[imc-presse] PM_Die Angriffe der Tageszeitung „Die Welt“ im Kommentar „Die Gerichte sind Teil des Problems“ von Andreas Rosenfelder vom 19.06.2026 sind inakzeptabel und rechtsstaatsfeindlich
RAV e.V.
gs at rav.de
Tue Jun 23 09:13:38 CEST 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Medienvertreter*innen,
mit dieser Pressemitteilung fordert der RAV eine Distanzierung der
Tageszeitung „/Die Welt/“ vom Kommentar ihres Chefkommentators Andreas
Rosenfelder, der am 19.06.2026 in einem Kommentar eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Berlin, das die Zurückweisung eines eritreischen
Geflüchteten an der deutschen Grenze zu Polen für rechtswidrig erklärt
hat, kritisiert.
Dazu äußert sich Angela Furmaniak, Vorsitzende des Republikanischen
Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. (RAV):
„/Der Begriff „Migrationslobby“ steht in schlechter Tradition zum 2018
vom heutigen Bundesinnenminister Dobrindt in die politische Debatte
eingebrachten Kampfbegriff der //„Anti-Abschiebe-Industrie“/. /Er
unterstellt, dass Rechtsanwält*innen, die in Ausübung ihres Berufs
//Geflüchtete rechtlich vertreten, in organisierter Weise kriminelle
Handlungen unterstützen und daraus eigennützig Profit schlagen. Damit
wird die rechtsstaatlich garantierte Rolle von Anwält*innen in Abrede
gestellt und werden Ressentiments von ganz rechts außen bedient.“
/Die Diffamierung unseres Berufskollegen, der nur seiner Arbeit als
Rechtsanwalt nachgegangen ist, ist nicht hinnehmbar!/
/Wir bitten um Beachtung dieser Mitteilung und Veröffentlichung mit
Ihren Möglichkeiten./
/Die PM findet sich auch auf unserer Webseite:
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/die-angriffe-der-tageszeitung-die-welt-im-kommentar-die-gerichte-sind-teil-des-problems-von-andreas-rosenfelder-vom-19062026-sind-inakzeptabel-und-rechtsstaatsfeindlich-1278
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle
***********************
Pressemitteilung, 23.6.26
*Die Angriffe der Tageszeitung „Die Welt“ im Kommentar „Die Gerichte
sind Teil des Problems“ von Andreas Rosenfelder vom 19.06.2026 sind
inakzeptabel und rechtsstaatsfeindlich*
Der Chefkommentator und Ressortleiter Meinungsfreiheit der Tageszeitung
„/Die Welt/“ kritisierte am 19.06.2026 in einem Kommentar eine
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Zurückweisung eines
eritreischen Geflüchteten an der deutschen Grenze zu Polen für
rechtswidrig erklärt hat.
https://www.welt.de/debatte/plus6a33a280759a1e18f32ebe6b/illegale-migration-die-gerichte-sind-teil-des-problems.html
Unter der Überschrift „/Die Gerichte sind Teil des Problems/“ behauptete
er, eine „/aktivistische Justiz/“ verhindere „/die Begrenzung der
illegalen Massenmigration, anstatt bei der Rückkehr zu Recht und Ordnung
zu helfen/“. Die Berliner Richter „/werden wohl stolz darauf sein, dass
sie einmal mehr das heilige „Unionsrecht“, also die völlig
dysfunktionale Dublin-Verordnung der EU gegen die zaghaften
Handlungsversuche der nationalen Politik durchsetzen./“ In einer
früheren Fassung des Artikels hieß es sogar, das geschehe „/im
Zusammenspiel mit der Migrationslobby./“
Unter der Unterüberschrift „/Die Migrationslobby jubelt/“ wurde unser
Kollege Dr. Matthias Lehnert als Rechtsanwalt, welcher den betroffenen
Eritreer vor dem VG Berlin vertreten hatte namentlich genannt. Mit
deutlich sarkastischem Unterton wurde er dazu „beglückwünscht“ dem
Eritreer im dritten Anlauf „/trotz Einreiseverbot die Einreise und damit
Zugang zum deutschen Sozialsystem/“ verschafft zu haben.
Selbstverständlich bleibt es dem Autor unbenommen, sich kritisch zur
deutschen und europäischen Asylpolitik zu äußern. Dass ein Gericht sich
jedoch an geltendes Recht halten und seine Entscheidungen danach und
nicht nach einem vom Autor herbeifantasierten Willen einer
„Öffentlichkeit“ auszurichten hat, auch wenn Herrn Rosenfelder diese
Rechtslage nicht gefällt, dürfte auch ihm bekannt sein. Alles andere
wäre Willkürjustiz.
Und selbstverständlich steht jeder Person, die in ihren Rechten verletzt
ist, der Rechtsweg offen. Das steht in Art. 19 Abs. 4 GG und ist eines
der grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats, den der Autor behauptet,
verteidigen zu wollen. Als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist es
unser Beruf und unsere Aufgabe, jeder Person, unabhängig von ihrer
Nationalität, ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts oder sonstigen
Eigenschaften zu ihrem Recht zu verhelfen. Dieses Menschenrecht werden
wir gegen alle Anfeindungen verteidigen. Die Intention des Artikels,
bestimmten Menschen dieses Recht absprechen zu wollen, weisen wir scharf
zurück.
*Die Diffamierung unseres Berufskollegen ist nicht hinnehmbar.*
Die Behauptung, der Kollege sei „Teil einer Migrationslobby“, stellt
eine inakzeptable Pauschalverurteilung dar. „/Der Begriff
„Migrationslobby“ steht in schlechter Tradition zum 2018 vom heutigen
Bundesinnenminister Dobrindt in die politische Debatte eingebrachten
Kampfbegriff der „Anti-Abschiebe-Industrie/,“ so Angela Furmaniak,
Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V.
(RAV). „/Er unterstellt, dass Rechtsanwält*innen, die in Ausübung ihres
Berufs Geflüchtete rechtlich vertreten, in organisierter Weise
kriminelle Handlungen unterstützen und daraus eigennützig Profit
schlagen. Damit wird die rechtsstaatlich garantierte Rolle von
Anwält*innen in Abrede gestellt und werden Ressentiments von ganz rechts
außen bedient./“
*Der RAV fordert eine Distanzierung der Tageszeitung „Die Welt“ vom
Kommentar ihres Chefkommentators.*
- - -
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Geschäftsstelle hergestellt werden.
kontakt at rav.de || 030.417 235 55
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