[imc-presse] PM: Bei Abschiebung droht Folter,,RAV warnt vor Präzedenzfall bei kurdischem Aktivisten und fordert deutsche Behörden auf, internationales Recht zu achten
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Mon Jul 7 11:24:47 CEST 2025
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*Pressemitteilung, 7. Juli 2025*
*Bei Abschiebung droht Folter*
*RAV warnt vor Präzedenzfall bei kurdischem Aktivisten und fordert
deutsche Behörden auf, internationales Recht zu achten*
Jeden Moment könnte es so weit sein, dass *Mehmet Çakas* abgeholt und in
die Türkei ausgeliefert wird: Dort droht ihm Folter. Nun hat der
kurdische Aktivist Verfassungsbeschwerde erhoben und ein einstweiliges
Abschiebungsverbot beantragt. Çakas ist der erste Fall dieser Art, in
dem deutsche Behörden eine Abschiebung vorbereiten. Der RAV fordert
Behörden und Justiz deshalb dringend dazu auf, internationales Recht –
insbesondere das Verbot der Folter – zu achten.
/„Deutschland will einen Präzedenzfall schaffen und Kurd*innen, die hier
wegen politischer Straftaten verurteilt wurden, in die Türkei
abschieben“,/verurteilt RAV-Geschäftsführer *Dr. Lukas Theune *die
Pläne. /„Das verletzt das Folterverbot und internationale Schutzstandards.“/
Aktuell ist Çakas im niedersächsischen Uelzen inhaftiert. Schiebt
Deutschland ihn in die Türkei ab, drohen ihm dort konkret „erschwerte
lebenslange Haft" und eine unmenschliche Behandlung – dies wäre ein
klarer Verstoß gegen Artikel 3 Europäische Menschenrechtskonvention.
Der Kurde war 2023 mit einem europäischen Haftbefehl aus Italien, wo er
seinen Wohnsitz hat, nach Deutschland ausgeliefert worden. Am 10. April
2024 verurteilte das Oberlandesgericht Celle ihn wegen Mitgliedschaft in
der PKK zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Zugleich stellte das Gericht fest, dass seine Familie und er in der
Türkei Menschenrechtsverletzungen erlitten hatten und dass sein Vater
vom türkischen Regime getötet worden war.
/„Trotz der anhaltenden massiven Menschenrechtsverletzungen in der
Türkei kooperiert Deutschland weiterhin reibungslos mit der Türkei“/,
bemerkt Theune und erinnert: „In Deutschland werden jedes Jahr mehrere
Personen – ganz im Interesse der türkischen Regierung – als Mitglieder
der PKK zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.“ Neuerdings sollen
diese Personen trotz massiver Menschenrechtsverstöße in die Türkei
abgeschoben werden. /„Das ist ein Skandal“,/ so Theune weiter.
Statt Mehmet Çakas nach seiner Verurteilung nach Italien, dem Land
seines Wohnsitzes, abzuschieben, soll er nun noch aus der Haft heraus in
die Türkei abgeschoben werden. Hintergrund ist, dass das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Verwaltungsgericht Lüneburg
ihren Prüfpflichten im Asylfolgeverfahren von Mehmet Çakas nicht
nachgekommen waren: Diese haben - trotz der drohenden schweren
Menschenrechtsverletzungen - ein Abschiebungsverbot nach Paragraf 60
Abs. 5 AufenthG nicht ernsthaft geprüft.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts im einstweiligen
Rechtsschutzverfahren vom 11. Juni 2025, der die Abschiebung ins
türkische Regime ermöglichen soll, umfasst lediglich 18 Zeilen. /„Mit
einem Federstrich soll hier das Schicksal eines Menschen besiegelt
werden“/, kommentiert dies RAV-Geschäftsführer Theune. Die
Generalstaatsanwaltschaft Celle hat am 3. Juli 2025 für den Fall einer
Abschiebung von Mehmet Çakas in die Türkei auf den weiteren Vollzug der
Strafhaft verzichtet.
Derzeit werden die Abschiebungsdokumente von der türkischen Botschaft
ausgestellt bzw. sind bereits ausgestellt worden. Die Reibungslosigkeit,
mit der die Abschiebung vorbereitet wird, zeigen den Versuch,
schnellstmöglich vollendete Tatsachen zu schaffen und einen
Präzedenzfall für die Abschiebung eines wegen Mitgliedschaft in der PKK
Verurteilten zu schaffen.
RAV-Geschäftsführer Theune erklärt abschließend: /„Die Missachtung der
Menschenrechte zugunsten der Kooperation mit dem Erdoğan-Regime muss ein
Ende haben. Es dürfen keine und schon gar nicht politisch aktiven
Kurd*innen in die Türkei abgeschoben werden“./
Diese Pressemitteilung findet sich hier auf der Website des
Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV)
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/bei-abschiebung-droht-folter-rav-warnt-vor-praezedenzfall-bei-kurdischem-aktivisten-und-fordert-deutsche-behoerden-auf-internationales-recht-zu-achten-1144>./
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*Kontakt:*
*Dr. Lukas Theune*, Rechtsanwalt und RAV-Geschäftsführer
E-Mail: lukas.theune at rav.de
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