[imc-presse] Unverhältnismäßige Räumung des friedlichen Protests im Lüner Holz gegen die umweltzerstörende Autobahn
klimakollektiv at riseup.net
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Mon Jan 12 14:33:20 CET 2026
Lüneburg, 12. Januar 2026
Seit den frühen Morgenstunden findet eine Räumung der Protest-Baumhäuser im Lüner Holz statt. Dutzende Polizistinnen und Polizisten wurden für diesen Einsatz zusammengerufen. Zuvor hatte die Stadt Lüneburg eine Duldung der Versammlung im Wald ausgesprochen. Die Räumung findet illegalerweise ohne Nennung der Rechtsgrundlage statt.
"Über 100 Kilometer Betonwüste, sehr viel zusätzlicher Autoverkehr, Zerstörung des Lebensraums vieler bedrohter Arten: das ist das geplante Autobahnneubauprojekt A39. Dagegen gibt es seit Jahrzehnten Protest - seit Dezember auch in Form einer dauerhaften Baumhaussiedlung im Lüner Holz. Die Umweltschützer*innen harren Frost, Wind und Schnee aus, um Widerstand gegen die geplante Zerstörung zu leisten." so Theresa Korn vom KlimaKollektiv.
Der Polizeieinsatz wird als nicht verhältnismäßig kritisiert. Bei Minusgraden wurden Dutzende Polizeikräfte im Lüner Holz zusammengeholt, um gegen eine eigentlich geduldete Versammlung vorzugehen. Hinzu kommende Unterstützer*innen des Protests werden rechtswidriger Weise abgewiesen, sich der Versammlung zu nähern oder anzuschließen. Eine Rechtsgrundlage für die Maßnahmen bei den Baumhäusern oder gegen die Unterstützer*innen wird auch auf Nachfrage nicht vorgelegt oder vorgetragen.
Zur rechtlichen Einordnung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Az. 3 M 103/25) vom 16.09.2025 zu einer vergleichbaren Protestaktion relevant:
Ein Eingreifen der Polizei ist nur dann begründbar, wenn ein Schaden für Leben und Gesundheit der Versammlungsteilnehmenden oder Dritter mit hoher Wahrscheinlichkeit bevorsteht. "Denn allein ein Aufbau in einem Baum, der dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, begründet eine solche Gefahr nicht. [...] Allein die abstrakte Gefahr, dass ein Mensch bei dem Erklettern eines Baumes von diesem stürzen könnte, rechtfertigt nicht die Annahme, es handele sich um eine Tätigkeit, von der eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausginge."
Eine gerichtliche Klärung im Nachgang könnte also leicht zu dem Schluss kommen, dass der heutige Einsatz rechtswidrig ist - nur sind dann bereits die Maßnahmen gegen die Protestierenden und ihre Infrastruktur erfolgt und nicht mehr wiedergutzumachen.
Es ist unklar, wer den Einsatz angeordnet hat und wieso erneut städtische Unternehmen bei der Räumung unterstützen.
Das KlimaKollektiv Lüneburg hebt hervor, dass es in Zeiten globaler Krisen von Klimakatastrophe bis Pflegenotstand nicht sein kann, dass die staatlichen Prioritäten weiter so gelegt werden, dass Dutzende Polizisten gegen friedlichen Protest vorgehen, während die Personen, die Natur und Menschen ausbeuten, meist ungestraft davonkommen.
Bilder: https://mega.nz/folder/GME00b7C#aSZp4G89jlQwtK7_OYMt4A
KlimaKollektiv Lüneburg
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