[imc-presse] [attac-d-presse] Gemeinnützigkeit: Aberkennung für Change.org stärkt Konzernmacht
Pressestelle Attac Deutschland
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Fri Mar 19 11:32:20 CET 2021
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Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 19. März 2021
* Gemeinnützigkeit: Demokratie geschwächt, Konzernmacht gestärkt
* Neuer Fall Change.org: Attac warnt vor schrumpfenden Spielräumen für
kritische Zivilgesellschaft
„Demokratie geschwächt, Konzernmacht gestärkt“ – so kommentiert das
globalisierungskritische Netzwerk Attac den erneuten Fall des Entzugs
der Gemeinnützigkeit einer zivilgesellschaftlichen Organisation. Wie die
Kampagnenplattform Change.org am Donnerstag mitteilte, ist ihr nach
Attac, dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg, Campact und der
antifaschistischen Vereinigung VVN-BDA nun ebenfalls die
Gemeinnützigkeit aberkannt worden.
Das Finanzamt Berlin begründet die Aberkennung laut Change.org damit,
dass die Kampagnenplattform den Start von Petitionen an Konzerne wie
Nestlé, Amazon oder Shell nicht mit Gebühren belegt oder verhindert. Der
gemeinnützige Vereinszweck “Förderung des demokratischen Staatswesens”
decke nur Petitionen an staatliche Stellen ab, nicht aber an
Unternehmen, meint das Finanzamt.
„Das Engagement gegen die Macht von transnationalen Konzernen, die ganz
real demokratische Gestaltungsspielräume einschränken, soll angeblich
nicht gemeinnützig sein – Lobbying von Wirtschaftsverbänden wie der
Stiftung Familienunternehmen aber schon?“, fragt Maria Wahle vom
Attac-Koordinierungskreis. „Das verstärkt die Schieflage zwischen
Konzernmacht und Zivilgesellschaft. Die Spielräume für kritisches
bürgerschaftliches Engagement schrumpfen weiter.“
Dirk Friedrichs, ebenfalls aktiv im Attac-Koordinierungskreis sagt
weiter: „Erneut zeigt sich: Der Entzug der Gemeinnützigkeit von Attac
war der Auftakt. Mit ihm ist ein Präzedenzfall geschaffen worden, der
die ganze demokratische Zivilgesellschaft bedroht. Auch darum haben wir
kürzlich Verfassungsbeschwerde eingereicht.“
Das Frankfurter Finanzamt entzog Attac 2014 die Gemeinnützigkeit mit der
Begründung, das Netzwerk sei zu politisch. Der Einsatz etwa für eine
Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem
gemeinnützigen Zweck. Einen ersten Prozess 2016 gewann Attac. Im
Revisionsverfahren sprach der Bundesfinanzhof (BHF) Attac jedoch 2019
die Gemeinnützigkeit ab. In einem zweiten Urteil im Januar 2021
bestätigte der BFH diese Sicht. Gegen diese letztinstanzliche
Entscheidung hat Attac am 26. Februar Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe
eingereicht.
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Für Rückfragen:
* Maria Wahle, Vorstand Attac-Trägerverein / Attac-Koordinierungskreis,
Tel. 0176 8005 7176
* Dirk Friedrichs, Vorstand Attac-Trägerverein /
Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0177 3276 659
* Frauke Distelrath, Pressesprecherin Attac Deutschland, Tel. 0151 6141 0268
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Weitere Informationen:
* Webseite zur Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac (mit
Hintergrund und weiteren Dokumenten): www.attac.de/jetzt-erst-recht
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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069 900 281-42; 0151 6141 0268
frauke.distelrath at attac.de
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