[imc-presse] [attac-d-presse] G20-Proteste in Hamburg: Campverbot erneut vor Gericht, 01.03., Hamburg
Presse
presse at attac.de
Thu Feb 23 11:17:23 CET 2023
Presseeinladung als PDF: https://link.attac.de/g20-camp-berufung
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Presseeinladung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 23. Februar 2023
*G20-Proteste in Hamburg: Campverbot erneut vor Gericht*
*
**Attac geht in Berufung – Massive Verletzung der Versammlungsfreiheit
durch Stadt und Polizei in zweiter Instanz auf dem Prüfstand*
Verhandlung
• Mittwoch, 1. März, 10 Uhr, Saal 5.01
• Donnerstag, 2. März, 10 Uhr, Saal 5.01
• Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Lübeckertordamm 4, Hamburg
Attac wehrt sich weiterhin gegen die massive Verletzung des Grundrechts
auf Versammlungsfreiheit während der G20-Proteste 2017 in Hamburg: Am
Mittwoch wird vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht die
Berufungsklage des globalisierungskritischen Netzwerks und weiterer
Betroffener gegen die zeitweilige Verhinderung und die Beschränkungen
des damaligen Protestcamps im Altonaer Volkspark verhandelt.
„Vom versprochenen Festival der Demokratie war Hamburg während des
G20-Gipfels 2017 Lichtjahre entfernt. Nicht genug damit, dass die
Stadtregierung ganze 38 Quadratkilometer mit einem totalen
Versammlungsverbot zur demokratiefreien Zone erklärte. Stadt und Polizei
versuchten auch mit allen Mitteln, Protestcamps außerhalb der Sperrzone
zu verhindern. Camps sind als ein gelebter Ausdruck von Protest jedoch
vom Versammlungsrecht geschützt und müssen bei solch einem Großereignis
in der Stadt möglich sein“, sagt Dirk Friedrichs von Attac Deutschland.
Frauke Distelrath, Geschäftsführerin von Attac Deutschland, ergänzt:
„Wer umstrittene Staatschefs wie Putin, Trump, Erdogan und Xi Jinping
einlädt, der steht in der Pflicht, Versammlungen dagegen zu ermöglichen.
Dazu gehören auch Protestcamps samt der notwendigen Infrastruktur wie
Schlafplätzen, Kochstellen und Sanitärbereichen. Ein Angriff auf
politische Grundrechte wie 2017 in Hamburg darf nicht geduldet werden.
Das klarzustellen ist auch sechs Jahre nach dem G20-Gipfel und in
zweiter Instanz wichtig.“
Die Richter*innen am Hamburger Verwaltungsgericht hatten 2020 die Klage
in erster Instanz zurückgewiesen und dabei nach Ansicht von Attac die
Bedeutung von Camps für die Versammlungsfreiheit verkannt.
Mit dem Camp in Altona wollten die Organisator*innen 2017 einen Ort
schaffen, der die Meinungsbildung und den Protest gegen den G20-Gipfel
unterstützt, aber gleichzeitig auch als Unterbringung für
Protestaktionen in der Stadt dient. Stadt und Polizei boykottierten das
Camp jedoch mit allen Mitteln, sodass der Aufbau erst am 1. Juli statt
am 28. Juni beginnen konnte. Schlaf- und Versorgungszelte durften erst
gar nicht aufgebaut werden. Statt des geplanten Camps mit 1000
Schlafzelten, Versammlungs- und Kochzelten mit gemeinsamen Kochstellen,
Toiletten und Waschgelegenheiten wurden zunächst nur 20
Versammlungszelte und 50 Toiletten zugelassen. Erst am 5. Juli wurden
300 Schlafzelte, eine Küche und zwei Waschzelte zusätzlich erlaubt.
Bemühungen, die Beschränkung von Schlafzelten weiter aufzuheben, blieben
erfolglos.
Unterstützt wurde das Camp von einem breiten Bündnis, zu dem Attac, der
Verein Comm e.V., der Landesjugendring Hamburg, der Motorradclub Kuhle
Wampe, Die Falken, Studierendenverbände, DIEM 25, das
Befreiungstheologische Netzwerk, die Linksjugend Solid, das Bündnis
Jugend gegen G20, das Bündnis G20 Entern und die Interventionistische
Linke gehörten.
*
**Hinweis für Journalist*innen:*
Die Verhandlung ist öffentlich. Bitte akkreditieren Sie sich aus
organisatorischen Gründen (Raumgröße) vorab per Mail an presse at attac.de.
Rechtsanwältin Ulrike Donat sowie Ansprechpartner*innen von Attac stehen
Ihnen nach der Verhandlung an Ort und Stelle zur Verfügung.
*
**Für Rückfragen:*
Dirk Friedrichs, Attac Deutschland, Tel. +49 177 3276 659
Frauke Distelrath, Geschäftsführerin Attac Deutschland, Tel. +49 152
2848 2449
Rechtsanwältin Ulrike Donat, Kanzlei Ulrike Donat, Tel. +49 40 3980 6130
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Lena Zoll
Pressesprecherin
Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt a.M.
lena.zoll at attac.de
Tel. 0162 3448009
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