[imc-presse] [attac-d-presse] Attac unterstützt AfD-Verbot
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Wed Nov 13 14:10:41 CET 2024
Pressemitteilung als PDF: https://link.attac.de/afd-verbot-eingereicht
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Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 13. November 2024
*Attac unterstützt AfD-Verbot
Antrag für Verbotsverfahren gegen Alternative für Deutschland im
Bundestag eingereicht*
Die Alternative für Deutschland (AfD) hat sich seit ihrer Gründung 2013
von einer rechts-konservativen, eurokritischen Partei zu einer
rechtsextremistischen Partei mit nazistischem Gedankengut entwickelt.
Seit 2023 steht daher ein Antrag auf ein Verbotsverfahren der Partei im
Raum. Dafür konnte sich jedoch lange keine parlamentarische Initiative
finden. Am heutigen Mittwoch hat eine Gruppe von Abgeordneten
verschiedener Bundestagsfraktionen jedoch einen Antrag in den Bundestag
eingebracht, in dem das Bundesverfassungsgericht aufgefordert wird, die
AfD zu verbieten. Attac fordert alle Abgeordneten auf, diesen Antrag zu
unterstützen.
Ein endgültiges AfD-Verbot ist auch das Ziel der Kampagne „Menschenwürde
verteidigen – AfD-Verbot jetzt! <https://afd-verbot.jetzt/de>“, die sich
Anfang 2024 unter Beteiligung von Attac und vieler anderer
zivilgesellschaftlicher Gruppen gegründet hat. Die Kampagne arbeitet
daran, durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit für ein AfD-Verbot in
der Zivilgesellschaft zu werben. Dabei ist unbestritten, dass durch ein
Verbot rechte, rassistische Einstellungen nicht verschwinden. Es ist
daher weiterhin nötig, politisch gegen die AfD und die gesamte
Rechtsentwicklung mit antifaschistischer Arbeit der breiten
Zivilgesellschaft anzugehen. Andererseits muss gleichzeitig verhindert
werden, dass die AfD auf staatliche Ressourcen und Machtmittel zugreifen
kann.
Das Oberlandesgericht Münster hat dieses Jahr in seinem Urteil
festgestellt, dass die AfD einen ethnisch kulturellen Volksbegriff
vertritt, die Menschenwürde verachtet, insbesondere die von
Ausländer*innen und Muslim*innen, und das Demokratieprinzip eindeutig
verletzt, wenn sie beispielsweise politischen Gegner*innen die
Existenzberechtigung abspricht. Die Diffamierungen und Verunglimpfungen
von politischen Gegner*innen und Vertreter*innen des Staates zielen
nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache ab, sondern auf eine
generelle Herabwürdigung und Verächtlichmachung des politischen Systems
der Bundesrepublik Deutschland.
„Die AfD warnt mit Begriffen wie ‚Volkstod’, ‚Umvolkung’ oder ,großer
Austausch’ vor dem angeblichen Untergang des deutschen Volkes aufgrund
der Vermischung mit Einwander*innen und stellt damit die rechtliche
Gleichheit aller Staatsangehörigen infrage“, betont Annette Schnoor,
Mitglied im Attac-Rat und Unterstützerin der Initiative zum AfD-Verbot.
„Das Politikkonzept der AfD ist auf die Zerstörung der Demokratie
ausgerichtet. Mit gezielter Ausgrenzung, Verächtlichmachung und
weitgehender Rechtlosstellung greift sie Ausländer*innen, Migrant*innen,
insbesondere Muslim*innen, und politisch Andersdenkende an.“
Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz bezeichnet Parteien als
verfassungswidrig, die die freiheitlich demokratische Grundordnung
(fdGO) beeinträchtigen oder beseitigen wollen. Das
Bundesverfassungsgericht hat in seinem sogenannten NPD-Urteil 2017 die
Grundpfeiler dieser fdGO neu definiert. Diese sind das
Demokratieprinzip, die Menschenwürde und das Rechtsstaatsprinzip.
„Man mag sich gar nicht vorstellen, was es bedeutet, wenn Personen mit
faschistischer Gesinnung in wichtigen Positionen des Staatsapparats wie
Polizei, Bundeswehr und Ämtern sitzen, dort gegen bestimmte Teile der
Bevölkerung vorgehen und den Staatsstreich von innen heraus befördern“,
sagt Dirk Friedrichs vom Koordinierungskreis der Initiative zum
AfD-Verbot und von Attac. „Schon allein diese Vorstellung und die sich
daraus ergebenen Konsequenzen für die Demokratie überwiegen gegenüber
den Bedenken, die es gegen ein Verbot auch gibt.“ Bereits jetzt
beschäftige die AfD-Bundestagsfraktion mehr als 100 erwiesene Neonazis
und Identitäre von insgesamt 182 Mitarbeitenden, wie die Tagesschau
berichtete.
Attac fordert deshalb die Partei zu verbieten, wie es Art. 21 Absatz 2
GG ausdrücklich vorsieht. Denn diese Bestimmung ist das „Schwert der
Demokratie“, wie die Süddeutsche Zeitung schon 2019 schrieb, und wurde
in die Verfassung aufgenommen, um zu verhindern, dass ein weiteres Mal
eine Partei die Mittel der Demokratie nutzt, um sie abzuschaffen.
*Kampagne zum AfD-Verbot:* https://afd-verbot.jetzt/de
*Für Rückfragen und Interviews:*
Dirk Friedrichs, Attac Deutschland und Koordinierungskreis der
Initiative zum AfD-Verbot, +49 177 3276 659
--
Lena Zoll
Pressesprecherin
Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt a.M.
lena.zoll at attac.de
Tel. 0162 3448009
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