[imc-presse] Pressemitteilung des RAV_Deutsche Wohnen & Co enteignen - RAV unterstützt Volksbegehren

RAV e.V. gs at rav.de
Fri Feb 26 11:53:27 CET 2021


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und folgend senden wir Ihnen die heutige Pressemitteilung des
Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) unter dem
Titel "Deutsche Wohnen & Co enteignen - RAV unterstützt Volksbegehren"*.

*Der RAV unterstützt die auf Art. 15 Grundgesetz beruhende Idee der
Vergesellschaftung, hofft auf einen Erfolg der Kampagne und ruft dazu
auf, das Volksbegehren durch Unterschrift zu unterstützen.

Die PM findet sich auch auf der RAV-Webseite - hier
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/deutsche-wohnen-co-enteignenbr-rav-unterstuetzt-volksbegehren/48caa73e666e9d435c5c8b08e9d3f3bd/>.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Veröffentlichung mit Hilfe Ihrer
Möglichkeiten.

Für Rückfragen stehen Rechtsanwältin Carola Handwerg 030.470 55 183 und
Rechtsanwalt Benjamin Hersch 030.455 00 00 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

***

*Pressemitteilung Nr. 3/21 vom 26. Februar 2021*

*Deutsche Wohnen & Co enteignen**
RAV unterstützt Volksbegehren** *

*Der RAV unterstützt das Volksbegehren der Initiative **›**/Deutsche
Wohnen & Co enteignen/**/‹/**. Wir**rufen dazu auf, sich engagiert an
der Unterschriftensammlung zu beteiligen. Am Freitag, dem 26. Februar
2021 startet die Kampagne und ruft zur Beteiligung auf:
**https://www.dwenteignen.de/mitmachen/*
<https://www.dwenteignen.de/mitmachen/>*.*

Mit dieser Vergesellschaftung werden in Berlin ca. 240.000 Wohnungen dem
Profitstreben der großen Wohnungskonzerne entzogen und im Sinne eines
Grundrechts auf Wohnen so bewirtschaftet, dass kein:e Mieter:in in Angst
leben muss, die Miete nicht mehr bezahlen zu können und die Wohnung zu
verlieren. Zum anderen erhält die Stadt ein wichtiges Steuerungsmittel,
um in relevanter Weise und demokratisch kontrolliert in den
Wohnungsmarkt einzugreifen. Die Vergesellschaftung dient damit auch der
Re-Politisierung der Verteilung des lebenswichtigen Gutes ›Wohnraum‹.
Eine erfolgreiche Kampagne wird darüber hinaus im öffentlichen Diskurs
die Bandbreite politischer Denkmöglichkeiten bedeutend bereichern und
kann als Blaupause für ähnliche Initiativen in anderen Regionen und
Politikfeldern dienen.

*Wohnen ist ein existenzielles, menschliches Grundbedürfnis und muss
daher ein Grundrecht sein.*

Tatsächlich erleben wir aber in unserer täglichen Arbeit als
Anwält:innen die Verdrängung von Mieter:innen – unseren Mandant:innen –
aus ihren Wohnungen durch

·         ständig steigende Mieten, die sich immer schneller als das
eigene Einkommen erhöhen,

·         die teuren, oft unsinnigen Modernisierungen,

·         Kündigungen wegen vermeintlicher oder kleinster
Vertragsverletzungen oder angeblich mangelnder wirtschaftlicher
Verwertbarkeit oder

·         tatsächlichem oder oft auch vorgeschobenen Eigenbedarf.

In den letzten Jahren haben wir gesehen, dass der Bundesgesetzgeber
nicht im Stande ist, die Mieter:innen auf dem immer enger werdenden
Wohnungsmarkt ausreichend zu schützen. Vielmehr gaben die
Gesetzesänderungen in den letzten Jahren den Vermieter:innen Instrumente
an die Hand, das Mietniveau einseitig und nachhaltig zu ihren Gunsten zu
steigern. Im Ergebnis sind die Mietkosten mittlerweile der bedeutendste
Haushaltsposten der Mieter:innen. Aufgrund stagnierender Löhne geraten
sie zunehmend in wirtschaftliche Bedrängnis.

Die Gesetzesänderungen der letzten Jahre –  z.B. im Bereich des
Modernisierungsrechts – haben sich sogar gegen die Mieter:innen
gerichtet. So wurde ihnen das Recht, sich gegen aufwändige teure
Sanierungen in der Wohnung zu wehren und danach zu verbleiben, erheblich
beschränkt. Härtefallregelungen schützen sie dabei nur unzureichend.
Selbst Gesetzesänderungen, die – wie die sog. Mietpreisbremse –
Mieter:innen vor zu hohen Neuvertragsmieten schützen sollen, gewähren
durch ihre Ausnahmetatbestände nur sehr unzureichenden Schutz, da sie zu
einfach zu umgehen sind.

*Daher sind zur Gewährleistung eines Grundrechts auf Wohnen neue Wege
erforderlich.*

Die Initiative ›/Deutsche Wohnen & Co enteignen//‹/will durch einen
Volksentscheid ein im Grundgesetz vorgesehenes Vergesellschaftungsgesetz
auf den Weg bringen, das gewinnorientierte Wohnungsunternehmen mit mehr
als 3.000 Wohnungen in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung
überführt.^Die Initiative beruft sich neben Art. 28 Abs. 1 der Berliner
Landesverfassung, der jedem Menschen ein Recht auf angemessenen Wohnraum
garantiert und dem Land dafür eine besondere Verantwortung zuspricht,
auch auf Art. 15 Grundgesetz (GG). Art. 15 GG besagt, dass**u.a.**Grund
und Boden zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder in
andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden kann. Der Artikel
erfasst dabei auch Wohnungsunternehmen.

*Daher unterstützen wir die auf Art. 15 Grundgesetz beruhende Idee der
Vergesellschaftung und hoffen auf einen Erfolg der Kampagne. Wir rufen
dazu auf, das Volksbegehren durch Unterschrift zu unterstützen.***

Kontakte:
Rechtsanwalt Benjamin Hersch: 030.455 00 00
Rechtsanwältin Carola Handwerg: 030.470 55 183

---
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
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