[imc-presse] [attac-d-presse] Urteil: Aktionsverbot bei G20 in Hamburg war rechtswidrig / Großflächige Versammlungsverbotszonen in Frage gestellt

Attac-Pressestelle presse at attac.de
Fri Feb 25 14:57:58 CET 2022


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Hamburg / Frankfurt am Main, 25. Februar 2022


      Erfolg vor Gericht: Aktionsverbot beim G20 in Hamburg war rechtswidrig


        Praxis großflächiger Versammlungsverbotszonen steht damit in Frage

Das Verbot der Attac-Aktion „Freihandel Macht Flucht“ am 7. Juli 2017 
beim G20-Gipfel in Hamburg auf Grundlage der damaligen 
Allgemeinverfügung war rechtswidrig. Von der Aktion ging keine Gefahr 
aus. Die Klägerin, Attac-Welthandelsexpertin Hanni Gramann, die die 
Aktion angemeldet hatte, wurde in ihrem Grundrecht auf 
Versammlungsfreiheit verletzt. Das haben die Richter*innen der dritten 
Kammer des Hamburger Verwaltungsgericht am heutigen Freitag nach etwa 
anderthalbstündiger Verhandlung festgestellt.

Sie widersprachen damit ausdrücklich der Argumentation der Polizei, 
während des G20-Gipfels in Hamburg wäre davon auszugehen gewesen, dass 
von jeder Versammlung innerhalb der 38 Quadratkilometer großen 
Demonstrationsverbotszone (Allgemeinverfügung) eine Gefahr ausging – 
unabhängig vom konkreten Charakter der Aktion.

„Mit dem heutigen Urteil steht die Praxis demokratiefreier Sperrzonen in 
Form großflächiger Versammlungsverbote, wie wir sie 2007 beim G8-Gipfel 
in Heiligendamm und vor fünf Jahren beim Treffen der G20 in Hamburg 
erlebt haben, in Frage! Das ist ein großer Erfolg für das Grundrecht auf 
Demonstrationsfreiheit“, sagte Klägerin Hanni Gramann nach der Verhandlung.

Bei der Verhandlung ging es um eine von drei Aktionen, mit denen das 
globalisierungskritische Netzwerk Attac am 7. Juli 2017 auf seine 
inhaltliche Kritik an der Politik der G20 aufmerksam machen wollte. Alle 
drei Aktionen wurden am angemeldeten Ort verboten, weil sie in der 
sogenannten Sperrzone lagen. Dabei handelte es sich um für Attac 
typische symbolische Bildaktionen, bei denen gewalttätige 
Auseinandersetzungen in keiner Weise zu erwarten sind. Attac klagte 
gegen die drei Verbote.

Thema der heute verhandelten Aktion war Freihandel als Fluchtursache 
insbesondere für Menschen aus Afrika. Sie wurde gemeinsam von Attac und 
dem Hamburger Flüchtlingsrat organisiert. Symbolisch dargestellt wurde 
eine Fluchtsituation mit einem Schlauchboot. Ursprünglicher Aktionsort 
sollte das "Afrikahaus" in der Großen Reichenstraße in Hamburg sein, um 
den Bezug zur kolonialen Vergangenheit Hamburgs beziehungsweise 
Deutschlands deutlich zu machen.

Gegen das heutige Urteil ist eine Berufung möglich. Die schriftliche 
Begründung liegt noch nicht vor. Die Klage war im März 2018 eingereicht 
worden. Für die Klagen gegen die beiden anderen Aktionsverbote gibt es 
noch keine Verhandlungstermine.
*
Fotos der Aktion an geändertem Aktionsort *(freie Verwendung bei 
Quellenangabe www.attac.de):

https://link.attac.de/aktion-freihandel-fluchtursache1
https://link.attac.de/aktion-freihandel-fluchtursache2


*Für Rückfragen:*

  * Hanni Gramann, Attac-Arbeitsgruppe Welthandel und WTO, Tel. 0176
    3060 8762
  * Rechtsanwältin Waltraut Verleih, über: Attac-Pressestelle, Tel. 0151
    6141 0268

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Frauke Distelrath
Pressesprecherin
stellv. Geschäftsführung
Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel. 069 900 281-42; 0151 6141 0268
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