[imc-presse] PM: Verfassungsgerichtshof Berlin gibt Klage von Civaka Azad statt
Civaka Azad
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Mon Feb 28 07:57:07 CET 2022
*Verfassungsgerichtshof Berlin gibt Klage von Civaka Azad statt*
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat der
Verfassungsbeschwerde unseres Vereins in Bezug auf die Durchsuchung
unserer Räumlichkeiten am 13. Juni 2018 recht gegeben. Demnach wurde mit
der erfolgten Durchsuchung das Grundrechts auf Unverletzlichkeit des
Wohnraums (Art. 28. Abs. 2 VvB) verletzt. Der Verfassungsgerichtshof
Berlin verweist mit dem Urteil die Angelegenheit zurück an das
Landgericht Berlin.
Als Civaka Azad e.V. haben wir gegen die Durchsuchung unserer
Räumlichkeiten, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen vier
Verantwortliche des kurdischen Kulturvereins NAV-DEM Berlin e.V.,
geklagt. Obwohl sich der Durchsuchungsbefehl auf die Räumlichkeiten des
benachbarten Kulturvereins richtete, durchsuchten Polizeikräfte am 13.
Juni 2018 auch unsere Büros und beschlagnahmten dabei unsere gesamte
technische Infrastruktur. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs stellt
nun fest, dass diese Durchsuchung unrechtmäßig war.
Mako Qocgirî, Mitarbeiter von Civaka Azad e.V., erklärt zum Urteil des
Verfassungsgerichtshofs Berlin: „Auch wenn dieses Urteil spät getroffen
wurde, ist es für uns von großer Bedeutung. Denn es zeigt auf, dass
aufgrund des PKK-Verbots grundlegende Grundrechte kurdischer Vereine und
Aktivist*innen durch die Sicherheitsbehörden mit Füßen getreten werden.
Wir als Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit stehen mit
verschiedensten Journalist*innen, Politiker*innen und
zivilgesellschaftlichen Strukturen im ständigen Austausch. Wir versuchen
die hiesige Gesellschaft über die Ereignisse in Kurdistan zu informieren
und Dialogkanäle zwischen kurdischen und deutschen politischen Akteuren
aufzubauen. Und dennoch werden auch wir und unsere Arbeiten unter einem
Generalverdacht gestellt und der Kriminalisierung durch die
Sicherheitsbehörden ausgesetzt. Mit dem Urteil wird deutlich, dass mit
den Maßnahmen der Sicherheitsbehörden unsere Grundrechte verletzt
wurden. Wir sind davon überzeugt, dass dies kein Einzelfall ist. Um die
Kriminalisierung der kurdischen Bevölkerung und die Verletzung ihrer
Grundrechte zu unterbinden, muss deshalb dringend das PKK-Verbot
aufgehoben werden.“
Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Auch bei Interesse an einem Interview mit unseren Mitarbeiter*innen und
dem Rechtsanwalt, der unser Verfahren betreut hat, können Sie sich gerne
an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Redar Han
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