[imc-presse] [attac-d-presse] Konzern-Steuertricks: OECD-Beschlüsse nur erster Schritt

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Fri Jul 2 12:56:39 CEST 2021


Pressemittteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 2. Juli 2021

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      *Teilerfolg für Zivilgesellschaft: OECD bremst Steuerwettlauf nach
      unten*

*Nur erster Schritt gegen Konzernsteuertricks / Konsequentere Maßnahmen
nötig*

Attac begrüßt die Beschlüsse der OECD zur Steuervermeidung, auf die sich
130 Länder nach jahrelangen Verhandlungen geeinigt haben. Sie sind nach
Ansicht des globalisierungskritischen Netzwerkes aber nur ein erster
Schritt und dürfen nicht weiter aufgeweicht werden. „Dieser bei Weitem
nicht ausreichende Schritt ist dennoch bedeutsam: Mit ihm bricht die
OECD mit dem falschen Glauben, Steuersenkungen für Unternehmen würden
die wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand für alle fördern“, sagt
Alfred Eibl von der Attac-Arbeitsgruppe Steuern und Finanzmärkte.

Die Beschlüsse der OECD sehen vor, dass Konzerne, die mehr als 20
Milliarden Euro (beziehungsweise in sieben Jahren mehr als zehn
Milliarden) Umsatz und mehr als zehn Prozent Gewinn machen, diese
Übergewinne zu 30 Prozent in den Absatzländern versteuern müssen. Zudem
hat die OECD einen weltweiten Mindeststeuersatz von 15 Prozent für
Körperschaftssteuern beschlossen.

*Neuregelung trifft nur große Digitalkonzerne*

Karl-Martin Hentschel, ebenfalls aktiv in der Attac-AG Finanzmärkte und
Steuern, kritisiert: „Die 20-Milliarden-Euro-Grenze ist zu hoch und die
Schwelle von zehn Prozent Gewinn völlig unangebracht. Damit trifft die
Neuregelung der OECD im Wesentlichen nur die großen Digitalkonzerne –
und auch die nur leicht. Wenn Apple 20 Prozent Gewinn macht, muss der
Konzern in Zukunft nur drei Prozent der Profite nicht in der Steueroase
Jersey versteuern. Zudem profitieren die armen Rohstoff- und
Fertigungsländer überhaupt nicht von der Neuregelung, weil bei der
Bewertung der wirtschaftlichen Aktivitäten eines Konzerns nur der Absatz
eine Rolle spielt.“

*15 Prozent Mindessteuersatz falsches Signal
*

Den beschlossenen Mindeststeuersatz von 15 Prozent hält Attac für zu
niedrig. „Notwendig wären 25 Prozent Körperschaftssteuer. Bereits jetzt
ist zu erkennen, dass Unternehmen in Ländern mit eher hohen
Körperschaftssteuern den Beschluss der OECD als Signal verstehen, eine
Senkung der Körperschaftssteuer von ihren Regierungen zu fordern. Das
darf nicht passieren“, sagt Alfred Eibl. Für wirtschaftlich entwickelte
Staaten wie Deutschland, die Unternehmen eine starke staatliche
Infrastruktur bieten, fordert Attac, zu den früheren Steuersätzen von 40
bis 50 Prozent zurückzukehren.

*Gesamtkonzernsteuer nötig*

Notwendig ist nach Ansicht von Attac zudem eine Gesamtkonzernsteuer, wie
sie international von vielen Organisationen gefordert wird: Gewinne
sollen nicht mehr weltweit verschoben werden können, sondern dort
versteuert werden, wo die Firma wirtschaftlich tätig ist – also wo sie
Umsatz macht, Arbeitnehmer*innen beschäftigt und Investitionen tätigt.

Durch Steuertricks von Unternehmen entgehen Staaten derzeit mindestens
240 Milliarden Dollar jährlich. Viele transnationale Konzerne verlagern
ihre Gewinne in Steueroasen. Der Algorithmus von Google etwa gehört
einer Tochterfirma auf den Bermudas, an die alle anderen Google-Töchter
hohe Lizenzgebühren zahlen. Der Steuersatz auf den Bermudas liegt bei
unter einem Prozent. Apple versteuert nach einem ähnlichen Modell auf
der Kanalinsel Jersey mit Steuersätzen unter zwei Prozent.

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**Für Rückfragen und Interviews:*

  * Karl-Martin-Hentschel, Attac-Arbeitsgruppe Steuern und Finanzmärkte,
    Tel. 0151 5908 4268
  * Alfred Eibl, Attac-Arbeitsgruppe Steuern und Finanzmärkte, Tel. 0160
    9078 0266


*Weitere Informationen*: www.attac.de/konzernbesteuerung

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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel. 069 900 281-42; 0151 6141 0268
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