[imc-presse] PM: Fahren ohne Fahrschein darf nicht ins Gefängnis führen! Paragraf 265a StGB gehört ersatzlos gestrichen

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Thu Apr 16 12:20:10 CEST 2026


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*Pressemitteilung, 15.04.2026*


      Fahren ohne Fahrschein darf nicht ins Gefängnis führen!


      Paragraf 265a StGB gehört ersatzlos gestrichen

Stellungnahme zur Kriminalisierung von Armut durch die strafrechtliche 
Sanktionierung des Erschleichens von Leistungen:

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) 
unterstützt den aktuellen Vorstoß von Bundesjustizministerin Hubig und 
fordert den Gesetzgeber auf, § 265a StGB – den Straftatbestand des 
Erschleichens von Leistungen – endlich ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch 
zu streichen. Die Norm ist rechtspolitisch verfehlt, sozial 
diskriminierend und verursacht einen unverhältnismäßigen Aufwand für die 
Strafjustiz. Die praktischen Erfahrungen unserer Mitglieder aus dem 
Projekt »Schnellgericht« am Amtsgericht Tiergarten in Berlin belegen: 
Dieser Paragraph ist ein Instrument zur Kriminalisierung von Armut – und 
kein Mittel zur Wahrung des Rechtsfriedens.


      1. Ein Straftatbestand, der Armut bestraft

§ 265a StGB trifft in der Praxis fast ausschließlich Menschen in 
prekären Lebensverhältnissen: Wohnungslose, Suchtkranke, Menschen ohne 
gesichertes Einkommen. Wer sich ein Ticket nicht leisten kann, begeht 
kein moralisch gravierendes Unrecht, sondern steigt einfach in ein 
Verkehrsmittel ein – und wird dennoch als Straftäter*in behandelt. Am 
Amtsgericht Tiergarten wird im beschleunigten Verfahren am Fließband 
über dies „Taten“ und vergleichbare Bagatelldelikte geurteilt: im 
Viertelstundentakt, ohne Verteidigung, ohne Zeugenvernehmung. Was dort 
täglich stattfindet, ist keine Rechtspflege – es ist die 
institutionalisierte Bestrafung von Armut.


      2. Geringer Unrechtsgehalt, unverhältnismäßige Folgen

Das Fahren ohne Fahrschein erfordert keinerlei Überwindung von Barrieren 
oder Sicherheitsvorkehrungen. Der Schaden für das Verkehrsunternehmen 
beträgt maximal 10 €. Dennoch droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem 
Jahr. Wer die verhängte Geldstrafe nicht zahlen kann – was nach der 
aktuellen Studie der Universität zu Köln [1] bei etwa der Hälfte der 
Verurteilten der Regelfall ist –, verbüßt eine Ersatzfreiheitsstrafe. 
Menschen, die bereits am Rand der Gesellschaft stehen, werden durch eine 
Inhaftierung zusätzlich destabilisiert: Sie verlieren Wohnung, Arbeit 
oder laufende Hilfeleistungen. Das Strafrecht erfüllt hier keine seiner 
legitimen Funktionen – weder General- noch Spezialprävention. Es 
verschlimmert die soziale Lage der Betroffenen.


      3. Rechtsstaatliche Defizite im Schnellverfahren

Die Mitglieder des RAV, die im Projekt »Schnellgericht« pro bono 
verteidigen, berichten von systematischen Verstößen gegen 
rechtsstaatliche Mindeststandards: Angeklagte erscheinen ohne 
anwaltliche Verteidigung und werden zu Geständnissen und 
Rechtsmittelverzichten gedrängt. Ladungsfristen von 24 Stunden lassen 
kaum Zeit zur Vorbereitung. Verfahren mit psychiatrischer Relevanz 
werden ohne Sachverstand durchverhandelt. Die bloße Anwesenheit einer 
Verteidigung verbessert die Situation der Betroffenen spürbar – und 
stört die eingespielten Abläufe des Gerichts. Das ist kein Zufall: Das 
beschleunigte Verfahren nach §§ 417 ff. StPO ist strukturell darauf 
ausgerichtet, Rechtsgarantien zu unterlaufen. § 265a StGB ist der 
häufigste Straftatbestand in diesem System.


      4. Zivilrechtliche Sanktionen genügen

Verkehrsunternehmen verfügen über wirksame zivilrechtliche Instrumente: 
erhöhtes Beförderungsentgelt, Hausverbote, Schadensersatzansprüche. 
Mehrere Städte und Verkehrsbetriebe haben bereits auf Strafanzeigen bei 
Fahren ohne Fahrschein verzichtet – ohne dass dies zu einem Anstieg der 
Verstöße geführt hätte. Wer falsch parkt, begeht eine 
Ordnungswidrigkeit. Wer ohne Fahrschein fährt, soll einen 
Straftatbestand verwirklichen. Diese Ungleichbehandlung ist weder 
sachlich begründet noch konsequent. Ein moderner Rechtsstaat braucht das 
Strafrecht nicht zur Regulierung von Bagatellverstößen, für die das 
Zivilrecht vollständig ausreicht. Treffen Kontrolleur*innen einen 
Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis an, können sie ihn oder sie – auch 
ohne Strafbarkeit der Beförderungserschleichung – nach § 229 BGB zur 
Identitätskontrolle festhalten.


      5. Enorme Belastung der Justiz ohne rechtsstaatlichen Nutzen

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2024 des BKA wurden bundesweit 
140.652 Fälle des § 265a StGB erfasst. Die Verfahren produzieren Akten, 
Vorstrafen und Haftzeiten – aber keine gesellschaftliche Sicherheit. 
Gleichzeitig verjähren Vorwürfe etwa wegen Cum Ex und Cum Cum. Die 
Kosten für diese Prioritäten trägt die Allgemeinheit; den Schaden tragen 
die Ärmsten. Die ersatzlose Streichung des § 265a StGB wäre ein Gebot 
der Verhältnismäßigkeit, der sozialen Gerechtigkeit und des 
rechtsstaatlichen Augenmaßes.

/„Was wir in den Schnellverfahren erleben, ist kein Einzelfall – es ist 
Programm. § 265a StGB ist kein Vermögensschutz, sondern ein Instrument 
zur Kriminalisierung von Menschen, die sich das Leben in dieser 
Gesellschaft schlicht nicht leisten können. Wer im Viertelstundentakt 
über Armut richtet, betreibt keine Strafjustiz. Der RAV fordert die 
ersatzlose Streichung dieses Paragrafen. Das Strafrecht sollte nicht das 
letzte Auffangnetz eines gescheiterten Sozialstaats sein.“/ (Lukas 
Theune, Geschäftsführer des RAV, Strafverteidiger in Berlin)

Der RAV ruft den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags auf, die 
Streichung des § 265a StGB ohne Ersatztatbestand unverzüglich in die 
Wege zu leiten. Gleichzeitig engagieren wir uns mit unserem Projekt 
»Schnellgericht« weiter dafür, dass Betroffene bis dahin eine faire 
Chance im Verfahren erhalten.

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[1] Meyer und Bögelein 2026, https://kups.ub.uni-koeln.de/80169/


Pressekontakt:

*Lukas Theune*, RAV-Geschäftsführer und Rechtsanwalt

lukas.theune at rav.de <https://www.rav.de/#>


Die Pressemitteilung finden Sie auch hier auf unserer Website 
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/fahren-ohne-fahrschein-darf-nicht-ins-gefaengnis-fuehren-1249>.
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