[imc-presse] Pressemitteilung_525 Jurist*innen wenden sich an Abgeordnete und an die Bundesregierung: AfD-Verbotsverfahren einleiten!
RAV e.V.
gs at rav.de
Mon Jul 20 13:52:51 CEST 2026
Liebe Medienvertreter*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) hat sich
heute mit einem Offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages und die Mitglieder der Bundesregierung gewendet und mit
diesem erneut aufgerufen, sich für ein AfD-Verbotsverfahren einzusetzen.
*Der Brief wurde von 525 Juristinnen und Juristen aus dem ganzen
Bundesgebiet gezeichnet.*
Wir bitten um Verbreitung:
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/525-juristinnen-fordern-afd-verbotsverfahren-einleiten-1283
Der Brief kann weiterhin von Jurist*innen gezeichnet werden - hier:
https://www.rav.de/zeichnung-offener-brief-einleitung-eines-afd-parteiverbotsverfahrens#c2860
Für Hintergrundgespräche steht Rechtsanwältin Angela Furmaniak,
Vorstandsvorsitzende des RAV zur Verfügung:
furmaniak at rechtsanwaeltinnen-loerrach.de
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle
*****************************
Offener Brief, 20.7.2026*
Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,
bereits im Januar 2025 haben sich über 600 Juristinnen und Juristen mit
einem offenen Brief an Sie gewandt und die Einleitung eines
Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD gefordert.
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/offener-brief-von-619-juristinnen-ein-verbotsverfahren-gegen-die-afd-hat-aussicht-auf-erfolg-1102
Mit dem am 25. Juni 2026 veröffentlichten rechtswissenschaftlichen
Gutachten der /Gesellschaft für Freiheitsrechte/ e.V. (GFF) müssen wir
unserer Forderung erneut Nachdruck verleihen. Die bisweilen vorgebrachte
Argumentation, es gäbe keine ausreichende Erkenntnislage für eine
mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD, ist mit dem Gutachten
gegenstandslos geworden.
Für das ausschließlich aus privaten Spenden finanzierte und somit
unabhängige Gutachten wurden mehr als drei Millionen Datenpunkte
(Programme, Parlamentsdokumente, Pressemitteillungen und
Social-Media-Posts) ausgewertet und anhand der vom
Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe für die Feststellung der
Verfassungswidrigkeit einer Partei gem. Art. 21 Abs. 2 GG überprüft.
Über 2.500 Belege tragen das Ergebnis des Gutachtens.
Damit ist es nicht nur aktueller, sondern auch weit umfassender als die
vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ausgewerteten Erkenntnisse,
die das Verwaltungsgericht Köln seinem Beschluss vom 26.02.2026 zugrunde
legen konnte. Die Beweislage, auf die sich das Gutachten der GFF stützt,
ist erdrückend.
Das Ergebnis des Gutachtens ist alarmierend. Die GFF stellt fest, dass
die AfD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf
ausgeht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen,
indem sie das Demokratieprinzip sowie die Menschenwürdegarantie
systematisch missachtet. Das Politikkonzept der AfD ist auf die
Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung von
Ausländer*innen, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen und
weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet. Die AfD zielt auf die
Realisierung eines mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarenden
ethnisch-kulturellen Volksbegriffs ab. Hinzu kommen queer- und
behindertenfeindliche Tendenzen sowie ein struktureller Antisemitismus.
Hieran zeigt sich ein politisches Konzept, das auf die Schaffung einer
privilegierten Klasse (überwiegend ethnisch Deutsche) abzielt. Damit ist
das vom Grundgesetz vorgegebene Kernelement der Menschenwürde verletzt.
Es liegen zahlreiche Belege dafür vor, dass die AfD die Vertreter*innen
anderer Parteien und politische Gegner*innen der Strafverfolgung für
demokratisch legitimierte Entscheidungen aussetzen will. Diese Form der
Unterdrückung politischer Gegner*innen macht eine offene Willensbildung
unmöglich und verletzt deshalb das Demokratieprinzip.
Das gesamte Gutachten von etwa 1.500 Seiten Länge einschließlich aller
Belege ist abrufbar unter www.afd-gutachten.de
<http://www.afd-gutachten.de/>.
Sie als Abgeordnete und als Mitglieder der Bundesregierung tragen eine
besondere Verantwortung dafür, dem Grundgesetz zur Geltung zu verhelfen
und es zu verteidigen. Dies beinhaltet einen verfassungsrechtlichen
Auftrag, diejenigen Schutzmechanismen auszulösen, die das Grundgesetz im
Falle der Gefährdung vorsieht. Es sind weder Parteien noch
Politiker*innen, die hier ein Parteiverbot aussprechen oder sich
politisch zunutze machen, sondern es ist allein das
Bundesverfassungsgericht, das eine abschließende rechtliche Bewertung im
Sinne unserer Verfassung vornimmt und vornehmen muss. Die politische
Verantwortung für einen Antrag müssen aber die übrigen Verfassungsorgane
übernehmen. Ob unser Grundgesetz mit einem Parteiverbot verteidigt
werden kann, das hängt von Ihnen ab.
Die AfD kann offensichtlich nicht allein mit politischen Mitteln
gestellt werden. Dies würde voraussetzen, dass die AfD eine politische
Auseinandersetzung auf dem Boden des Grundgesetzes führt. Wie das
Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte einmal mehr eindrücklich
zeigt, ist dies gerade nicht der Fall.
Gleichzeitig besteht die reale Gefahr, dass es der AfD in Sachsen-Anhalt
gelingen wird, ihre verfassungsfeindliche Politik in die Realität
umzusetzen. Dies bedeutet eine konkrete Bedrohung sehr vieler Menschen.
Es ist Ihre Aufgabe als politisch Verantwortliche zu verhindern, dass
unsere Verfassung ernsthaften Schaden nimmt. Wir fordern Sie als
Abgeordnete des Bundestags und als Mitglieder der Bundesregierung dazu
auf, Ihrer Verantwortung endlich gerecht zu werden und unverzüglich die
dafür notwendigen Schritte einzuleiten bevor, es zu spät ist.
Mit freundlichen Grüßen
*525 Erstzeichnungen (können auf unserer Webseite
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/525-juristinnen-fordern-afd-verbotsverfahren-einleiten-1283>eingesehen
werden)*
--
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
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