[imc-presse] [attac-d-presse] Urteil: Aktionsverbot bei G20 in Hamburg war rechtswidrig / Großflächige Versammlungsverbotszonen in Frage gestellt
Attac-Pressestelle
presse at attac.de
Fri Feb 25 14:57:58 CET 2022
Pressemitteilung
Attac Deutschland
Hamburg / Frankfurt am Main, 25. Februar 2022
Erfolg vor Gericht: Aktionsverbot beim G20 in Hamburg war rechtswidrig
Praxis großflächiger Versammlungsverbotszonen steht damit in Frage
Das Verbot der Attac-Aktion „Freihandel Macht Flucht“ am 7. Juli 2017
beim G20-Gipfel in Hamburg auf Grundlage der damaligen
Allgemeinverfügung war rechtswidrig. Von der Aktion ging keine Gefahr
aus. Die Klägerin, Attac-Welthandelsexpertin Hanni Gramann, die die
Aktion angemeldet hatte, wurde in ihrem Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit verletzt. Das haben die Richter*innen der dritten
Kammer des Hamburger Verwaltungsgericht am heutigen Freitag nach etwa
anderthalbstündiger Verhandlung festgestellt.
Sie widersprachen damit ausdrücklich der Argumentation der Polizei,
während des G20-Gipfels in Hamburg wäre davon auszugehen gewesen, dass
von jeder Versammlung innerhalb der 38 Quadratkilometer großen
Demonstrationsverbotszone (Allgemeinverfügung) eine Gefahr ausging –
unabhängig vom konkreten Charakter der Aktion.
„Mit dem heutigen Urteil steht die Praxis demokratiefreier Sperrzonen in
Form großflächiger Versammlungsverbote, wie wir sie 2007 beim G8-Gipfel
in Heiligendamm und vor fünf Jahren beim Treffen der G20 in Hamburg
erlebt haben, in Frage! Das ist ein großer Erfolg für das Grundrecht auf
Demonstrationsfreiheit“, sagte Klägerin Hanni Gramann nach der Verhandlung.
Bei der Verhandlung ging es um eine von drei Aktionen, mit denen das
globalisierungskritische Netzwerk Attac am 7. Juli 2017 auf seine
inhaltliche Kritik an der Politik der G20 aufmerksam machen wollte. Alle
drei Aktionen wurden am angemeldeten Ort verboten, weil sie in der
sogenannten Sperrzone lagen. Dabei handelte es sich um für Attac
typische symbolische Bildaktionen, bei denen gewalttätige
Auseinandersetzungen in keiner Weise zu erwarten sind. Attac klagte
gegen die drei Verbote.
Thema der heute verhandelten Aktion war Freihandel als Fluchtursache
insbesondere für Menschen aus Afrika. Sie wurde gemeinsam von Attac und
dem Hamburger Flüchtlingsrat organisiert. Symbolisch dargestellt wurde
eine Fluchtsituation mit einem Schlauchboot. Ursprünglicher Aktionsort
sollte das "Afrikahaus" in der Großen Reichenstraße in Hamburg sein, um
den Bezug zur kolonialen Vergangenheit Hamburgs beziehungsweise
Deutschlands deutlich zu machen.
Gegen das heutige Urteil ist eine Berufung möglich. Die schriftliche
Begründung liegt noch nicht vor. Die Klage war im März 2018 eingereicht
worden. Für die Klagen gegen die beiden anderen Aktionsverbote gibt es
noch keine Verhandlungstermine.
*
Fotos der Aktion an geändertem Aktionsort *(freie Verwendung bei
Quellenangabe www.attac.de):
https://link.attac.de/aktion-freihandel-fluchtursache1
https://link.attac.de/aktion-freihandel-fluchtursache2
*Für Rückfragen:*
* Hanni Gramann, Attac-Arbeitsgruppe Welthandel und WTO, Tel. 0176
3060 8762
* Rechtsanwältin Waltraut Verleih, über: Attac-Pressestelle, Tel. 0151
6141 0268
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Frauke Distelrath
Pressesprecherin
stellv. Geschäftsführung
Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel. 069 900 281-42; 0151 6141 0268
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