[imc-presse] Solidaritätserklärung mit RA'in Seda Başay-Yıldız - Forderung nach effektiven Ermittlungen im Komplex ›NSU 2.0‹ | PM von RAV, VDJ, Orgabüro der Strafverteidigervereinigungen

RAV e.V. gs at rav.de
Thu Feb 25 11:55:37 CET 2021


Sehr geehrte Damen und Herren,

gern stellen wir Ihnen hiermit die heutige gemeinsame Pressemitteilung
des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) , der
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) und des
Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen zur Verfügung:

*Solidaritätserklärung mit Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız. **
Die Bedrohungen gegen unsere Kolleg:innen müssen endlich
aufhören.**Anwält:innen-Organisationen fordern effektive Ermittlungen im
Komplex ›NSU 2.0‹*

Die PM ist auch auf der RAV-Webseite zu finden - *hier*
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/solidaritaetserklaerung-mit-rechtsanwaeltin-seda-basay-yildiz/21d0a3a300fe96de28c419c702872e66/>.

Wir bitten um Kenntnisnahme und um Veröffentlichung mit und über Ihre
Medien. Haben Sie vielen Dank dafür.

Bei Rückfragen stehen Ihnen telefonisch zur Verfügung:
Dr. Peer Stolle (RAV) unter 030.446 79 216
Dr. Andreas Engelmann (VDJ) unter 069.711 63 438

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

***
Gemeinsame Pressemitteilung vom 25. Februar 2021

*Solidaritätserklärung mit Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız**
**Die Bedrohungen gegen unsere Kolleg:innen müssen endlich aufhören**
**Anwält:innen-Organisationen fordern effektive Ermittlungen im Komplex
›NSU 2.0‹*

Seit mehr als zweieinhalb Jahren erhält unsere Frankfurter Kollegin,
Frau Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, von unbekannten Täter:innen immer
wieder Schreiben, in denen sie und ihre Familie beleidigt und mit dem
Tode bedroht werden. Die Kollegin, die dieses Jahr den
/Ludwig-Beck-Preis für Zivilcourage/ der Stadt Wiesbaden erhalten wird,
ist aufgrund ihres öffentlichkeitswirksamen Auftretens als
Nebenklagevertreterin im NSU-Verfahren und als Strafverteidigerin in den
Fokus der anonymen Täter:innen geraten. Die persönlichen Daten der
Familie, die in den Drohschreiben enthalten waren, kamen aus einem
Revier der hessischen Polizei. Trotz daraufhin erfolgter
Adresssperrungen erreichen unsere Kollegin immer wieder neue
Drohschreiben. Wir gehen davon aus, dass die Täter:innen in den Reihen
der hessischen Polizei zu finden sind. Die Drohschreiben sind mit ›NSU
2.0‹ unterschrieben, womit sich die Verfasser:innen ausdrücklich auf die
mörderische Form des Rechtsterrorismus beziehen. Unsere Kollegin
Başay-Yıldız ist nicht die Einzige, die solche Drohschreiben erhalten
hat. Auch andere Kolleg:innen, Journalist:innen, Politiker:innen,
Künstler:innen und Aktivist:innen erhalten mit dem Kürzel ›NSU 2.0‹
unterzeichnete Drohschreiben. Diese Bedrohungen betreffen vorwiegend
Frauen, die sich im Rahmen ihrer Arbeit und öffentlich gegen Rassismus,
Rechtsextremismus und Sexismus engagieren und äußern.

Die hessischen Strafverfolgungsbehörden haben bisher keine
Ermittlungserfolge öffentlich gemacht. Entweder sind die Ermittlungen
über Jahre erfolglos oder Erkenntnisse wurden zwar gewonnen, werden aber
geheim gehalten – möglicherweise, um das Ansehen der Polizei zu
schützen. Auch ist der Schutz, den unsere Kollegin seitens der
hessischen Polizei erfährt, unzureichend.

*Dieser Zustand ist nicht länger haltbar.

*»/Die Angriffe gegen unsere Kollegin Başay-Yıldız sind zugleich ein
Angriff auf die gesamte Anwaltschaft. Angriffe gegen Kolleg:innen, die
engagiert ihren Beruf ausüben, sind nicht hinnehmbar. Wir stehen hinter
unserer Kollegin und erklären uns mit ihr solidarisch/«, erklärt
Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle, Vorstandsvorsitzender des Republikanischen
Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV).

»/Die erfolglosen Ermittlungen im Komplex ›NSU 2.0‹ zeigen, dass wir bei
Strafverfahren, in denen Polizeibeamt:innen beschuldigt werden,
unabhängige Untersuchungsstellen brauchen, die effektiv ermitteln
können. Solange die Polizeibehörden, aus deren Reihen Verdächtige
kommen, gegen ihre unmittelbaren Kolleg:innen ermitteln, wird es keine
Ermittlungserfolge geben/«, erklärt Rechtsanwalt Dr. Andreas Engelmann,
Bundessekretär der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen
e.V. (VDJ). Derartige Untersuchungsstellen werden im Zusammenhang mit
polizeilichem Fehlverhalten und Straftaten schon seit Jahren von
verschiedenen Organisationen gefordert.

Solange es keine unabhängigen Untersuchungsstellen für Ermittlungen
gegen Polizeibeamt:innen gibt, ist zumindest sicherzustellen, dass alle
rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, effektive und unabhängige
Ermittlungen durch solche Behörden durchzuführen, die keine Verbindungen
zu den Polizeibehörden haben, aus denen die Täter:innen stammen oder
innerhalb derer enge Verbindungen zu den Täter:innen bestehen.

Wir gehen, da die Datenabfragen im Zusammenhang mit dem Komplex ›NSU
2.0‹ von Polizeicomputern aus verschiedenen Bundesländern erfolgten,
davon aus, dass es sich nicht um eine:n Einzeltäter:in handelt, sondern
um eine Mehrzahl von Täter:innen. Ob die Ermittlungen den
Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung begründen, woraus sich
eine Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes ergeben könnte, ist uns
nicht bekannt. Zumindest kann und muss aufgrund des länderübergreifenden
Charakters das Bundeskriminalamt die Ermittlungen übernehmen.

*Wir fordern daher:*

  * Der Verfahrenskomplex ›NSU 2.0‹ muss umfassend aufgeklärt werden.
  * Die Ermittlungen in dem Verfahrenskomplex sind dem Bundeskriminalamt
    zu übertragen (§ 4 Abs. 2 BKAG).
  * Der Schutz unserer Kollegin Başay-Yıldız und aller anderen vom ›NSU
    2.0‹ Betroffenen muss gewährleistet werden.


*Unterzeichnende:*
* Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
* Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
* Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)

Kontakt:

·      Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle (030.44679216)

·      Rechtsanwalt Dr. Andreas Engelmann (069.71163438)



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Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
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