[imc-presse] PM - Abmahnung gegen BKM: Buchhandlung geht rechtlich gegen Interview-Äußerungen des Kulturstaatsministers vor und IFG-Antrag wegen behördeninterner Vorgänge wurde gestellt

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Thu Mar 19 14:15:43 CET 2026


PRESSEMITTEILUNG

Abmahnung gegen BKM: Buchhandlung geht rechtlich gegen 
Interview-Äußerungen des Kulturstaatsministers vor und IFG-Antrag wegen 
behördeninterner Vorgänge wurde gestellt

Berlin, Bremen, Göttingen, den 19.03.2026

Die Äußerung von Kulturstaatsminister Weimer in der ZEIT vom 18.03.2026, 
es handele sich bei den drei vom Deutschen Buchhandlungspreis 
ausgeschlossenen Buchhandlungen um "politische Extremisten", hat nun 
juristische Konsequenzen. Die Buchhandlung "Zur Schwankenden Weltkugel" 
aus Berlin hat den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) mit 
Schreiben vom heutigen Tage abgemahnt und zur Abgabe einer 
strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Sollte die Behörde 
der Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist bis zum 23.03.2026, 
12 Uhr, nachkommen, muss sie mit einem Antrag auf Erlass einer 
einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Berlin rechnen.

"Kulturstaatsminister Weimer greift rechtswidrig in Grundrechte ein. Die 
Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend", erklärt Rechtsanwalt 
Dr. Jasper Prigge. "Bewertungen staatlicher Stellen müssen auf einer 
ausreichenden Tatsachengrundlage beruhen. Sollte Herr Weimer seine 
Diffamierung nicht zurücknehmen, wird er also vor Gericht darlegen 
müssen, was gegen die Buchläden vorliegen soll. Er kann sich nicht 
weiter hinter einem angeblichem Geheimschutz verstecken."

Die Abmahnung beanstandet, dass die Äußerung das allgemeine 
Persönlichkeitsrecht verletzt. Amtliche Äußerungen müssen sich an den 
allgemeinen Grundsätzen für rechtsstaatliches Verhalten in der 
Ausprägung des Willkürverbots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 
orientieren. Dafür ist erforderlich, dass ausreichende Belege vorliegen. 
Rechtsanwalt Dr. Prigge erläutert: "Wenn Herr Weimer auf eine 
Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz verweist, wonach 
angeblich Erkenntnisse in Bezug auf die Buchhandlungen vorliegen sollen, 
stellt dies keine ausreichende Tatsachengrundlage dar. Denn es handelt 
sich ebenfalls um eine Einschätzung, die durch konkrete Tatsachen 
gedeckt sein müsste."

Zusätzlich treiben die Buchhandlungen aufgrund der Äußerungen von 
Wolfram Weimer die Aufklärung voran und haben einen Antrag nach dem 
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Laut Herrn Weimer hätten 
"Fachbeamte, die sich in der Buchhandlungsszene sehr gut auskennen, 
grundsätzliche Zweifel an der Preiswürdigkeit" der drei Buchhandlungen 
gehabt. Auf die sodann erfolgte Anfrage über das Innenministerium beim 
Verfassungsschutz habe dieser mitgeteilt, dass "hier etwas Ernsthaftes" 
vorliegen würde. "Wir machen nun Zugang zu allen internen Nachrichten 
zwischen den Referaten, Abteilungen und Leitungsebenen geltend, die im 
Zusammenhang mit dem Deutschen Buchhandlungspreis 2025 entstanden sind." 
so Sven Adam, Anwalt der Buchhandlung "Rote Straße" aus Göttingen. Zum 
Informationsanspruch gehören auch Sitzungsprotokolle, Vermerke, 
Gesprächsnotizen und sonstige Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit 
der Konzeption, Durchführung, Preisvergabe oder der Ablehnung von 
Bewerbungen zum Deutschen Buchhandlungspreis 2025 erstellt wurden, 
soweit sie nicht der begründeten Geheimhaltung unterliegen. "Die 
Öffentlichkeit soll erfahren, was die angeblichen Fachbeamten zur 
Infragestellung der Entscheidung der Jury qualifiziert und was das 
'Ernsthafte' sein soll, was angeblich vorliegt. Diese Intransparenz und 
die Verwendung nichts sagender Begriffe wie 'Fachbeamter' oder 'etwas 
Ernsthaftes' sollte endlich aufhören."

Die Abmahnung an Herrn Weimer und die IFG-Anfrage befinden sich in der 
Anlage zu dieser Mitteilung

Für Presseanfragen:
RA Sven Adam (Göttingen) – +49 (0) 551 488 31 69 – 
kontakt at anwaltskanzlei-adam.de
RA Dr. Jasper Prigge (Düsseldorf) – +49 (0) 211 4174 89 90 – 
kontakt at prigge-recht.de
RAin Lea Voigt (Bremen) – +49 (0) 421 335 16 78 – 
voigt at strafverteidiger-bremen.de

für die Buchhandlungen: Buchladen Rote Straße (Göttingen), Golden Shop 
(Bremen), Buchladen zur schwankenden Weltkugel (Berlin)

-- 
Anwaltskanzlei Sven Adam
Lange-Geismar-Straße 55
37073 Göttingen

Tel.: (05 51) 4 88 31 69
Fax : (05 51) 4 88 31 79

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