[imc-presse] PM_Die Angriffe der Tageszeitung „Die Welt“ im Kommentar „Die Gerichte sind Teil des Problems“ von Andreas Rosenfelder vom 19.06.2026 sind inakzeptabel und rechtsstaatsfeindlich

RAV e.V. gs at rav.de
Tue Jun 23 09:13:38 CEST 2026


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Medienvertreter*innen,

mit dieser Pressemitteilung fordert der RAV eine Distanzierung der 
Tageszeitung „/Die Welt/“ vom Kommentar ihres Chefkommentators Andreas 
Rosenfelder, der am 19.06.2026 in einem Kommentar eine Entscheidung des 
Verwaltungsgerichts Berlin, das die Zurückweisung eines eritreischen 
Geflüchteten an der deutschen Grenze zu Polen für rechtswidrig erklärt 
hat, kritisiert.

Dazu äußert sich Angela Furmaniak, Vorsitzende des Republikanischen 
Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. (RAV):
„/Der Begriff „Migrationslobby“ steht in schlechter Tradition zum 2018 
vom heutigen Bundesinnenminister Dobrindt in die politische Debatte 
eingebrachten Kampfbegriff der //„Anti-Abschiebe-Industrie“/. /Er 
unterstellt, dass Rechtsanwält*innen, die in Ausübung ihres Berufs 
//Geflüchtete rechtlich vertreten, in organisierter Weise kriminelle 
Handlungen unterstützen und daraus eigennützig Profit schlagen. Damit 
wird die rechtsstaatlich garantierte Rolle von Anwält*innen in Abrede 
gestellt und werden Ressentiments von ganz rechts außen bedient.“

/Die Diffamierung unseres Berufskollegen, der nur seiner Arbeit als 
Rechtsanwalt nachgegangen ist, ist nicht hinnehmbar!/

/Wir bitten um Beachtung dieser Mitteilung und Veröffentlichung mit 
Ihren Möglichkeiten./

/Die PM findet sich auch auf unserer Webseite: 
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/die-angriffe-der-tageszeitung-die-welt-im-kommentar-die-gerichte-sind-teil-des-problems-von-andreas-rosenfelder-vom-19062026-sind-inakzeptabel-und-rechtsstaatsfeindlich-1278

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

***********************
Pressemitteilung, 23.6.26
*Die Angriffe der Tageszeitung „Die Welt“ im Kommentar „Die Gerichte 
sind Teil des Problems“ von Andreas Rosenfelder vom 19.06.2026 sind 
inakzeptabel und rechtsstaatsfeindlich*

Der Chefkommentator und Ressortleiter Meinungsfreiheit der Tageszeitung 
„/Die Welt/“ kritisierte am 19.06.2026 in einem Kommentar eine 
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Zurückweisung eines 
eritreischen Geflüchteten an der deutschen Grenze zu Polen für 
rechtswidrig erklärt hat.

https://www.welt.de/debatte/plus6a33a280759a1e18f32ebe6b/illegale-migration-die-gerichte-sind-teil-des-problems.html 


Unter der Überschrift „/Die Gerichte sind Teil des Problems/“ behauptete 
er, eine „/aktivistische Justiz/“ verhindere „/die Begrenzung der 
illegalen Massenmigration, anstatt bei der Rückkehr zu Recht und Ordnung 
zu helfen/“. Die Berliner Richter „/werden wohl stolz darauf sein, dass 
sie einmal mehr das heilige „Unionsrecht“, also die völlig 
dysfunktionale Dublin-Verordnung der EU gegen die zaghaften 
Handlungsversuche der nationalen Politik durchsetzen./“ In einer 
früheren Fassung des Artikels hieß es sogar, das geschehe „/im 
Zusammenspiel mit der Migrationslobby./“

Unter der Unterüberschrift „/Die Migrationslobby jubelt/“ wurde unser 
Kollege Dr. Matthias Lehnert als Rechtsanwalt, welcher den betroffenen 
Eritreer vor dem VG Berlin vertreten hatte namentlich genannt. Mit 
deutlich sarkastischem Unterton wurde er dazu „beglückwünscht“ dem 
Eritreer im dritten Anlauf „/trotz Einreiseverbot die Einreise und damit 
Zugang zum deutschen Sozialsystem/“ verschafft zu haben.

Selbstverständlich bleibt es dem Autor unbenommen, sich kritisch zur 
deutschen und europäischen Asylpolitik zu äußern. Dass ein Gericht sich 
jedoch an geltendes Recht halten und seine Entscheidungen danach und 
nicht nach einem vom Autor herbeifantasierten Willen einer 
„Öffentlichkeit“ auszurichten hat, auch wenn Herrn Rosenfelder diese 
Rechtslage nicht gefällt, dürfte auch ihm bekannt sein. Alles andere 
wäre Willkürjustiz.

Und selbstverständlich steht jeder Person, die in ihren Rechten verletzt 
ist, der Rechtsweg offen. Das steht in Art. 19 Abs. 4 GG und ist eines 
der grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats, den der Autor behauptet, 
verteidigen zu wollen. Als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist es 
unser Beruf und unsere Aufgabe, jeder Person, unabhängig von ihrer 
Nationalität, ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts oder sonstigen 
Eigenschaften zu ihrem Recht zu verhelfen. Dieses Menschenrecht werden 
wir gegen alle Anfeindungen verteidigen. Die Intention des Artikels, 
bestimmten Menschen dieses Recht absprechen zu wollen, weisen wir scharf 
zurück.

*Die Diffamierung unseres Berufskollegen ist nicht hinnehmbar.*

Die Behauptung, der Kollege sei „Teil einer Migrationslobby“, stellt 
eine inakzeptable Pauschalverurteilung dar. „/Der Begriff 
„Migrationslobby“ steht in schlechter Tradition zum 2018 vom heutigen 
Bundesinnenminister Dobrindt in die politische Debatte eingebrachten 
Kampfbegriff der „Anti-Abschiebe-Industrie/,“ so Angela Furmaniak, 
Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. 
(RAV). „/Er unterstellt, dass Rechtsanwält*innen, die in Ausübung ihres 
Berufs Geflüchtete rechtlich vertreten, in organisierter Weise 
kriminelle Handlungen unterstützen und daraus eigennützig Profit 
schlagen. Damit wird die rechtsstaatlich garantierte Rolle von 
Anwält*innen in Abrede gestellt und werden Ressentiments von ganz rechts 
außen bedient./“

*Der RAV fordert eine Distanzierung der Tageszeitung „Die Welt“ vom 
Kommentar ihres Chefkommentators.*

- - -

Ein *Kontakt *zu einem RAV-Vorstandsmitglied kann über die 
Geschäftsstelle hergestellt werden.
kontakt at rav.de || 030.417 235 55


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