[imc-presse] PM mit Kritik zum geänderten Entwurf eines Versammlungsgesetzes für NRW
RAV e.V.
gs at rav.de
Tue Dec 7 16:33:32 CET 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei und folgend senden wir Ihnen eine gemeinsame Pressemitteilung der
/Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e.V./, des
/Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V./ und des /Komitee
für Grundrechte und Demokratie/.
Die PM ist ebenfalls auf der Webseite des RAV zu finden, hier:
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/auch-der-modifizierte-entwurf-fuer-ein-versammlungsgesetz-fuer-nordrhein-westfalen-wird-als-undemokratisch-abgelehnt-832
*Die drei Organisationen wenden sich darin gegen die jüngst modifizierte
Fassung des Entwurfs für ein neues Versammlungsgesetz für
Nordrhein-Westfalen* und rufen erneut zur Teilnahme an den Protesten
(*Demonstration) am Mittwoch, 8.12.21* um 10 h vor dem Düsseldorfer
Landtag auf.
Um Kenntnisnahme und Aufnahme der PM in Ihre Medien wird hiermit
freundlich gebeten.
Für Pressegespräche stehen Rechtsanwältinnen Anna Busl vom RAV (Tel.:
030 44 67 92 16, busl at anwaltsbuero-bonn.de) und Ursula Mende von der VDJ
(Tel.: 02151 152616, mail at vdj.de) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle
**********************
*Der RAV, die VDJ und das Komitee für Grundrechte und Demokratie lehnen
auch den jüngst von CDU und FDP eingereichten, modifizierten Entwurf für
ein Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen als undemokratisch ab.*
Die vorgelegte veränderte Gesetzesvorlage ändert am Kern der Kritik
nichts: Der Entwurf bleibt ein Versammlungs/verhinderung/sgesetz, ein
Entwurf, der die Versammlungsfreiheit als potentielle Gefahr begreift,
ein Entwurf, der Versammlungen /polizeilich einschnürt/.
Die Anwendbarkeit von Polizeirecht in Versammlungen, die Errichtung von
Kontrollstellen zur Identitätsfeststellung und Durchsuchung, das Verbot
der Teilnahme mithilfe von Meldeauflagen, Videoüberwachung und
-aufzeichnung, Gefährderansprachen - sind auch weiterhin sämtlich im
Entwurf enthalten. Nunmehr wird sogar explizit ermöglicht, Versammlungen
mit Drohnen zu filmen.
Das sogenannte „Störungsverbot“ wurde im Kern ebensowenig aufgehoben,
wie das „Militanzverbot“: Nach wie vor werden antifaschistische
Gegenproteste erschwert bzw. Blockadetrainings verboten, die
Bußgeldbewährung nicht aufgehoben. Dass „nicht auf Behinderung zielende
kommunikative Gegenproteste“ vom Störungsverbot ausgenommen wurden,
ändert hieran nichts, sondern gibt lediglich den verfassungsrechtlichen
Grundgedanken wieder, dass auch die abweichende Meinung kollektiv und
öffentlich geäußert werden darf. Dass beim „Militanzverbot“, das jetzt
„Gewalt- und Einschüchterungsverbot“ heißt, der äußerst unbestimmte
Passus „in vergleichbarer Weise“ gestrichen wurde, ist ebenso blanke
Kosmetik. Die grundlegende Freiheit der Versammlung, darüber zu
entscheiden, wie eine solche auch optisch, von ihrem Auftreten gestaltet
werden soll, ob etwa farblich ein einheitliches Auftreten erfolgt, um
einen gemeinsamen Standpunkt zum Ausdruck zu bringen, um Geschlossenheit
und Entschlossenheit zu vermitteln, wird weiterhin der staatlichen
Direktive unterstellt.
Wenn die FDP von einem „rechtsstaatlichen Update“ spricht, kann hierauf
Rechtsanwältin Ursula Mende von der VDJ nur entgegnen: „/Dass die
wörtliche Einfügung einer Selbstverständlichkeit des Rechtsstaats,
nämlich, dass für polizeiliche Eingriffe „tatsächliche Anhaltspunkte“
vorliegen müssen, ein Update in Sachen Rechtsstaat darstellen soll,
offenbart die auch weiterhin bestehende Grundausrichtung des neuen
Gesetzes als versammlungsfeindlich. Wenn die FDP wirklich
Freiheitsrechte schützen will, dann gibt es nur einen Weg: sie müssen
den Gesetzesentwurf zurückziehen und nochmal komplett von vorn anfangen./"
Und Rechtsanwältin Anna Busl ergänzt: „/Dass nunmehr der als Ausdruck
eines paternalistischen Staatsverständnisses und aufgrund seiner
Unbestimmtheit verfassungsrechtlich breit kritisierte Begriff der
„öffentlichen Ordnung“ aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde, ist zwar
eine längst überfällige Korrektur. Mit einer tatsächlichen Veränderung
des Gesetzentwurfs hat auch dies nichts zu tun./“
Dass es sich um ein Gesetz handelt, das insbesondere auch gegen die
Klimabewegung gerichtet ist, zeigt der neue Entwurf einmal mehr: Neu
eingefügt wurde explizit das Verbot, Versammlungen auf Bundesautobahnen
durchzuführen (§ 13 Abs. 1 S. 3): Autobahnen und fließendem Verkehr
wurde damit a priori und unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten
im Einzelfall der Vorrang eingeräumt.
VDJ, RAV und das Komitee für Grundrechte und Demokratie rufen daher
erneut dazu auf, sich an den Protesten am 08.12.2021, 10:00 Uhr, vor dem
Landtag Düsseldorf zu beteiligen.
Die VDJ, der RAV und das Komitee für Grundrechte und Demokratie hatten
im Mai 2021 eine ausführliche Stellungnahme zum schwarz-gelben
Gesetzesvorhaben veröffentlicht. Die aufgebrachten Kritikpunkte und die
Vorschläge für ein freiheitliches Versammlungsgesetz sind auch heute
noch aktuell:
https://www.grundrechtekomitee.de/fileadmin/user_upload/Erklaerung_RAV_VDJ_u._Grundrechtekomitee_zum_Gesetzentwurf_fuer_ein_NRW_Versammlungsgesetz.pdf
*Pressekontakte:*
Rechtsanwältin Anna Busl, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein
Tel.: 030 44 67 92 16, busl at anwaltsbuero-bonn.de
Rechtsanwältin Ursula Mende, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und
Juristen
Tel.: 02151 152616, mail at vdj.de
---
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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