (USA).

 

In dem seit Januar 2008 bestehenden ECCHR-Büro in Berlin-Prenzlauer Berg
arbeiten derzeit neben mir als Geschäftsführer der deutsch-polnische Jurist
Kamil Majchrzak als Office Manager, die Rechtsanwältin Denise Bentele und
Dr. Miriam Saage-Maaß im Rahmen des Programms Transnationale Unternehmen und
Menschenrechte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kaleck, ECCHR-Generalsekretär

 

Grußwort von Michael Ratner 

Obwohl das ECCHR erst kürzlich sein Büro eröffnet hat, konnte es bereits
beeindruckende Ergebnisse präsentieren.  Die Organisation beschäftigt sich
inzwischen mit ausgewählten Schlüsselbereichen des heutigen
Menschenrechtsschutzes. Das Einreichen einer neuen Klage im
CIA-Entführungsfall Khaled El Masri zeigt die Bedeutung des ECCHR. Aber die
Außenwirkung des ECCHRs erstreckt sich viel weiter als nur auf Deutschland.
Es umfasst vielmehr auch Aktivitäten in anderen europäischen Ländern, in
Südamerika, und der gesamten Welt. Menschenrechtsverletzungen, insbesondere
im Bereich der Rohstoffindustrien werden zukünftig einen wichtigen Teil
dieser Arbeit bilden. 

 

Ich bin stolz als Gründungsmitglied des Vereins, zusammen mit dem
Generalsekretär Wolfgang Kaleck, Teil dieses Projektes sein zu dürfen.

Michael Ratner, Präsident des Center for Constitutional Rights (CCR)

 <http://ccrjustice.org/> http://ccrjustice.org/

 

 

Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte

Veröffentlichung der Rendition-Broschüre

 

Das ECCHR ist seit Beginn seiner Arbeit intensiv bemüht, die
Menschenrechtsverletzungen, die im Rahmen des so genannten Kampfes gegen den
Terrorismus begangen wurden juristisch aufzuarbeiten. Bereits im Oktober
2007 organisierte das ECCHR gemeinsam mit polnischen
Menschenrechtsorganisationen eine Konferenz unter dem Titel „Rendition, The
War on Terror and Human Rights: A European Approach“ in Warschau (Polen). Im
Mittelpunkt standen dabei die logistische Beteiligung Osteuropas an den
Geheimflügen der CIA sowie die Existenz von Geheimgefängnissen in Polen.
Anschließend fanden in Berlin ein Praktiker-Workshop sowie eine öffentliche
Konferenz statt. Letztere wurde gemeinsam mit dem Republikanischen
Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und Amnesty International organisiert.
Im Dezember 2007 fand in Kopenhagen eine weitere, gemeinsam mit der
dänischen Juristenorganisation Retsikkerhedsfonden organisierte
Veranstaltung statt. Daran nahm neben dem ehemaligen dänischen Außen- und
dem Justizminister sowie dem Europaratssonderermittler Gavin Simpson auch
Wolfgang Kaleck für das ECCHR teil.

 

Die Ergebnisse dieser Veranstaltungen sind in der kürzlich erschienen
Broschüre „»Extraordinary rendition« flights, torture and accountability – a
European approach“ zusammengetragen. Die Publikation kann gegen einen
Unkostenbeitrag von 5,- EUR über das Büro des ECCHR bestellt werden.

 

 

Gemeinsame Pressekonferenz mit der American Civil Liberties Union (ACLU) und
der Open Society Justice Initiative (OSJI) zum Fall El Masri

Im Zuge der Bemühungen, konkrete Menschenrechtsverletzungen aufzuklären und
strafrechtlich zu verfolgen, unterstützt das ECCHR Herrn Khaled El Masri bei
dessen Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Bundesrepublik
Deutschland. Herr El Masri wurde Ende Dezember 2003 von der CIA entführt und
gefoltert. 

 

Am 9. Juni 2008 wurde die Klage bei einer Pressekonferenz im Haus der
Demokratie und Menschenrechte vorgestellt. An dieser nahmen neben dem
Generalsekretär des ECCHR, Wolfgang Kaleck, die beiden
Verfahrensbevollmächtigten von Herrn El Masri vor dem Verwaltungsgericht
Rechtsanwalt Sönke Hilbrans aus Berlin und Rechtsanwalt Manfred Gnjidic aus
Ulm, sowie die Rechtsanwälte Filip Medarski aus Skopje, Ben Wizner und
Steven Watt von der American Civil Liberties Union (ACLU) und Darian Pavli
von der Open Society Justice Initiative (OSJI) teil.

 

Mit der beim Verwaltungsgericht Berlin eingereichten Klage soll die
Bundesregierung juristisch dazu gezwungen werden, ein Auslieferungsersuchen
an die Vereinigten Staaten von Amerika wegen der 13 mutmaßlich an der
Entführung El Masris beteiligten CIA-Agenten zu richten. 

 

Gegen die CIA-Mitarbeiter wurden bereits am 31. Januar 2007 vom Amtsgericht
München wegen des dringenden Tatverdachts der schweren Körperverletzung und
Freiheitsberaubung Haftbefehle erlassen.

 

Am 22. September 2007 erklärte die Bundesministerin der Justiz, dass sie
davon absehe, ein Auslieferungsersuchen an die Vereinigten Staaten
betreffend der 13 CIA-Mitarbeiter zu stellen.

 

Damit verwehrte die Bundesregierung einem Folteropfer faktisch effektiven
Rechtsschutz nach Artikel 2 Absatz I, Artikel 19 Absatz IV sowie Artikel 20
Absatz III Grundgesetz. Darüber hinaus verhinderte sie die weitere
Aufklärung und Strafverfolgung von Völkerstraftaten, die Verfolgung des
Verschwindenlassens von Personen und insbesondere der Folter. Das ist ein
unabhängig vom Ausgang der Klage nicht hinnehmbarer Eingriff in die
Rechtstaatlichkeit.

 

Das Verbrechen, dessen Opfer Herr El Masri wurde, ist indes kein Einzelfall.
Seit 2001 betreibt die CIA ein geheimes Programm, das unter dem Oberbegriff
„Extraordinary Rendition“ geführt wird. In Zusammenarbeit mit der
amerikanischen Regierung nutzt der amerikanische Geheimdienst dieses
„Informationsprogramm“, um ausländische Staatsbürger, die terroristischer
Aktivitäten verdächtig werden, in Staaten, in denen amerikanische und
internationale Rechtsgrundsätze keine Anwendung finden, zu internieren und
zu verhören,. Experten schätzen, dass seit den Anschlägen vom 11. September
2001 in New York mehrere Hundert Personen Opfer des Programms wurden. 

 

Die Einreichung der Klage wurde von einem breiten Medienecho begleitet.
Heribert Prantl, Ressortleiter Innenpolitik bei der Süddeutschen Zeitung,
äußerte Bedenken, dass in diesem Fall nicht der Gerechtigkeit, sondern der
Außenpolitik Vorrang eingeräumt wird. In seinem Kommentar fügte er jedoch
hinzu: „Gleichwohl ist die Klage pädagogisch wertvoll: Sie lehrt nämlich,
dass die dritte Gewalt nur eine ganz kleine Gewalt ist, wenn es um große
Politik geht“.

 

Siehe auch: “CIA- »Extraordinary Rendition« Flights, Torture and
Accountability – A European Approach”, abrufbar unter: 

http://www.ecchr.eu/analysis.html

 

 

Universelle Jurisdiktion

Offener Brief an die französische Justizministerin

Am 21. Mai 2008 hat sich das ECCHR gemeinsam mit der Internationalen
Föderation für Menschenrechte (FIDH) sowie ihrer Mitgliedsorganisation in
den USA, dem Center for Constitutional Rights (CCR) und der französischen
Liga für Menschen- und Bürgerrechte (LDH) mit einem offenen Brief an die
französische Justizministerin Frau Rachida Dati gewandt.

 

In dem Schreiben fordern die Organisationen eine Intervention der Ministerin
beim Generalstaatsanwalt des Pariser Appellationsgerichtes und die Rücknahme
seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008, nach welcher dem ehemaligen
US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld in Frankreich Immunität gegen eine
strafrechtliche Verfolgung seiner Beteiligung an Folterhandlungen
zugesprochen wird. Das Schreiben wurde zugleich an den französischen
Außenminister Bernard Kouchner gerichtet.

 

Bereits am 25. Oktober 2007 reichten die Organisationen eine Strafanzeige
bei der Pariser Bezirksstaatsanwaltschaft gegen Rumsfeld anlässlich seines
privaten Besuches in Paris ein. Die Kläger werfen Rumsfeld vor, direkt und
unmittelbar für die Anwendung so genannter „harter Verhörtechniken“, also
Folter, verantwortlich zu sein und damit gegen die von Frankreich
ratifizierte und in die Gesetzgebung inkorporierte Antifolterkonvention
verstoßen zu haben. Die Strafanzeige greift dabei auf die jahrelangen
Vorarbeiten von CCR und ECCHR in den deutschen Rumsfeld-Verfahren zurück.
Das mehrere Hundert Seiten umfassende Dossier hebt hervor, dass die
genannten Techniken unter Rumsfelds Aufsicht eingeführt wurden und
insbesondere auf dem Stützpunkt Guantánamo Bay und im Gefängnis Abu Ghraib
im Irak zur Anwendung kamen. Seit 2002 koordinierte Rumsfeld mehrere
Folterungen von Terrorverdächtigen.

 

Ein Pariser Staatsanwalt hatte auf Grundlage einer vom französischen
Außenministerium vertretenen Rechtsauffassung die Beschwerde zurückgewiesen
und ist von der Immunität Rumsfelds gegen jede Art der Strafverfolgung
ausgegangen. Eine Beschwerde der Kläger beim Generalstaatsanwalt des
Appellationsgerichts in Paris (Cour d’Appel de Paris) gegen diesen
ablehnenden Bescheid hatte keinen Erfolg.

 

Der nun veröffentlichte offene Brief an die Justizministerin Rachida Dati
macht deutlich, dass angesichts der in Frage kommenden gravierenden
Menschenrechtsverletzungen - namentlich der Folter - die von der
Staatsanwaltschaft vertretene Rechtsauffassung bei der Annahme einer
Immunität für den ehemaligen Verteidigungsminister Rumsfeld jeglicher
rechtlichen Grundlage entbehrt. 

 

Um „eine solche Anwendung für die Straflosigkeit à la carte’ abzuwehren,
wenden sich die antragstellenden Organisationen an die französische
Ministerin für Justiz. Der offene Brief ist abrufbar unter: 

http://ecchr.de/newsreader/items/menschenrechtsgruppen-klagen-an-es-darf-kei
ne-immunitaet-fuer-fo.html

 

In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass das ECCHR seit dem
30. Oktober 2007 auch in Deutschland ein Klageerzwingungsverfahren gegen
Donald Rumsfeld betreibt. Dieses ist beim Oberlandesgericht Frankfurt (Main)
anhängig.

Siehe dazu: http://ecchr.de/rumsfeld.html

 

 

Transnationale Unternehmen und Menschenrechte

Studie: Transnationale Unternehmen vor Gericht

Wolfgang Kaleck und Dr. Miriam Saage-Maaß haben im April eine
Veröffentlichung zur Verantwortlichkeit von transnationalen Unternehmen für
Menschenrechtsverletzungen vorgestellt. Diese von der Heinrich-Böll-Stiftung
in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Transnationale Unternehmen vor
Gericht“ untersucht vier aktuelle Fälle, in denen sich europäische
Unternehmen wegen ihrer Aktivitäten in Lateinamerika vor Gerichten
verantworten müssen.

 

Im einzelnen handelt es sich dabei um den Fall einer Zellulosefabrik, die
das finnische Unternehmen Botnia in Uruguay errichten ließ und die
Gegenstand sowohl nationaler als auch internationaler gerichtlicher
Auseinandersetzungen zwischen den Regierungen von Argentinien und Uruguay
ist. Der Konflikt hat dabei auch eine breite zivilgesellschaftliche
Opposition hervorgerufen. Einen weiteren Fall stellt der Streit zwischen der
Regierung Brasiliens und der Europäischen Union (EU) vor den
WTO-Beschwerdeinstanzen wegen eines brasilianischen Importverbots für
gebrauchte Reifen dar.

 

Die AutorInnen untersuchen in Brasilien auch einen weiteren Fall, bei dem es
sich um Arbeitsbedingungen in Nähwerkstätten im Großraum Buenos Aires
handelt, in denen vornehmlich bolivianische Arbeiterinnen ohne legalisierten
Aufenthaltsstatus Sportartikel produzieren. Diese Produkte werden unter den
Markennamen europäischer Firmen wie Puma, Adidas und Le Coq Sportif
vertrieben.

 

Der letzte Fall behandelt die gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der
brasilianischen Landlosenbewegung und privaten Milizen um den Anbau von
Gensoja durch das schweizerische Unternehmen Syngenta.

Die Studie bietet aber auch für Nichtjuristen einen verständlichen Überblick
über die bestehenden juristischen Sanktionsmechanismen auf nationaler und
internationaler Ebene gegen Unternehmen die Menschenrechtverletzungen
begangenen haben. Insgesamt kommen Wolfgang Kaleck und Miriam Saage-Maaß zu
dem Ergebnis, dass sowohl das internationale Recht als auch die nationalen
Rechtsordnungen nur beschränkte Möglichkeiten bieten, gegen transnationale
Unternehmen wegen Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt
vorzugehen.

 

Im Übrigen lasse der auf juristische Verfahren und Einzelfälle verengte
Blick oft wichtige soziale, politische und ökonomische Aspekte der
Rechtsverfahren und deren gesamtgesellschaftliche Dimension außer Acht.
Trotz dieser Einschränkungen bieten rechtliche Instrumente nach Ansicht der
Autoren eine eigenständige Möglichkeit, die Menschenrechtsverletzungen, an
denen transnationale Unternehmen beteiligt sind, aufzuklären und zu
sanktionieren.

 

Die Studie stellt das Recht zur Aufklärung und Sanktionierung von
Menschenrechtsverletzungen in den Mittelpunkt und leistet damit einen
wichtigen Beitrag zum Verständnis der Chancen und Grenzen der aktuellen
Justiziabilität der Menschenrechte. 

Ein ca. 30-seitiges englisches Executive Summary wird in den kommenden
Wochen erscheinen.

 

Mitte Mai 2008 wurde die Studie in einer spanischen Übersetzung auch auf dem
3. Alternativgipfel in Lima (Peru) vorgestellt. Die Globalisierung
universeller menschenrechtlicher Standards und die zunehmende transnationale
Organisierung der Menschenrechtsbewegung haben die Erfolgsaussichten
juristischer Verfahren dabei deutlich erhöht.

Die Studie ist online abrufbar unter: http://ecchr.de/studien.html

 

Teilnahme an Tagungen und Konferenzen

Im April 2008 hat ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck an der Jahrestagung
der American Society for International Law (ASIL) in Washington
teilgenommen. Auf einer Podiumsdiskussion zur Universellen Jurisdiktion
stellte er gemeinsam mit ECCHR-Beiratsmitglied Peter Weiss (Center for
Constitutional Rights) die seit 2004 in Deutschland und Frankreich laufenden
Bemühungen vor, strafrechtliche Ermittlungen gegen den ehemaligen
US-Verteidigungsminister und andere, wegen der Folterungen von
Kriegsgefangenen im irakischen Gefängnis Abu Ghraib und im
US-Gefangenenlager Guantánamo einzuleiten.

 

Wie aktuell der Kampf um die juristische Aufarbeitung der von den USA
begangenen Völkerstraftaten ist, belegen auch der neueste Film des
Oscar-Preisträgers Errol Morris „Standard Operating Procedure“, der im
Wettbewerb der 59. Berlinale im Februar 2008 uraufgeführt wurde, und das
soeben erschienene Buch des britischen Anwalts Philippe Sands „Torture Team:
Rumsfeld's Memo and the Betrayal of American Values“.

 

In dem Buch stehen die mehrmonatigen Folterungen des in Guantánamo
inhaftierten Mohammed Al Qahtani im Vordergrund, der sich auch als
Anzeigenerstatter an der vom ECCHR eingereichten deutschen Strafanzeige
beteiligt hat.

 

Mitte Mai 2008 hat das ECCHR beim 3. Alternativgipfel, der parallel zum
offiziellen EU-Lateinamerika-Gipfel in Lima (Peru) stattfand, zusammen mit
dem Center for Constitutional Rights (CCR) einen thematischen Workshop zur
Verantwortlichkeit von transnationalen Unternehmen für
Menschenrechtsverletzungen angeboten.

 

 

Ankündigung: Tagung zu Wirtschaft und Menschenrechten im Oktober 2008

Am 09. und 10. Oktober 2008 veranstaltet das ECCHR in Kooperation mit Brot
für die Welt und Misereor in Berlin eine internationale Tagung zum Thema
„Transnationale Unternehmen und Menschenrechte“.

 

In einem einleitenden Vortrag über die Auswirkungen der Globalisierung auf
das globale wirtschaftliche und soziale Gefüge sollen die Gefahren der
Globalisierung für die Menschenrechte im weitesten Sinne dargestellt werden.
Dies soll die Veranstaltung in einen weiteren Kontext der
Globalisierungsproblematik setzen. 

 

Ausgehend von drei Themenkomplexen (extraktive Industrien, unmenschliche
Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit, das Recht auf Wasser und Nahrung)
sollen theoretisch und analytisch fundiert die Möglichkeiten und Grenzen
einer rechtlichen Haftbarmachung von Unternehmen für begangene
Menschenrechtsverletzungen diskutiert werden. 

 

Zeitgleich wird auch ein nichtöffentlicher Praktiker-Workshop angeboten. Auf
dieser Veranstaltung werden europäische und US-amerikanische Anwältinnen und
Anwälte, die zum Netzwerk des ECCHR gehören und bereits Erfahrungen mit
Gerichtsverfahren gegen transnationale Unternehmen sammelten, mit Anwälten
aus Staaten, in denen Unternehmen an massiven Menschenrechtsverletzungen
beteiligt sind, zusammen treffen und über Möglichkeiten zukünftiger
gemeinsamer Fallarbeit diskutieren. 

 

Im Mittelpunkt stehen dabei konkrete Fälle u. a. aus Nigeria, Liberia,
Südafrika, Tschad und Indien, mit denen die Workshop-Teilnehmer aus den
betreffenden Staaten bereits befasst sind.

 

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INFORMATION

Der ECCHR-Newsletter wird vom European Center for Constitutional and Human
Rights e. V. herausgegeben und erscheint mehrfach im Jahr in Deutsch und in
Englisch. Der Abdruck von Artikeln, Graphiken und Auszügen ist bei Nennung
der Quelle erlaubt. Um die Übersendung von Belegexemplaren wird gebeten.

 

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