[imc-presse] Pressemitteilung_11. Tag des verfolgten Anwalts | Aserbaidschan | Kundgebung am 22.1.21 in Berlin und vielerorts

RAV e.V. gs at rav.de
Thu Jan 21 12:13:35 CET 2021


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und hier folgend senden wir Ihnen anlässlich des 11. /Tag des
verfolgten Anwalt/s unsere Pressemitteilung. In diesem Jahr wird der
Fokus auf die Lage in der Demokratischen Republik Aserbaidschan gelegt.
Der Tag des verfolgten Anwalts wird jedes Jahr am 24.1. begangen. Da
dieses Datum in 2021 auf einen Sonntag fällt, wird die *Kundgebung
vorgezogen am Freitag, 22.1.2021* um 13 h vor der Botschaft von
Aserbaidschan durchgeführt werden.

Um eine Berichterstattung in Ihren Medien und auch um Teilnahme an der
Kundgebung wird gebeten. Die Pressemitteilung ist auch von unser
Webseite
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/11-tag-des-verfolgten-anwaltsbr-demokratische-republik-aserbaidschan-anwaltschaft-in-gefahr/f255982994500ef8ac81c372d4766306/>abrufbar.

11. ›Tag des verfolgten Anwalts‹ – Solidarität mit den Anwält*innen in
Aserbaidschan
Freitag, 22.01.2021 um 13.00 Uhr
Botschaft der Republik Aserbaidschan in Berlin
Hubertusallee 43 | 14193 Berlin
Bus M29, Haltestelle Lynarstraße

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

****
*Pressemitteilung Nr. 1/21 vom 21. Januar 2021**
**11. ›Tag des verfolgten Anwalts‹**
**Kundgebung am 22. Januar**
**Demokratische Republik Aserbaidschan – Anwaltschaft in Gefahr*

In den Jahren nach seiner Unabhängigkeit im Jahr 1991 hatte
Aserbaidschan die wichtigsten internationalen und europäischen
Menschenrechtsverträge ratifiziert. Dennoch wurden von Ausschüssen der
Vereinten Nationen, vom Europarat und durch
Nichtregierungsorganisationen ständige Menschenrechtsverletzungen
festgestellt. Aserbaidschanische Anwält*innen, die die Opfer solcher
Menschenrechtsverletzungen vertraten und über Folter und Misshandlungen
in Polizeigewahrsam berichteten, erlitten ebenfalls schwere Verletzungen
ihrer Grundrechte.

Daher hat der RAV zusammen mit 31 weiteren europäischen und
internationalen Organisationen der Anwaltschaft für den 11. Tag des
verfolgten Anwalts im Jahr 2021 die Situation der Kolleg*innen in
Aserbaidschan ins Zentrum gestellt und dabei insbesondere mit den
Kolleg*innen der Group of Practising Lawyers (GPL), einer Gruppen von
Menschenrechtsanwält*innen in Aserbaidschan, zusammengearbeitet. Ihr
Ziel ist es, sich gegen diejenigen Gesetzesänderungen zu wehren und sie
abzuschaffen, die darauf zielen, die Rechte von Anwält*innen zu
beschneiden oder ihnen die Berufsausübung zu verunmöglichen.

*Berichte von europäischen und internationalen Organisationen*
Die *UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen* stellte 2017
fest, dass Anwält*innen, die Angriffe gegen
Menschenrechtsverteidiger*innen vor den /Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte/ (EGMR) brachten, ihre Lizenz gestrichen oder sie sogar
unter verschiedenen Anschuldigungen inhaftiert wurden. Der /Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte/ belegte für 2002 Verstöße gegen die
/Europäische Menschenrechtskonvention/ (EMRK), darunter unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung (Verstoß gegen Art. 3), willkürliche
Inhaftierung (Art. 5), Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren
(Art. 6).

*/Human Rights Watch/* berichtete 2019, dass mindestens 30
Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Oppositionelle,
Gläubige und andere Kritiker*innen zu Unrecht inhaftiert waren. Zudem
gab es Folter und Misshandlungen in der Haft, staatliche Eingriffe gegen
die Versammlungsfreiheit, ungerechtfertigte Eingriffe in die Arbeit von
Rechtsanwält*innen und Einschränkungen der Pressefreiheit.

Ebenfalls 2019 hat das /*Menschenrechtsinstitut der Internationalen
Anwaltskammer*/ (IBAHRI) einen Offenen Brief mitunterzeichnet, in dem es
u.a. heißt, »Wir fordern die aserbaidschanische Regierung außerdem auf,
die internationalen Standards zum Schutz der Anwaltschaft einzuhalten,
einschließlich derer, die im Internationalen Pakt über bürgerliche und
politische Rechte, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in
den UN-Grundprinzipien zur Rolle der Rechtsanwält*innen (30. Jahrestag
im Jahr 2020) enthalten sind«.
Die Organisationen Lawyers for Lawyers und die Bar Association of
England and Wales stellten 2018 fest, dass die aserbaidschanischen
Behörden die Rechte von Anwält*innen missachten, indem sie ihnen nicht
erlauben, ihren Beruf angemessen und ohne Einschüchterungen,
Behinderungen, Schikanen oder unangemessene Einmischungen auszuüben.
Darüber hinaus haben die aserbaidschanischen Behörden keine wesentlichen
Maßnahmen ergriffen, um das Recht auf faire Verfahren durchzusetzen
sowie sicherzustellen, dass jede*r Bürger*in effektiven Zugang zur
Justiz und zu einem Rechtsbeistand eigener Wahl hat.
Aserbaidschan hat die schlechteste Bilanz unter den Ländern, die die
Regelungen der EMRK nicht umsetzen. Jüngsten Statistiken zufolge
(https://rm.coe.int/168070973e) hat Aserbaidschan nur 16 Prozent der vom
Gerichtshof erlassenen Entscheidungen umgesetzt. Das systematische
Versagen bei der Umsetzung von EGMR-Entscheidungen macht es auch
Anwält*innen, deren Rechte verletzt wurden, unmöglich, ihren Beruf
wieder auszuüben. Nach Angaben von Anwält*innen in Aserbaidschan sind
vor dem EGMR derzeit mehr als zehn Fälle anhängig, in denen es um den
Ausschluss von Anwält*innen oder missbräuchliche Disziplinarverfahren
gegen Anwält*innen geht.

*Der RAV fordert zusammen mit 31 anderen Anwaltsorganisationen weltweit,
darunter die Stiftung ›Tag des verfolgten Anwalts‹ und die Europäischen
Demokratischen Anwält*innen (Avocats Euroéens Democrates/European
Democratic Lawyers, AED-EDL):**
*
* Die Urteile des EGMR zu Menschenrechtsverteidiger*innen,
einschließlich Rechtsanwält*innen, müssen ebenso vollständig umgesetzt
werden wie die Europäische Menschenrechtskonvention.
* Die UN-Grundprinzipien zur Rolle der Anwält*innen müssen vollständig
umgesetzt werden.
* Anwält*innen, die durch ungerechtfertigte und rechtswidrige Maßnahmen
wie Berufsverbot oder Freiheitsentzug Schaden erlitten haben, müssen
voll entschädigt werden.
* Anwält*innen dürfen nicht daran gehindert werden, ihre bürgerlichen
und politischen Rechte auszuüben.
* Die Unabhängigkeit und Rolle von Anwält*innen muss von allen
staatlichen Institutionen respektiert werden. Alle staatlichen Behörden
sollten in Zusammenarbeit und Absprache mit der Anwaltskammer und den
Anwält*innen selbst Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass
Anwält*innen vor Einschüchterung und Belästigung oder anderen
unangemessenen Eingriffen in ihre Arbeit geschützt sind.
* Keine Exekutiv- oder Justizbehörde sollte strafrechtliche,
verwaltungsrechtliche, wirtschaftliche oder andere Sanktionen gegen
Anwält*innen für Handlungen einleiten oder androhen, die mit ihren
beruflichen Pflichten, ihrer Berufsethik und etablierten Standards
übereinstimmen.
* Die Rolle und die Pflicht von Anwält*innen, unbeschränkten Zugang zu
ihrer Mandantschaft zu haben, muss respektiert werden.

Den vollständigen Bericht sowie sämtliche Forderungen finden sich hier
<https://www.rav.de/fileadmin/user_upload/rav/Day_of_the_endangered_lawyer/Petition_-11th_DAY_OF_THE_ENDANGERED_LAWYER_-_Azerbaijan_rav_vdj.pdf>(engl.).

*Kundgebung**
**11. ›Tag des verfolgten Anwalts‹ – Solidarität mit den Anwält*innen in
Aserbaidschan**
**Freitag, 22.01.2021 um 13.00 Uhr**
**Botschaft der Republik Aserbaidschan in Berlin**
**Hubertusallee 43 | 14193 Berlin**
**Bus M29, Haltestelle Lynarstraße*

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Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
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