[imc-presse] [attac-d-presse] Attac unterstützt AfD-Verbot

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Wed Nov 13 14:10:41 CET 2024


Pressemitteilung als PDF: https://link.attac.de/afd-verbot-eingereicht

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Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 13. November 2024


*Attac unterstützt AfD-Verbot

Antrag für Verbotsverfahren gegen Alternative für Deutschland im 
Bundestag eingereicht*

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat sich seit ihrer Gründung 2013 
von einer rechts-konservativen, eurokritischen Partei zu einer 
rechtsextremistischen Partei mit nazistischem Gedankengut entwickelt. 
Seit 2023 steht daher ein Antrag auf ein Verbotsverfahren der Partei im 
Raum. Dafür konnte sich jedoch lange keine parlamentarische Initiative 
finden. Am heutigen Mittwoch hat eine Gruppe von Abgeordneten 
verschiedener Bundestagsfraktionen jedoch einen Antrag in den Bundestag 
eingebracht, in dem das Bundesverfassungsgericht aufgefordert wird, die 
AfD zu verbieten. Attac fordert alle Abgeordneten auf, diesen Antrag zu 
unterstützen.

Ein endgültiges AfD-Verbot ist auch das Ziel der Kampagne „Menschenwürde 
verteidigen – AfD-Verbot jetzt! <https://afd-verbot.jetzt/de>“, die sich 
Anfang 2024 unter Beteiligung von Attac und vieler anderer 
zivilgesellschaftlicher Gruppen gegründet hat. Die Kampagne arbeitet 
daran, durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit für ein AfD-Verbot in 
der Zivilgesellschaft zu werben. Dabei ist unbestritten, dass durch ein 
Verbot rechte, rassistische Einstellungen nicht verschwinden. Es ist 
daher weiterhin nötig, politisch gegen die AfD und die gesamte 
Rechtsentwicklung mit antifaschistischer Arbeit der breiten 
Zivilgesellschaft anzugehen. Andererseits muss gleichzeitig verhindert 
werden, dass die AfD auf staatliche Ressourcen und Machtmittel zugreifen 
kann.

Das Oberlandesgericht Münster hat dieses Jahr in seinem Urteil 
festgestellt, dass die AfD einen ethnisch kulturellen Volksbegriff 
vertritt, die Menschenwürde verachtet, insbesondere die von 
Ausländer*innen und Muslim*innen, und das Demokratieprinzip eindeutig 
verletzt, wenn sie beispielsweise politischen Gegner*innen die 
Existenzberechtigung abspricht. Die Diffamierungen und Verunglimpfungen 
von politischen Gegner*innen und Vertreter*innen des Staates zielen 
nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache ab, sondern auf eine 
generelle Herabwürdigung und Verächtlichmachung des politischen Systems 
der Bundesrepublik Deutschland.

„Die AfD warnt mit Begriffen wie ‚Volkstod’, ‚Umvolkung’ oder ,großer 
Austausch’ vor dem angeblichen Untergang des deutschen Volkes aufgrund 
der Vermischung mit Einwander*innen und stellt damit die rechtliche 
Gleichheit aller Staatsangehörigen infrage“, betont Annette Schnoor, 
Mitglied im Attac-Rat und Unterstützerin der Initiative zum AfD-Verbot. 
„Das Politikkonzept der AfD ist auf die Zerstörung der Demokratie 
ausgerichtet. Mit gezielter Ausgrenzung, Verächtlichmachung und 
weitgehender Rechtlosstellung greift sie Ausländer*innen, Migrant*innen, 
insbesondere Muslim*innen, und politisch Andersdenkende an.“

Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz bezeichnet Parteien als 
verfassungswidrig, die die freiheitlich demokratische Grundordnung 
(fdGO) beeinträchtigen oder beseitigen wollen. Das 
Bundesverfassungsgericht hat in seinem sogenannten NPD-Urteil 2017 die 
Grundpfeiler dieser fdGO neu definiert. Diese sind das 
Demokratieprinzip, die Menschenwürde und das Rechtsstaatsprinzip.

„Man mag sich gar nicht vorstellen, was es bedeutet, wenn Personen mit 
faschistischer Gesinnung in wichtigen Positionen des Staatsapparats wie 
Polizei, Bundeswehr und Ämtern sitzen, dort gegen bestimmte Teile der 
Bevölkerung vorgehen und den Staatsstreich von innen heraus befördern“, 
sagt Dirk Friedrichs vom Koordinierungskreis der Initiative zum 
AfD-Verbot und von Attac. „Schon allein diese Vorstellung und die sich 
daraus ergebenen Konsequenzen für die Demokratie überwiegen gegenüber 
den Bedenken, die es gegen ein Verbot auch gibt.“ Bereits jetzt 
beschäftige die AfD-Bundestagsfraktion mehr als 100 erwiesene Neonazis 
und Identitäre von insgesamt 182 Mitarbeitenden, wie die Tagesschau 
berichtete.

Attac fordert deshalb die Partei zu verbieten, wie es Art. 21 Absatz 2 
GG ausdrücklich vorsieht. Denn diese Bestimmung ist das „Schwert der 
Demokratie“, wie die Süddeutsche Zeitung schon 2019 schrieb, und wurde 
in die Verfassung aufgenommen, um zu verhindern, dass ein weiteres Mal 
eine Partei die Mittel der Demokratie nutzt, um sie abzuschaffen.

*Kampagne zum AfD-Verbot:* https://afd-verbot.jetzt/de

*Für Rückfragen und Interviews:*
Dirk Friedrichs, Attac Deutschland und Koordinierungskreis der 
Initiative zum AfD-Verbot, +49 177 3276 659


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Lena Zoll
Pressesprecherin
Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt a.M.
lena.zoll at attac.de
Tel. 0162 3448009
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