[imc-presse] [attac-d-presse] PE (10.4.): Online-Pressegespräch "Zehn Jahre ohne Gemeinnützigkeit: Attac kämpft weiter!"
Presse
presse at attac.de
Thu Mar 28 08:45:07 CET 2024
Presseeinladung als PDF: https://link.attac.de/pk-attac-gemeinnuetzigkeit
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Presseeinladung
Attac Deutschland
28. März 2024
*
Zehn Jahre ohne Gemeinnützigkeit: Attac kämpft weiter!*
*Demokratische Zivilgesellschaft darf nicht weiter behindert werden *
*Pressegespräch:*
• Mittwoch, 10. April, 10 Uhr
• Online über BigBlueButton (Link: https://vk.attac.de/b/att-rcf-sw8-edr)
Seit bereits zehn Jahren kämpft Attac Deutschland gegen die Aberkennung
seiner Gemeinnützigkeit. Das globalisierungskritische Netzwerk agiere zu
politisch, hieß es im Bescheid des Frankfurter Finanzamtes vom 14. April
2014. Seitdem setzt sich Attac juristisch und politisch dafür ein,
wieder als gemeinnützig anerkannt zu werden.
Denn der Entzug der Gemeinnützigkeit behindert nicht nur das Engagement
von Attac für eine global gerechte Ökonomie und schadet dem Netzwerk
finanziell. Mit ihm ist auch ein Präzedenzfall geschaffen worden, der
die gesamte demokratische Zivilgesellschaft bedroht. Dies wurde
spätestens mit dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs im Februar 2019
offenkundig, in dessen unmittelbarer Folge weiteren demokratischen
Organisationen in Deutschland die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Dazu
kommt die Selbstbeschneidung vieler gemeinnütziger Vereine, die nicht
mehr wagen, sich politisch einzumischen – in Zeiten eines erstarkenden
Rechtsextremismus eine fatale Entwicklung. Ankündigungen der
Ampel-Koalition, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren, um die
demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, sind dennoch bisher
weitgehend leere Versprechen geblieben.
Bei einem *Online-Pressegespräch am 10. April* möchten wir Sie über den
aktuellen Stand im „Fall Attac“ und der Auseinandersetzung um ein
modernes Gemeinnützigkeitsrecht informieren.
*Ihre Gesprächspartner*innen sind:*
• Judith Amler, Koordinierungskreis von Attac Deutschland
• Andreas Fisahn, Professor für Öffentliches Recht an der Universität
Bielefeld und Verfasser der Verfassungsbeschwerde von Attac
• Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz für
Rechtssicherheit in der politischen Willensbildung
Bei *Anmeldung* (bis 7. April) an presse at attac.de erhalten Sie vorab die
Presseunterlagen (mit Sperrfrist!).
*Für Rückfragen: *
Frauke Distelrath, Geschäftsführerin von Attac Deutschland, +49 152 2848
2449, frauke.distelrath at attac.de
Lena Zoll, Attac-Pressesprecherin, +49 162 3448 009, presse at attac.de
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/
Hintergrund:/*/
Mit seinem Bescheid vom 14. April 2014 aberkannte das Finanzamt
Frankfurt Attac die Gemeinnützigkeit mit der Begründung, das Netzwerk
agiere zu politisch. Insbesondere der Einsatz für eine Regulierung der
Finanzmärkte, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer oder einer
Vermögensabgabe sei nicht gemeinnützig, hieß es in dem Schreiben.
Eine erste Klage von Attac vor dem Finanzgericht Kassel im Jahr 2016 war
erfolgreich. Auf Weisung des Bundesfinanzministeriums musste das
Finanzamt Frankfurt jedoch Revision vor dem Bundesfinanzhof beantragen.
Dieser hob in seinem „Attac-Urteil“ im Februar 2019 das Urteil der
ersten Instanz auf und steckte den Rahmen für politisches Engagement von
gemeinnützigen Organisationen äußerst eng. Diesem Urteil des BFH folgend
mussten die Richter*innen der ersten Instanz die Klage von Attac erneut
verhandeln und gegen ihre eigene Überzeugung ablehnen. So kritisierte
der Vorsitzende Richter in Kassel, das Urteil des Bundesfinanzhofs sei
„mit heißer Nadel gestrickt“.
Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung
für die gesamte Zivilgesellschaft. Bereits wenige Wochen nach dem
BFH-Urteil im Februar 2019 entzogen Finanzämter weiteren Organisationen
die Gemeinnützigkeit.
Attac hat im März 2021 Verfassungsbeschwerde gegen die Aberkennung
seiner Gemeinnützigkeit eingelegt. Die Verhandlung darüber steht noch aus.
Als Teil der von Attac mitgegründeten Allianz "Rechtssicherheit für
politische Willensbildung" setzt sich das Netzwerk zudem für ein
modernes Gemeinnützigkeitsrecht ein, das demokratisches
zivilgesellschaftliches Engagement fördert, statt es zu behindern./
*Weiterer Terminhinweis:* Am Donnerstag, 18. April, ab 10 Uhr verhandelt
das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin die
Informationsfreiheitsklage von Attac gegen das Bundesfinanzministerium.
Das Ministerium verweigert die Herausgabe von Dokumenten, die Hinweise
auf eine politische Einflussnahme des Ministeriums bei der Aberkennung
der Gemeinnützigkeit von Attac enthalten könnten. In erster Instanz
gewann Attac weitgehend. Dagegen hat das Ministerium Berufung eingelegt.
Eine Presseeinladung erfolgt gesondert.
--
Lena Zoll
Pressesprecherin
Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt a.M.
lena.zoll at attac.de
Tel. 0162 3448009
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