[imc-presse] [attac-d-presse] Brutaler Polizeieinsatz bei G20: Entschädigung für Attac-Aktive nach fast sieben Jahren durch gerichtlichen Vergleich

Presse presse at attac.de
Tue Apr 16 10:00:14 CEST 2024


Pressemitteilung als PDF: https://link.attac.de/g20-vergleich

----------------------------------

Pressemitteilung
Attac Deutschland
Hamburg/Frankfurt am Main, 16. April 2024


*Brutaler Polizeieinsatz bei G20: Entschädigung für Attac-Aktive nach 
fast sieben Jahren durch gerichtlichen Vergleich
*
*Verwaltungsgericht Hamburg kritisiert Polizeigewalt – Stadt Hamburg 
zahlt Schadensersatz
*
Mit Abschluss eines Vergleichs geht ein langjähriges Gerichtsverfahren 
rund um einen brutalen Polizeieinsatz im Rahmen der G20-Proteste 2017 zu 
Ende: Drei Attac-Aktive hatten gegen die Stadt Hamburg geklagt, weil sie 
Opfer von brutaler Polizeigewalt wurden und dabei starke Verletzungen 
davontrugen. Das Gericht schätzte dies als unverhältnismäßig ein und 
äußerte „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes. Die 
Stadt Hamburg verpflichtete sich im Vergleich zur Zahlung von 
Schadensersatz und erkennt dadurch die Rechtswidrigkeit der 
willkürlichen Gewaltausübung durch Polizeibeamt*innen indirekt an.

„G20 zeigt systemische Polizeigewalt: Immer wieder setzt sich die 
Polizei über das Gesetz hinweg, indem sie Protestierende widerrechtlich 
aufhält und verprügelt. So stört und behindert die Polizei 
Demonstrationen, die ihr nicht gefallen“, sagt Sabine Lassauer, eine der 
Kläger*innen und Aktive bei Attac. „Mit dem Vergleich setzt das 
Verwaltungsgericht systematischer Polizeigewalt endlich etwas entgegen. 
Es ist ein Schuldeingeständnis von Stadt und Polizei Hamburg, sich auf 
den Vergleich und die Schadensersatzzahlung einzulassen. Für uns ist der 
Vergleich daher ein Erfolg!“

Der polizeiliche Übergriff ereignete sich am 7. Juli 2017 gegen den 
roten Finger der angekündigten Aktion #BlockG20, in deren Rahmen die 
Anreiserouten der G20-Staatschefs blockiert werden sollten. Noch auf dem 
Weg zum geplanten Aktionsort griffen Polizist*innen ohne vorherige 
Ansprache und Vorwarnung die Demonstration mit Reizgas, Schlagstöcken, 
Tritten und Fäusten an. Selbst Betroffene, die schon am Boden lagen, 
wurden noch weiter getreten und geschlagen. Die gewalttätigen 
Polizist*innen verletzten so mehrere Personen stark. Sabine Lassauer 
trug eine vier Zentimeter lange Platzwunde am Hinterkopf davon, die 
genäht werden musste. Ähnliche polizeiliche Übergriffe ereigneten sich 
außerdem bei weiteren zeitgleich stattfindenden Demonstrationen im 
Rahmen der #BlockG20-Aktion.

Im Laufe des Ermittlungsverfahrens gab die Polizei zu, dass sie die 
Versammlung vor ihrem Angriff nicht offiziell aufgelöst hatte. Dies sei 
aufgrund der dynamischen Situation unmöglich gewesen, weshalb die 
Beamt*innen gezwungen gewesen seien, die Demonstrierenden mit roher 
Gewalt „aufzustoppen“. Eine solche Rechtfertigung polizeilicher 
Gewaltanwendung wurde bisher noch nie von einem Gericht gebilligt – und 
auch das Verwaltungsgericht Hamburg argumentierte in seiner Begründung 
zum Vergleichsvorschlag, die Polizei könne sich darauf nur berufen, wenn 
kein Organisationsverschulden vorgelegen habe. Die schlichte Behauptung, 
„überfordert“ gewesen zu sein, reiche dafür keinesfalls.

„Die Polizei argumentiert, sie müsse eine friedliche Demonstration erst 
gewaltsam zusammenknüppeln, bevor sie diese rechtskräftig auflösen und 
den Teilnehmenden somit Gelegenheit geben könne, sich freiwillig zu 
entfernen. Das ist absurd! Damit wird die verfassungsrechtlich verlangte 
Polizeifestigkeit von Versammlungen unterlaufen. Wegen der Vielzahl 
ähnlicher Fälle während der G20-Proteste kann hier von einem 
systematisch rechtswidrigen Vorgehen der Polizei gesprochen werden“, 
sagt Dieter Magsam, Rechtsanwalt der Kläger*innen.

Das Gericht legte daher nahe, dass es den Kläger*innen Recht geben und 
den Polizeieinsatz als rechtswidrig werten würde – es jedoch weiterhin 
nicht in absehbarer Zeit zu einer Verhandlung käme. Geklagt hatten die 
Geschädigten schon Anfang 2018. Staatsanwaltliche Ermittlungen in diesem 
Fall wurden letztlich eingestellt, weil sich die Polizist*innen 
gegenseitig deckten und somit keine Täter*innen identifiziert werden 
konnten. Das parallel angerufene Verwaltungsgericht wurde erst tätig, 
als die Kläger*innen nach knapp sechs Jahren Verzögerungsrüge einlegten: 
Es kam zu einem Erörterungstermin, in dessen Folge das Gericht den 
Vergleichsvorschlag mit der vorläufigen Bewertung vorlegte. Angesichts 
dieses langwierigen, verschleppten Prozesses entschieden sich die 
Kläger*innen im März 2024 dazu, den Vergleich anzunehmen, anstatt 
weitere Jahre auf eine Verhandlung zu warten.

/*--------------------*/

*Weitere Informationen: *
Stellungnahme Verwaltungsgericht Hamburg: 
https://link.attac.de/stellungnahme-vgh-g20
Vergangene Presseaussendungen
•    2017: Attac-Aktive wehren sich gegen Polizeigewalt und 
Grundrechtsverletzung bei G-20-Gipfel in Hamburg: 
https://www.attac.de/presse/detailansicht/news/attac-aktive-wehren-sich-gegen-polizeigewalt-und-grundrechtsverletzungen-bei-g20-gipfel-in-hamburg
•    2018: Attac-Aktive reichen Klage gegen gewaltsamen Polizeieinsatz 
ein: 
https://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/g20-attac-aktive-reichen-klage-gegen-gewaltsamen-polizeieinsatz-ein 


*---------------------*
*
Für Rückfragen und Interviews:*
Sabine Lassauer, Klägerin, +49 1623621037, s.lassauer at posteo.de
Dieter Magsam, Rechtsanwalt der Kläger*innen, +49 4055641605, 
magsam at kanzlei-magsam.com

-- 
Lena Zoll
Pressesprecherin
Attac Deutschland
---------------------------------------------
Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt a.M.
lena.zoll at attac.de
Tel. 0162 3448009
-------------- next part --------------
An HTML attachment was scrubbed...
URL: </pipermail/imc-presse/attachments/20240416/0c0a268a/attachment.html>
-------------- next part --------------
_______________________________________

Um diese Mailingliste abzubestellen oder die E-Mail-Adresse zu ändern, besuchen Sie bitte:
https://listen.attac.de/mailman/listinfo/attac-d-presse

Alle Pressemitteilungen von Attac Deutschland (mit Suchfunktion) finden Sie unter http://www.attac.de/presse


More information about the imc-presse mailing list