[imc-presse] Position des Auswärtigen Amts zu angekündigten IS-Gerichtsverfahren
Lukas Hoffmann
hoffmann at nordsyrienvertretung.de
Tue Jun 27 10:02:36 CEST 2023
Pressemitteilung
Position des Auswärtigen Amts zu angekündigten IS-Gerichtsverfahren
Nach der Ankündigung, ausländische IS-Mitglieder vor lokale Gerichte in
Nord- und Ostsyrien zu stellen, reagiert nun die Bundesregierung. Die
Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien hat erklärt, mit
Gerichtsverfahren gegen die inhaftierten IS-Mitglieder zu beginnen. Auf
Grundlage eines überarbeiteten Terrorgesetzes sollen auch ausländische
IS-Mitglieder, die sich seit 2019 in den Haftanstalten der
Selbstverwaltung befinden, angeklagt werden. Das Auswärtige Amt bekundet
nun in einer Antwort auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Gökay
Akbulut, dass sie die juristische Aufarbeitung der IS-Verbrechen in
Syrien unterstütze, ein internationales Tribunal aus geopolitischen
Gründen jedoch nicht möglich sei:
„Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass auch die
in Syrien begangenen Gräueltaten des IS aufgearbeitet und strafrechtlich
verfolgt werden. In diesem Zusammenhang und auch mit Blick auf frühere
Ankündigungen der sogenannten „kurdischen Selbstverwaltung“ bezüglich
einer Strafverfolgung vor Ort hat die Bundesregierung deutlich gemacht,
dass die Einhaltung internationaler Standards bei derartigen Verfahren
von großer Bedeutung ist. Die Einrichtung eines internationalen
Tribunals ist aus Sicht der Bundesregierung aufgrund unterschiedlich
gelagerter internationaler Interessen derzeit nicht durchsetzbar.“
Abdulkarim Omar, Repräsentant der Selbstverwaltung in Europa,
kommentiert die Äußerungen des Auswärtigen Amtes:
„Zunächst danken wir der Bundesregierung für die Unterstützung, die sie
Nord- und Ostsyrien im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition
gewährt hat, und für das Interesse, das sie an der Organisation fairer
Prozesse für IS-Terroristen zeigt. Die lokalen Gerichtsverhandlungen
sind notwendig, weil unser Vorschlag eines internationalen Tribunals
nicht aufgegriffen wurde. Darüber hinaus finden auch keine
Rückholaktionen männlicher IS-Gefangener statt. Dies stellt angesichts
wiederholter Fluchtversuche ein ernstzunehmendes Risiko für die
Sicherheit und Stabilität der Region dar. Um die von der Bundesregierung
angesprochenen internationalen Standards einhalten zu können, haben wir
die internationale Gemeinschaft zur Beobachtung der Gerichtsverfahren
eingeladen, was bereits auf einiges Interesse gestoßen ist.“
Bezüglich der anstehenden IS-Gerichtsverfahren hat die Selbstverwaltung
eine Erklärung herausgegeben. Diese finden sie auf unserer Webseite:
https://nordundostsyrien.de/erklaerung-zu-gerichtsverfahren-gegen-auslaendische-is-kaempfer/
Die vollständigen Fragen der Abgeordneten Akbulut und die Antworten des
Auswärtigen Amtes finden sie hier:
https://dip.bundestag.de/vorgang/beteiligung-der-herkunftsländer-von-in-nord-und-ostsyrien-inhaftierten-is-kämpfern/301016
<https://dip.bundestag.de/vorgang/beteiligung-der-herkunftsländer-von-in-nord-und-ostsyrien-inhaftierten-is-kämpfern/301016>
Vertretung der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien in Deutschland:
Telefon: 0176 80868501
Mail: info at nordsyrienvertretung.de
Twitter: @sanesgermany
Webseite: www.nordundostsyrien.de
--
Lukas Hoffmann
politischer Referent im Büro der Vertretung
der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien in Deutschland
Hornstraße 21, 10963 Berlin
+49 17 27 12 00 36
+49 30 55 64 75 16
Twitter: @sanesgermany
https://www.nordundostsyrien.de
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