[imc-presse] Gem. PM von RAV, VDJ und Grundrechtekomitee_Aushöhlung des Versammlungsrechts stoppen – Versammlungsfreiheit stärken, nicht beschränken! | NRW

RAV e.V. gs at rav.de
Wed May 5 11:17:47 CEST 2021


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und folgend senden wir Ihnen die heute veröffentlichte und
gemeinsam vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
(RAV), der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
(VDJ) und des Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. erstellte
*Pressemitteilung*. Sie richtet sich gegen den von CDU und FDP
vorgelegten Entwurf für ein Versammlungsgesetz in NRW.

Neben der PM finden sich im Anschluss auch weitere *Argumentationen
**und **Hintergrundinformationen (diese nur im Anhang)*.

Die PM nebst Argumentationen sind auch von der Webseite des RAV
abrufbar, *hier
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/aushoehlung-des-versammlungsrechts-stoppen-versammlungsfreiheit-staerken-nicht-beschraenken/da6a568b9ede4db8dbf5baf835305760/>*.

Wir bitten um Beachtung und Bearbeitung mit und in Ihren Medien.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

***
Erklärung des RAV, der VDJ und des Grundrechtekomitees zum Gesetzentwurf
für ein Versammlungsgesetz für NRW*
**Aushöhlung des Versammlungsrechts stoppen – Versammlungsfreiheit
stärken, nicht beschränken!
**
Der RAV, die VDJ und das Komitee für Grundrechte und Demokratie lehnen
den von CDU und FDP vorgelegten Entwurf für ein Versammlungsgesetz für
Nordrhein-Westfalen als undemokratisch ab. Der Entwurf verfehlt den
zentralen Kern eines Versammlungsgesetzes: den Schutz der
Versammlungsfreiheit als Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Der Entwurf
ist vordemokratisch und atmet den Geist eines autoritären Staats.*

Die Versammlungsfreiheit ist – als kollektive Meinungsfreiheit – eines
der wichtigsten politischen Grundrechte, das für den politischen
Meinungskampf, die gesellschaftliche Teilhabe und die Sicherstellung von
demokratischen Grundsätzen von zentraler Bedeutung ist. Tritt das
Versammlungsgesetz für NRW wie vorgeschlagen in Kraft, würden die
zentralen verfassungsrechtlichen  Grundsätze der Versammlungsfreiheit,
wie sie seit dem Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im
Jahr 1985 bestehen, unterlaufen. Dazu gehören die Autonomie in der
Ausgestaltung der Versammlung, die Staatsfreiheit, der freie Zugang zur
Versammlung und die Abwesenheit von Observation und Registrierung.

Der Entwurf der Landesregierung ist durch ein tiefes Misstrauen gegen
Bürger:innen geprägt, die vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit
Gebrauch machen. Versammlungen werden alleinig als polizeilich zu
behandelndes Problem – als Gefahr, der man begegnen muss – 
verstanden.
Entsprechend sieht der Entwurf weitreichende Regulierungs- und
Überwachungsmöglichkeiten für die Polizei vor: Die Anwendbarkeit von
Polizeirecht in Versammlungen, die Errichtung von Kontrollstellen zur
Identitätsfeststellung und Durchsuchung, das Verbot der Teilnahme
mithilfe von Meldeauflagen, Videoüberwachung und -aufzeichnung,
Gefährderansprachen und weitere Maßnahmen.

Zusätzlich werden Möglichkeiten der Kriminalisierung von Teilnehmenden
und Veranstalter:innen stark ausgeweitet. Es werden neue
Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten geschaffen, sowie Strafmaße
erhöht. Der Versammlungsleitung werden umfangreiche Pflichten auferlegt,
die Anmeldung von Versammlungen wird erschwert. Dass es der
Landesregierung im Braunkohleland NRW insbesondere darum geht,
konzernkritische Klimaproteste gegen RWE abzuschwächen, belegt die
Gesetzesbegründung. Auch antifaschistische Proteste werden massiv
erschwert, das Recht auf Gegendemonstrationen beschnitten.

Rechtsanwältin Anna Busl, Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV,
erklärt hierzu: „/Die Ausübung der Versammlungsfreiheit, vom
Bundesverfassungsgericht bezeichnet als ‚ein Stück
ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist,
den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu
bewahren‘, wird durch diesen Gesetzentwurf zur ‚Gefahr‘ erklärt, der
polizeilich Einhalt geboten werden muss. Durch die Aufhebung der sog.
Polizeifestigkeit von Versammlungen kann gegen jeden Teilnehmer als
‚Störer‘ polizeilich vorgegangen werden/.“

Michèle Winkler, Referentin des Komitees für Grundrechte und Demokratie
ergänzt: „/Dieses obrigkeitsstaatliche Verständnis der
Versammlungsfreiheit ist einer Demokratie unwürdig. Die Landesregierung
führt einen gezielten Bruch mit dem Brokdorf-Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts herbei. Der Versammlungsfreiheit wird ihr
demokratischer Kern entzogen: Wenn Demonstrationen komplett polizeilich
eingehegt und überwacht sind, werden sie jeglicher Wirkung beraubt./“

Rechtsanwältin Ursula Mende, Bundesvorstandsmitglied der VDJ
unterstreicht: „/Es ist offensichtlich, dass die Landesregierung die
Kritik an ihrer desaströsen Klima- und Energiepolitik mithilfe des
Versammlungsgesetzes zum Verstummen bringen will. Geradezu obsessiv wird
auf die Klimabewegung verwiesen, um Verschärfungen zu begründen. Dies
steht in starkem Kontrast zum Bundesverfassungsgericht, das gerade erst
in einer historischen Entscheidung ein Klimaschutzgebot postuliert hat.
Die Landesregierung täte gut daran, ihre politische Verantwortung
wahrzunehmen, statt Protest gegen ihre desaströse Klimapolitik zu
erschweren./“

*Pressekontakte:*
Rechtsanwältin Anna Busl, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein
Tel.: 030 44 67 92 16, busl at anwaltsbuero-bonn.de
<mailto:busl at anwaltsbuero-bonn.de>

Michèle Winkler, Komitee für Grundrechte und Demokratie
Tel.: 0177 272 19 84, michelewinkler at grundrechtekomitee.de
<mailto:michelewinkler at grundrechtekomitee.de>

Rechtsanwältin Ursula Mende, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und
Juristen
Tel.: 02151 152616, mail at vdj.de <mailto:mail at vdj.de>

**

---
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
kontakt at rav.de | www.rav.de
Mo - Fr 10-13 h und 14-16 h

Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre Kontaktdaten gespeichert werden, teilen Sie dies bitte mit.
If you do not agree to your contact details being stored, please let us know.

-------------- next part --------------
An HTML attachment was scrubbed...
URL: </pipermail/imc-presse/attachments/20210505/499dc39d/attachment-0001.html>
-------------- next part --------------
A non-text attachment was scrubbed...
Name: 210505_Erkla?rung RAV, VDJ u. Grundrechtekomitee zum Gesetzentwurf fu?r ein NRW Versammlungsgesetz.pdf
Type: application/pdf
Size: 914395 bytes
Desc: not available
URL: </pipermail/imc-presse/attachments/20210505/499dc39d/attachment-0001.pdf>


More information about the imc-presse mailing list