[imc-presse] [attac-d-presse] Protestcamps: Bundesverwaltungsgericht verkennt Bedeutung für Versammlungsfreiheit
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Wed Nov 27 18:45:50 CET 2024
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Pressemitteilung
Attac Deutschland
Leipzig / Frankfurt am Main, 27. November 2024
*Protestcamps: Bundesverwaltungsgericht verkennt Bedeutung für
Versammlungsfreiheit*
*Behinderung des demokratischen Protests beim G20 in Hamburg bleibt
ungerügt / Attac prüft Verfassungsbeschwerde*
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig lässt die massive Behinderung des
von Attac und anderen Gruppen organisierten Protestcamps beim G20-Gipfel
im Jahr 2017 in Hamburg erneut ungerügt: Die Richter*innen der dritten
Instanz haben am Mittwoch die Revision von Attac Deutschland und dem
Verein Comm e.V. gegen die zeitweilige Verhinderung und die
Beschränkungen des Camps abgewiesen. Attac wird eine
Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil prüfen, sobald die
Urteilsbegründung vorliegt.
„Wir bedauern dieses erneut enttäuschende Urteil. Camps einschließlich
Küchen und Schlafzelten gehören genauso zu demokratischem Protest wie
Demonstrationen oder Kundgebungen. Auch sie müssen bei politischen
Großereignissen vom Versammlungsrecht gedeckt und uneingeschränkt
möglich sein“, sagt Dirk Friedrichs von Attac Deutschland. „Wir halten
diese Duldung des Angriffs auf politische Grundrechte durch Stadt und
Polizei Hamburg für sehr bedenklich. Die Polizei Hamburg hatte in den
Kooperationsgesprächen 2017 von vornherein verkündet, dass sie Schlafen
im Camp nicht gestatten wird. Damit setzte sie den erklärten politischen
Willen des Senats um, den demokratischen Protest kleinzuhalten. Das ist
nicht akzeptabel. Wir werden eine Verfassungsbeschwerde prüfen.“
Rechtsanwältin Ulrike Donat ergänzt: „Das Camp als Teil der mehrtägigen
gesamten Protest-Choreografie hat beim G20 nicht die
versammlungsrechtliche Bedeutung zugestanden bekommen, die ihm zusteht.“
Mit dem Camp im Volkspark in Hamburg-Altona wollten die
Organisator*innen 2017 einen friedlichen Ort schaffen, der die
Meinungsbildung und den Protest gegen den G20-Gipfel unterstützt,
zugleich aber auch der Unterbringung von Teilnehmer*innen verschiedener
Protestversammlungen in der Stadt dient. Stadt und Polizei boykottierten
das Camp jedoch mit allen Mitteln, sodass der Aufbau erst am 1. Juli
statt am 28. Juni 2017 beginnen konnte. Schlaf- und Versorgungszelte
durften zunächst gar nicht aufgebaut werden. Anstelle des geplanten
Camps mit 1000 Schlafzelten, Versammlungs- und Kochzelten mit
gemeinsamen Kochstellen, Toiletten und Waschgelegenheiten wurden anfangs
nur 20 Versammlungszelte und 50 Toiletten zugelassen. Erst am 5. Juli
wurden 300 Schlafzelte, eine Küche und zwei Waschzelte zusätzlich
erlaubt. Bemühungen, die Beschränkung von Schlafzelten weiter
aufzuheben, blieben erfolglos.
Organisiert wurde das Camp von einem breiten Bündnis, zu dem Attac, der
Verein Comm e.V., der Landesjugendring Hamburg, der Motorradclub Kuhle
Wampe, Die Falken, Studierendenverbände, DIEM 25, das
Befreiungstheologische Netzwerk, die Linksjugend Solid, das Bündnis
Jugend gegen G20, das Bündnis G20 Entern und die Interventionistische
Linke gehörten.
*Für Rückfragen und Interviews:*
Dirk Friedrichs, Attac Deutschland, Tel. +49 177 3276 659
Frauke Distelrath, Geschäftsführerin Attac Deutschland, Tel. +49 152
2848 2449
Rechtsanwältin Ulrike Donat, Kanzlei Ulrike Donat, Tel. +49 40 3980 613
Rechtsanwalt André Horenburg, Kanzlei Rechtsanwälte Günther, Tel. +49
176 6415 1414
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Lena Zoll
Pressesprecherin
Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt a.M.
lena.zoll at attac.de
Tel. 0162 3448009
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