[imc-presse] Presseinformation_RAV-Stellungnahme_Für eine rechtsstaatliche, humane und verantwortungsvolle Aufenthaltspolitik - Menschen sind keine Excel-Tabellen
RAV e.V.
gs at rav.de
Mon Aug 17 09:01:21 CEST 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Medienvertreter*innen,
in und außerhalb von Köln tätige Migrationsrechtsanwält*innen beobachten
mit Sorge die aktuelle Berichterstattung des Kölner /Stadt-Anzeigers/
und weiteren Mediendiensten bundesweit über den Umgang der Stadt Köln
mit langjährig geduldeten Menschen.
Die Regionalgruppe NRW im Republikanischen Anwältinnen- und
Anwälteverein e.V. (RAV) nimmt heute dazu Stellung. Sie wurde von
etlichen Kolleg*innen aus der Region gezeichnet und legt dar, warum Köln
am Bleiberechtsprogramm und auch andere Kommunen an der dahinter
stehenden Politik festhalten müssen.
Die Stellungnahme findet sich inklusive der Namen der Zeichner*innen
hier:
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/fuer-eine-rechtsstaatliche-humane-und-verantwortungsvolle-aufenthaltspolitikmenschen-sind-keine-excel-tabellen-1290
und hier unten folgend (und auch, allerdings ohne die Namen, im Anhang
als PDF).
Bitte beachten Sie, dass die RAV-Geschäftsstelle heute nicht erreichbar
ist. *Für weitere Informationen und Hintergrundgespräche steht die
Mitinitiatorin der Stellungnahme Rechtsanwältin Julia Schulze Buxloh in
Köln zur Verfügung*:
schulzebuxloh at anwaeltinnenkollektivkoeln.de oder
telefonisch ab 9:30 h im Anwält:innenkollektiv Köln 0221.97312880.
Wir bitten um Verbreitung der Stellungnahme mit Hilfe Ihrer Möglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle
****************
Stellungnahme des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V.
– Regionalgruppe NRW, 17.08.2026
*Für eine rechtsstaatliche, humane und verantwortungsvolle
Aufenthaltspolitik
Menschen sind keine Excel-Tabellen*
*Warum Köln am Bleiberechtsprogramm und auch andere Kommunen an der
dahinter stehenden Politik festhalten müssen*
Mit Sorge beobachten wir – in und außerhalb von Köln tätige
Migrationsrechtsanwält*innen – die aktuelle Berichterstattung des
/Kölner Stadt-Anzeigers/ und weiteren Mediendiensten bundesweit über den
Umgang der Stadt Köln mit langjährig geduldeten Menschen. Durch diese
gerät etwa auch das sogenannte Bleiberechtsprogramm unter Beschuss. Die
Artikel vom 5., 6. und 10. August 2026 suggerieren, die Stadt habe durch
den Verzicht auf die Beschaffung von Passersatzpapieren Abschiebungen
verhindert und ausreisepflichtige Personen rechtsstaatswidrig geschützt.
Auf diesen Zug springen auch immer mehr Politiker*innen auf.
Diese Darstellung greift aus anwaltlicher Praxis und aus
aufenthaltsrechtlicher Sicht erheblich zu kurz und ist in Teilen
schlichtweg falsch. Sie reduziert komplexe Lebenssachverhalte auf den
Status der „Ausreisepflicht“ und verknüpft diesen mit Straffälligkeit,
Sozialleistungsbezug und ethnischer Zugehörigkeit. So wird bewusst ein
Bild von Menschen gezeichnet, die sich unberechtigt hier aufhielten,
öffentliche Mittel beanspruchten und durch eine vermeintlich zu
nachsichtige Verwaltung vor Konsequenzen bewahrt würden, wodurch diese
abgewertet werden.
*Wir weisen dieses Narrativ entschieden zurück.*
*Ausreisepflicht ist nicht gleich Abschiebbarkeit *
Eine vollziehbare Ausreisepflicht bedeutet nicht automatisch, dass eine
Person auch tatsächlich abgeschoben werden kann. Rechtliche und
tatsächliche Gründe – familiäre Bindungen, Art. 6 GG, Art. 8 EMRK,
Kindeswohl gem. UN-Kinderrechtskonvention, Erkrankungen, langjähriger
Aufenthalt, Verwurzelung und weitere individuelle Gründe – können einer
Abschiebung entgegenstehen. Das ist kein Widerspruch, sondern geltendes
Aufenthaltsrecht!
Ob eine Abschiebung rechtlich möglich und verhältnismäßig ist, lässt
sich deshalb niemals aus einer Excel-Liste ablesen. Der Rechtsstaat
verlangt die Prüfung des Einzelfalls!
Als Rechtsanwält*innen erleben wir täglich die komplexen Realitäten
hinter Akten: Familienbindungen, Krankheiten, Traumatisierungen, hier
geborene und aufgewachsene Kinder, Schwierigkeiten bei der
Identitätsklärung, Bildungswege, Arbeitsverhältnisse, Krisen und
Entwicklungen. *Menschen sind keine Aktenzeichen*. Sie haben Anspruch
darauf, dass ihre individuelle Geschichte gesehen und ihre Rechte
geachtet werden.
*Grund- und Menschenrechte sind keine Belohnung für Wohlverhalten, sie
gelten für Alle!*
Wir wenden uns entschieden gegen die zunehmende Verknüpfung und
Gleichsetzung von Straffälligkeit und Abschiebung. Straftaten werden im
rechtsstaatlichen Verfahren geahndet, unabhängig von Herkunft oder
Aufenthaltsstatus. Die Forderung, Menschen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit zusätzlich „zu entfernen“, schafft eine gesonderte
Strafe, die für Deutsche nicht existiert und die dem Strafrecht fremd
ist. Diese politische Formel „straffällig = abschieben“ lehnen wir ab.
Eine Straftat nimmt einem Menschen weder seine Biografie noch seine
familiären Bindungen oder seine grund- und menschenrechtlich geschützten
Positionen. *Rechte sind universell – nicht konditioniert.*
Familien dürfen nicht für das Verhalten Einzelner haftbar gemacht
werden. Kinder sind eigenständige Rechtssubjekte, keine Anhängsel ihrer
Eltern. Sie tragen keine Verantwortung für Straftaten oder
aufenthaltsrechtliche Probleme Erwachsener. Ihr Kindeswohl, ihre
Bindungen und ihr Lebensmittelpunkt müssen aus ihrer eigenen Perspektive
betrachtet werden.
*Sozialleistungsbezug ist kein moralisches Versagen*
Wir widersprechen der zunehmenden Verknüpfung von Sozialleistungen und
Aufenthaltsbeendigung. Wenn Familien anhand ihrer Leistungsbezüge
öffentlich „durchgerechnet“ werden und diese Zahlen neben Straftaten
oder angeblich verhinderten Abschiebungen stehen, entsteht ein
klassistisches Narrativ: Diese Menschen seien nicht nur unerwünscht,
sondern kosteten die Gesellschaft auch noch Geld.
Menschenwürde und Grundrechte hängen nicht vom Einkommen ab.
Sozialleistungen sind keine Großzügigkeit gegenüber vermeintlich
„leistungsunwilligen“ Menschen, sondern gesetzlich verankerte Ansprüche
und Ausdruck des Sozialstaatsprinzips.
Gleichzeitig wird ein zentraler Widerspruch ignoriert: Vielen
ausreisepflichtigen Menschen wird wirtschaftliche Abhängigkeit
vorgeworfen, während ihnen durch unsichere Aufenthaltsstatus,
Arbeitsverbote, Beschäftigungsbeschränkungen, Wohnsitzauflagen und
weitere Teilhabehürden eine eigenständige Existenzsicherung erschwert
wird. Aus der Praxis kennen wir viele Beispiele, in denen unsere
Mandant*innen keine Beschäftigungserlaubnis erhalten, obwohl sie bereits
eine Arbeitsstelle gefunden haben oder dort bereits beschäftigt waren.
Damit wird ihnen der Weg in einen sicheren Aufenthalt verbaut und in der
öffentlichen Debatte wird ihnen dann der Bezug von Sozialleistungen
vorgeworfen. Wer Teilhabe immer weiter durch neue Gesetze und
Vorschriften strukturell begrenzt, kann die Folgen nicht anschließend
den Betroffenen als persönliches Versagen entgegenhalten. Armut, prekäre
Wohnverhältnisse, Bildungsbenachteiligung, institutionelle
Diskriminierung und jahrelange aufenthaltsrechtliche Unsicherheit prägen
Lebenswege. Das festzustellen entschuldigt individuelles Verhalten nicht
– es bedeutet, gesellschaftliche Realität ernst zu nehmen.
*Passersatzpapiere lösen jahrzehntelang ungeklärte Staatsangehörigkeiten
nicht*
Die Annahme für langjährig geduldete Menschen müssten lediglich
Passersatzpapiere beschafft werden, damit eine Abschiebung erfolgen
könne, verkennt die komplexe Realität zahlreicher Fälle.
In der öffentlichen Debatte werden Identitätspapiere, Reisepässe und
Passersatzpapiere häufig gleichgesetzt. Dabei handelt es sich um
unterschiedliche Dokumente mit unterschiedlichen Zwecken. Während ein
regulärer Reisepass regelmäßig auch dem Nachweis von Identität und
Staatsangehörigkeit dient, können Passersatzpapiere allein dazu
ausgestellt werden, die Rückführung in einen bestimmten Staat zu
ermöglichen. Solche Dokumente sind häufig nur kurzfristig oder für eine
konkrete Reise gültig. Ihre Ausstellung bedeutet daher nicht
automatisch, dass Identität und Staatsangehörigkeit nachhaltig geklärt
sind oder anschließend ein regulärer Nationalpass ausgestellt werden kann.
Die Entscheidung einer Ausländerbehörde, ein solches, allein der
Abschiebung dienendes Passersatzpapier nicht oder nicht zum jetzigen
Zeitpunkt und nicht durch eine andere Behörde beschaffen zu lassen, ist
deshalb nicht mit einem Verzicht auf Identitätsklärung gleichzusetzen.
Gerade im Kölner Bleiberechtsprogramm ist die Identitätsklärung vielmehr
Teil des Verfahrens: Beratungsstellen und freie Träger unterstützen
Betroffene dabei, Identität und Staatsangehörigkeit zu klären, Dokumente
zu beschaffen und gesetzliche Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Der
entscheidende Unterschied liegt im Ziel: Identitätsklärung kann der
Vorbereitung einer Abschiebung dienen – sie kann aber ebenso Bestandteil
des Weges in einen rechtmäßigen und gesicherten Aufenthalt sein. Diese
Unterscheidung geht in der gegenwärtigen Debatte weitgehend verloren.
Gerade bei Rom*nja und anderen Angehörigen von Minderheiten aus den
Nachfolgestaaten Jugoslawiens bestehen teilweise seit Generationen
Schwierigkeiten bei der Dokumentation von Identität, Personenstand und
Staatsangehörigkeit. Fehlende Registereinträge, Krieg, Flucht,
Vertreibung und der Zerfall Jugoslawiens haben diese Probleme verschärft.
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen fehlender zumutbarer
Mitwirkung und objektiv erfolgloser Klärung trotz Mitwirkung. Dies ist
auch ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Wo Dokumente
der Eltern fehlen, entstehen Zirkelschlüsse: Ohne Registrierung keine
Identitäts- oder Abstammungsnachweise; ohne diese keine
Staatsangehörigkeitsfeststellung; ohne Staatsangehörigkeit kein
regulärer Pass.
Passlosigkeit darf daher nicht pauschal mit Mitwirkungsverweigerung
gleichgesetzt werden. Ebenso wenig darf Menschen allein aufgrund ihrer
ethnischen Herkunft oder familiärer Bezüge eine Staatsangehörigkeit
zugeschrieben werden.
Für Menschen, die in Köln oder Deutschland geboren oder aufgewachsen
sind und seit Jahrzehnten hier leben, ist Deutschland vielfach die
einzige Heimat. Wenn eine Aufenthaltsbeendigung trotz ernsthafter
Mitwirkung über viele Jahre nicht realisierbar ist, lösen weder
jahrzehntelange Duldungen noch immer neue, allein auf Abschiebung
gerichtete Maßnahmen das Problem. Es braucht für solche Fälle
verlässliche Aufenthaltsperspektiven, um Teilhabe z.B. in Form eines
Arbeitsmarktzugangs zu realisieren.
*Das Kölner Bleiberechtsprogramm schafft Teilhabe. *
Genau hier liegt die Stärke des seit 2018 bestehenden Kölner
Bleiberechtsprogramms, welches durch die Art und Weise der öffentlichen
Berichterstattung nun in Rede steht. Es verbindet die
aufenthaltsrechtliche Prüfung der Ausländerbehörde mit der Begleitung
durch spezialisierte freie Träger.
Viele Menschen können die Anforderungen eines hochkomplexen
Verwaltungsverfahrens ohne Unterstützung kaum erfüllen. Sprachbarrieren,
fehlende Bildungschancen, psychische Belastungen und prekäre
Lebensbedingungen können dazu führen, dass Anforderungen ohne
Unterstützung kaum zu erfüllen sind. Sozialarbeiter*innen helfen,
Sachverhalte aufzuklären, Dokumente zu beschaffen, Mitwirkung zu
organisieren und Perspektiven in Bildung und Beschäftigung zu entwickeln
und ermöglichen Menschen, gesehen zu werden und sich einzubringen. Sie
machen Lebensrealitäten sichtbar und stärken Menschen, die ihre
Interessen gegenüber Behörden allein häufig nur schwer vertreten können.
Das ist keine Umgehung des Aufenthaltsrechts. Eine Verwaltung, die
Menschen befähigt, gesetzliche Voraussetzungen tatsächlich zu erfüllen,
schafft reale Chancengleichheit.
Der Erfolg ist messbar: Zwischen Mai 2023 und Dezember 2024 wurden nach
der Evaluation der Stadt im Zusammenhang mit dem Programm 332
Aufenthaltserlaubnisse – ohne Chancen-Aufenthaltserlaubnisse – erteilt.
Die Stadt Köln beziffert das Einsparpotenzial bei jährlich 100
Titelerteilungen auf bis zu 900.000 Euro jährlich. Das zeigt auch
ökonomisch die Vernünftigkeit dieses Ansatzes. Entscheidend bleibt
jedoch:*Menschenrechte und Menschenwürde müssen sich nicht rechnen.*
Es ist außerdem eine im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und
Handlungsspielräume getroffene Entscheidung der Stadt Köln diesen Weg
einzuschlagen und fortzusetzen und das „Angebot“ der ZAB Coesfeld zur
Beschaffung von Passersatzpapieren und zur Forcierung von Abschiebungen
abzulehnen. Eine zentralisierte, primär auf Abschiebungen ausgerichtete
Behörde – wie es die Zentralen Ausländerbehörden sind – wird den
komplexen Lebensrealitäten der Betroffenen nicht gerecht und steht im
Übrigen im Widerspruch zu kommunalrechtlicher Verantwortungsübernahme.
Verwaltung muss näher zu den Menschen – nicht weiter weg. Die Ablehnung
der fragwürdigen „Hilfe“ der ZAB gehört dazu.
Dass weiter ein Jurist wie Kubicki hetzt, es habe sich „eine völlig
inakzeptable, verfassungswidrige Verwaltungspraxis breitgemacht“ ist
unlauter und höchst bedenklich. Kommunale Ausländerbehörden betreiben
keine „eigene“ oder vielmehr „eigenmächtige Migrationspolitik“, wenn sie
die ihnen durch Bundes- und Landesrecht übertragenen Aufgaben wahrnehmen
und dabei die gesetzlich vorgesehenen Entscheidungsspielräume nutzen.
Das Aufenthaltsrecht erschöpft sich gerade nicht im Vollzug von
Abschiebungen, sondern verpflichtet die zuständigen Behörden ebenso zur
Prüfung von Abschiebungshindernissen und Bleiberechten und eröffnet
ihnen hierfür an zahlreichen Stellen Beurteilungs- und
Ermessensspielräume. Auch die Entscheidung einer Kommune,
Beratungsstrukturen zu finanzieren oder ein Bleiberechtsprogramm
aufzulegen, setzt kein Bundesrecht außer Kraft. Ob eine konkrete
behördliche Entscheidung rechtmäßig ist, bemisst sich an den jeweils
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und ist im Einzelfall – notfalls
gerichtlich – zu überprüfen. Aus einer progressiven oder
aufenthaltssichernden Verwaltungspraxis als solcher einen
Verfassungsverstoß abzuleiten, verkennt daher die Kompetenzordnung
ebenso wie die Funktionsweise des geltenden Aufenthaltsrechts.
*Rassistische Stereotype gegen Sinti*zze und Rom*nja dürfen nicht
reproduziert werden*
Bei einer Debatte, die Roma-Familien ins Zentrum stellt, darf
Deutschlands historische Verantwortung nicht ausgeblendet werden.
Sinti*zze und Rom*nja waren im Nationalsozialismus systematischer
Verfolgung und einem Völkermord ausgesetzt; rassistische Ausgrenzung von
Sinti*zze und Rom*nja existierte davor, endete nicht 1945 und wirkt bis
heute in Bildung, Wohnen, Arbeit und staatlichen Institutionen fort.
Vor diesem Hintergrund ist es besonders problematisch, Bilder von
vermeintlich kriminellen, kinderreichen und von staatlichen Leistungen
lebenden „Roma-Großfamilien“ aufzurufen und zu bedienen. Die
journalistische Verknüpfung einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit der
ethnischen Zuschreibung „Roma-Großfamilie“ und dem Hinweis, Angehörige
stünden auf einer Liste ausreisepflichtiger Personen, stellt einen
Zusammenhang zwischen ethnischer Zugehörigkeit, Familie, Kriminalität
und Abschiebung her. Historisch tief verankerte Stereotype werden
dadurch nicht hinterfragt, sondern reproduziert.
Von einer verantwortungsvollen Berichterstattung über ein komplexes
Rechtsgebiet ebenso wie von Personen aus der Politik, die darauf Bezug
nehmen, erwarten wir Differenzierung. Werden stattdessen
„Ausreisepflicht“, Straftaten, Sozialleistungsbezug, hohe Eurobeträge,
„Großfamilie“, ethnische Zuschreibungen und vermeintlich „verhinderte
Abschiebungen“ pauschal sowie ohne überhaupt konkrete Details zu kennen
miteinander verknüpft, stellen sich aus unserer Sicht auch
presseethische Fragen.
*Köln und andere Kommunen sollten ihren Weg fortsetzen*
Seit Jahrzehnten erleben wir immer neue Verschärfungen des
Aufenthaltsrechts, die als notwendige „Wende“ präsentiert werden, ohne
die strukturellen Probleme langjähriger Duldung zu lösen. Wir fordern
eine humanitäre, menschenrechtsorientierte und auch pragmatische
Migrationspolitik. Eine solche, die gesellschaftliche Realitäten
anerkennt und Menschen, die seit Jahren, mitunter Generationen ihren
Lebensmittelpunkt hier in Köln oder anderen deutschen Kommunen haben,
wirkliche Perspektiven eröffnet.
Ein gesicherter Aufenthaltsstatus, Zugang zu Bildung und Arbeit und die
Erfahrung tatsächlicher Zugehörigkeit sind keine Belohnungen, die
Menschen sich erst verdienen müssen. Sie sind Voraussetzungen
gesellschaftlicher Teilhabe. Wer einer Generation eine reale
Bleibeperspektive eröffnet, verändert auch die Ausgangsbedingungen ihrer
Kinder und nachfolgender Generationen.
Das Kölner Bleiberechtsprogramm steht für diesen Ansatz. Eine gute
Verwaltung ermöglicht die Wahrnehmung von Rechten, statt Menschen
lediglich abzuwehren. Die Zusammenarbeit der Ausländerbehörde mit
Beratungsstellen und freien Trägern ist dabei keine Schwäche, sondern
eine Stärke.
*Wir appellieren deshalb an die Stadt Köln und ihren Oberbürgermeister
Torsten Burmester, sich von der gegenwärtigen medialen und politischen
Zuspitzung nicht treiben zu lassen.*
Konkrete Verwaltungsvorgänge müssen aufgeklärt werden. Daraus darf
jedoch keine pauschale Abkehr von einer in diesem Bereich erfolgreichen,
humanitären und fachlich fundierten Kölner Aufenthaltspolitik folgen.
Wir sind nicht immer einverstanden mit der Praxis und den Entscheidungen
der Kölner Ausländerbehörde. Vielmehr besteht unsere Arbeit oft darin,
Eingriffe abzuwehren und Rechte für unseren Mandant*innen durchzusetzen.
Doch dort, wo die Stadt Köln gerade für eine liberale und
menschenrechtsorientierte Praxis angegriffen wird, möchten wir ihr den
Rücken stärken.
Die aktuelle Berichterstattung zum Bleiberechtsprogramm ist von
skandalisierender Darstellung überlagert. Solche Verkürzungen
informieren nicht und ignorieren die rechtliche und grundrechtliche
Tiefe des Aufenthaltsrechts.
*Köln und andere Kommunen sollten den bereits erfolgreich beschrittenen
Weg fortsetzen: rechtsstaatlich, differenziert, menschenrechtsorientiert
und mit dem Mut, Menschen nicht auf Aufenthaltsstatus, wirtschaftliche
Situation, Herkunft, dem Verhalten einer ihr zugeschriebenen Gruppe oder
ein Aktenzeichen zu reduzieren.*
*Unterzeichner*innen*
Natasha Bond, Rechtsanwältin, Köln
Anna Börger, Rechtsanwältin, Köln
Astrid Boxberg, Rechtsanwältin, Bonn
Pia Bruckschen, Rechtsanwältin, Köln
Anna Magdalena Busl, Rechtsanwältin, Bonn
Gunter Christ, Rechtsanwalt, Köln
Sophie Dittmeyer, Rechtsanwältin Köln
Anouk Falloux, Rechtsanwältin, Köln
Brigitte Faßbender, Rechtsanwältin, Bonn
Heike Geisweid, Rechtsanwältin, Bochum
Jana Kathrin Goebel, Rechtsanwältin, Köln
Michael Gödde, Rechtsanwalt, Duisburg
Antonia Gräfin von Plettenberg-Lenhausen, Rechtsanwältin, Billerbeck
Lukas Granrath, Rechtsanwalt, Köln
Pauline Griestop, Rechtsanwältin, Köln
Theresa Hollerith, Rechtsanwältin, Köln
Kim Marie Horstmann, Rechtsanwältin, Bonn
Sarah Johnecke, Rechtsanwältin, Köln
Marcel Keienborg, Rechtsanwalt, Düsseldorf
Peter Knitsch, Rechtsanwalt und Staatssekretär a.D., Erkrath
Benjamin Lensch, Rechtsanwalt, Köln
Martina Lörsch, Rechtsanwältin, Köln
Björn Maibaum, Rechtsanwalt, Köln
Nora Nolan, Rechtsanwältin, Köln
Hanswerner Odendahl, Rechtsanwalt, Köln
Saskia Piotrowski, Rechtsanwältin, Köln
Markus Prottung, Rechtsanwalt, Hamburg
Werner Robbers, Rechtsanwalt, Bielefeld
Sabine Rosa Schölermann, Rechtsanwältin, Köln
Julia Schulze Buxloh, Rechtsanwältin, Köln
Christof Stock, Rechtsanwalt, Simmerath
Hermann Weische, Rechtsanwalt, Köln
Markus Wild, Rechtsanwalt, Bochum
Birte Windheuser, Rechtsanwältin, Köln
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