[imc-presse] [attac-d-presse] Gemeinnützigkeit: Aberkennung für Change.org stärkt Konzernmacht

Pressestelle Attac Deutschland presse at attac.de
Fri Mar 19 11:32:20 CET 2021


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Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 19. März 2021



* Gemeinnützigkeit: Demokratie geschwächt, Konzernmacht gestärkt


* Neuer Fall Change.org: Attac warnt vor schrumpfenden Spielräumen für 
kritische Zivilgesellschaft


„Demokratie geschwächt, Konzernmacht gestärkt“ – so kommentiert das 
globalisierungskritische Netzwerk Attac den erneuten Fall des Entzugs 
der Gemeinnützigkeit einer zivilgesellschaftlichen Organisation. Wie die 
Kampagnenplattform Change.org am Donnerstag mitteilte, ist ihr nach 
Attac, dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg, Campact und der 
antifaschistischen Vereinigung VVN-BDA nun ebenfalls die 
Gemeinnützigkeit aberkannt worden.

Das Finanzamt Berlin begründet die Aberkennung laut Change.org damit, 
dass die Kampagnenplattform den Start von Petitionen an Konzerne wie 
Nestlé, Amazon oder Shell nicht mit Gebühren belegt oder verhindert. Der 
gemeinnützige Vereinszweck “Förderung des demokratischen Staatswesens” 
decke nur Petitionen an staatliche Stellen ab, nicht aber an 
Unternehmen, meint das Finanzamt.

„Das Engagement gegen die Macht von transnationalen Konzernen, die ganz 
real demokratische Gestaltungsspielräume einschränken, soll angeblich 
nicht gemeinnützig sein – Lobbying von Wirtschaftsverbänden wie der 
Stiftung Familienunternehmen aber schon?“, fragt Maria Wahle vom 
Attac-Koordinierungskreis. „Das verstärkt die Schieflage zwischen 
Konzernmacht und Zivilgesellschaft. Die Spielräume für kritisches 
bürgerschaftliches Engagement schrumpfen weiter.“

Dirk Friedrichs, ebenfalls aktiv im Attac-Koordinierungskreis sagt 
weiter: „Erneut zeigt sich: Der Entzug der Gemeinnützigkeit von Attac 
war der Auftakt. Mit ihm ist ein Präzedenzfall geschaffen worden, der 
die ganze demokratische Zivilgesellschaft bedroht. Auch darum haben wir 
kürzlich Verfassungsbeschwerde eingereicht.“

Das Frankfurter Finanzamt entzog Attac 2014 die Gemeinnützigkeit mit der 
Begründung, das Netzwerk sei zu politisch. Der Einsatz etwa für eine 
Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem 
gemeinnützigen Zweck. Einen ersten Prozess 2016 gewann Attac. Im 
Revisionsverfahren sprach der Bundesfinanzhof (BHF) Attac jedoch 2019 
die Gemeinnützigkeit ab. In einem zweiten Urteil im Januar 2021 
bestätigte der BFH diese Sicht. Gegen diese letztinstanzliche 
Entscheidung hat Attac am 26. Februar Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe 
eingereicht.

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Für Rückfragen:

* Maria Wahle, Vorstand Attac-Trägerverein / Attac-Koordinierungskreis, 
Tel. 0176 8005 7176

* Dirk Friedrichs, Vorstand Attac-Trägerverein / 
Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0177 3276 659

* Frauke Distelrath, Pressesprecherin Attac Deutschland, Tel. 0151 6141 0268

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Weitere Informationen:

* Webseite zur Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac (mit 
Hintergrund und weiteren Dokumenten): www.attac.de/jetzt-erst-recht


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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069 900 281-42; 0151 6141 0268
frauke.distelrath at attac.de
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