[imc-presse] PM: Bei Abschiebung droht Folter,,RAV warnt vor Präzedenzfall bei kurdischem Aktivisten und fordert deutsche Behörden auf, internationales Recht zu achten

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Mon Jul 7 11:24:47 CEST 2025


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*Pressemitteilung, 7. Juli 2025*

*Bei Abschiebung droht Folter*

*RAV warnt vor Präzedenzfall bei kurdischem Aktivisten und fordert 
deutsche Behörden auf, internationales Recht zu achten*

Jeden Moment könnte es so weit sein, dass *Mehmet Çakas* abgeholt und in 
die Türkei ausgeliefert wird: Dort droht ihm Folter. Nun hat der 
kurdische Aktivist Verfassungsbeschwerde erhoben und ein einstweiliges 
Abschiebungsverbot beantragt. Çakas ist der erste Fall dieser Art, in 
dem deutsche Behörden eine Abschiebung vorbereiten. Der RAV fordert 
Behörden und Justiz deshalb dringend dazu auf, internationales Recht – 
insbesondere das Verbot der Folter – zu achten.

/„Deutschland will einen Präzedenzfall schaffen und Kurd*innen, die hier 
wegen politischer Straftaten verurteilt wurden, in die Türkei 
abschieben“,/verurteilt RAV-Geschäftsführer *Dr. Lukas Theune *die 
Pläne. /„Das verletzt das Folterverbot und internationale Schutzstandards.“/

Aktuell ist Çakas im niedersächsischen Uelzen inhaftiert. Schiebt 
Deutschland ihn in die Türkei ab, drohen ihm dort konkret „erschwerte 
lebenslange Haft" und eine unmenschliche Behandlung – dies wäre ein 
klarer Verstoß gegen Artikel 3 Europäische Menschenrechtskonvention.

Der Kurde war 2023 mit einem europäischen Haftbefehl aus Italien, wo er 
seinen Wohnsitz hat, nach Deutschland ausgeliefert worden. Am 10. April 
2024 verurteilte das Oberlandesgericht Celle ihn wegen Mitgliedschaft in 
der PKK zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. 
Zugleich stellte das Gericht fest, dass seine Familie und er in der 
Türkei Menschenrechtsverletzungen erlitten hatten und dass sein Vater 
vom türkischen Regime getötet worden war.

/„Trotz der anhaltenden massiven Menschenrechtsverletzungen in der 
Türkei kooperiert Deutschland weiterhin reibungslos mit der Türkei“/, 
bemerkt Theune und erinnert: „In Deutschland werden jedes Jahr mehrere 
Personen – ganz im Interesse der türkischen Regierung – als Mitglieder 
der PKK zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.“ Neuerdings sollen 
diese Personen trotz massiver Menschenrechtsverstöße in die Türkei 
abgeschoben werden. /„Das ist ein Skandal“,/ so Theune weiter.

Statt Mehmet Çakas nach seiner Verurteilung nach Italien, dem Land 
seines Wohnsitzes, abzuschieben, soll er nun noch aus der Haft heraus in 
die Türkei abgeschoben werden. Hintergrund ist, dass das Bundesamt für 
Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Verwaltungsgericht Lüneburg 
ihren Prüfpflichten im Asylfolgeverfahren von Mehmet Çakas nicht 
nachgekommen waren: Diese haben - trotz der drohenden schweren 
Menschenrechtsverletzungen - ein Abschiebungsverbot nach Paragraf 60 
Abs. 5 AufenthG nicht ernsthaft geprüft.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts im einstweiligen 
Rechtsschutzverfahren vom 11. Juni 2025, der die Abschiebung ins 
türkische Regime ermöglichen soll, umfasst lediglich 18 Zeilen. /„Mit 
einem Federstrich soll hier das Schicksal eines Menschen besiegelt 
werden“/, kommentiert dies RAV-Geschäftsführer Theune. Die 
Generalstaatsanwaltschaft Celle hat am 3. Juli 2025 für den Fall einer 
Abschiebung von Mehmet Çakas in die Türkei auf den weiteren Vollzug der 
Strafhaft verzichtet.

Derzeit werden die Abschiebungsdokumente von der türkischen Botschaft 
ausgestellt bzw. sind bereits ausgestellt worden. Die Reibungslosigkeit, 
mit der die Abschiebung vorbereitet wird, zeigen den Versuch, 
schnellstmöglich vollendete Tatsachen zu schaffen und einen 
Präzedenzfall für die Abschiebung eines wegen Mitgliedschaft in der PKK 
Verurteilten zu schaffen.

RAV-Geschäftsführer Theune erklärt abschließend: /„Die Missachtung der 
Menschenrechte zugunsten der Kooperation mit dem Erdoğan-Regime muss ein 
Ende haben. Es dürfen keine und schon gar nicht politisch aktiven 
Kurd*innen in die Türkei abgeschoben werden“./

Diese Pressemitteilung findet sich hier auf der Website des 
Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) 
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/bei-abschiebung-droht-folter-rav-warnt-vor-praezedenzfall-bei-kurdischem-aktivisten-und-fordert-deutsche-behoerden-auf-internationales-recht-zu-achten-1144>./
/

*Kontakt:*

*Dr. Lukas Theune*, Rechtsanwalt und RAV-Geschäftsführer

E-Mail: lukas.theune at rav.de

Telefon: +49 (0)30 41 72 35 55

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