[imc-presse] Pressemitteilung_525 Jurist*innen wenden sich an Abgeordnete und an die Bundesregierung: AfD-Verbotsverfahren einleiten!

RAV e.V. gs at rav.de
Mon Jul 20 13:52:51 CEST 2026


Liebe Medienvertreter*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) hat sich 
heute mit einem Offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen 
Bundestages und die Mitglieder der Bundesregierung gewendet und mit 
diesem erneut aufgerufen, sich für ein AfD-Verbotsverfahren einzusetzen.
*Der Brief wurde von 525 Juristinnen und Juristen aus dem ganzen 
Bundesgebiet gezeichnet.*

Wir bitten um Verbreitung: 
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/525-juristinnen-fordern-afd-verbotsverfahren-einleiten-1283

Der Brief kann weiterhin von Jurist*innen gezeichnet werden - hier: 
https://www.rav.de/zeichnung-offener-brief-einleitung-eines-afd-parteiverbotsverfahrens#c2860

Für Hintergrundgespräche steht Rechtsanwältin Angela Furmaniak, 
Vorstandsvorsitzende des RAV zur Verfügung: 
furmaniak at rechtsanwaeltinnen-loerrach.de

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

*****************************
Offener Brief, 20.7.2026*

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,

bereits im Januar 2025 haben sich über 600 Juristinnen und Juristen mit 
einem offenen Brief an Sie gewandt und die Einleitung eines 
Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD gefordert.

https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/offener-brief-von-619-juristinnen-ein-verbotsverfahren-gegen-die-afd-hat-aussicht-auf-erfolg-1102

Mit dem am 25. Juni 2026 veröffentlichten rechtswissenschaftlichen 
Gutachten der /Gesellschaft für Freiheitsrechte/ e.V. (GFF) müssen wir 
unserer Forderung erneut Nachdruck verleihen. Die bisweilen vorgebrachte 
Argumentation, es gäbe keine ausreichende Erkenntnislage für eine 
mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD, ist mit dem Gutachten 
gegenstandslos geworden.

Für das ausschließlich aus privaten Spenden finanzierte und somit 
unabhängige Gutachten wurden mehr als drei Millionen Datenpunkte 
(Programme, Parlamentsdokumente, Pressemitteillungen und 
Social-Media-Posts) ausgewertet und anhand der vom 
Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe für die Feststellung der 
Verfassungswidrigkeit einer Partei gem. Art. 21 Abs. 2 GG überprüft. 
Über 2.500 Belege tragen das Ergebnis des Gutachtens.

Damit ist es nicht nur aktueller, sondern auch weit umfassender als die 
vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ausgewerteten Erkenntnisse, 
die das Verwaltungsgericht Köln seinem Beschluss vom 26.02.2026 zugrunde 
legen konnte. Die Beweislage, auf die sich das Gutachten der GFF stützt, 
ist erdrückend.

Das Ergebnis des Gutachtens ist alarmierend. Die GFF stellt fest, dass 
die AfD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf 
ausgeht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, 
indem sie das Demokratieprinzip sowie die Menschenwürdegarantie 
systematisch missachtet. Das Politikkonzept der AfD ist auf die 
Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung von 
Ausländer*innen, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen und 
weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet. Die AfD zielt auf die 
Realisierung eines mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarenden 
ethnisch-kulturellen Volksbegriffs ab. Hinzu kommen queer- und 
behindertenfeindliche Tendenzen sowie ein struktureller Antisemitismus.

Hieran zeigt sich ein politisches Konzept, das auf die Schaffung einer 
privilegierten Klasse (überwiegend ethnisch Deutsche) abzielt. Damit ist 
das vom Grundgesetz vorgegebene Kernelement der Menschenwürde verletzt.

Es liegen zahlreiche Belege dafür vor, dass die AfD die Vertreter*innen 
anderer Parteien und politische Gegner*innen der Strafverfolgung für 
demokratisch legitimierte Entscheidungen aussetzen will. Diese Form der 
Unterdrückung politischer Gegner*innen macht eine offene Willensbildung 
unmöglich und verletzt deshalb das Demokratieprinzip.

Das gesamte Gutachten von etwa 1.500 Seiten Länge einschließlich aller 
Belege ist abrufbar unter www.afd-gutachten.de 
<http://www.afd-gutachten.de/>.

Sie als Abgeordnete und als Mitglieder der Bundesregierung tragen eine 
besondere Verantwortung dafür, dem Grundgesetz zur Geltung zu verhelfen 
und es zu verteidigen. Dies beinhaltet einen verfassungsrechtlichen 
Auftrag, diejenigen Schutzmechanismen auszulösen, die das Grundgesetz im 
Falle der Gefährdung vorsieht. Es sind weder Parteien noch 
Politiker*innen, die hier ein Parteiverbot aussprechen oder sich 
politisch zunutze machen, sondern es ist allein das 
Bundesverfassungsgericht, das eine abschließende rechtliche Bewertung im 
Sinne unserer Verfassung vornimmt und vornehmen muss. Die politische 
Verantwortung für einen Antrag müssen aber die übrigen Verfassungsorgane 
übernehmen. Ob unser Grundgesetz mit einem Parteiverbot verteidigt 
werden kann, das hängt von Ihnen ab.

Die AfD kann offensichtlich nicht allein mit politischen Mitteln 
gestellt werden. Dies würde voraussetzen, dass die AfD eine politische 
Auseinandersetzung auf dem Boden des Grundgesetzes führt. Wie das 
Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte einmal mehr eindrücklich 
zeigt, ist dies gerade nicht der Fall.

Gleichzeitig besteht die reale Gefahr, dass es der AfD in Sachsen-Anhalt 
gelingen wird, ihre verfassungsfeindliche Politik in die Realität 
umzusetzen. Dies bedeutet eine konkrete Bedrohung sehr vieler Menschen.

Es ist Ihre Aufgabe als politisch Verantwortliche zu verhindern, dass 
unsere Verfassung ernsthaften Schaden nimmt. Wir fordern Sie als 
Abgeordnete des Bundestags und als Mitglieder der Bundesregierung dazu 
auf, Ihrer Verantwortung endlich gerecht zu werden und unverzüglich die 
dafür notwendigen Schritte einzuleiten bevor, es zu spät ist.

Mit freundlichen Grüßen

*525 Erstzeichnungen (können auf unserer Webseite 
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/525-juristinnen-fordern-afd-verbotsverfahren-einleiten-1283>eingesehen 
werden)*

-- 

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
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