[imc-presse] PM mit Kritik zum geänderten Entwurf eines Versammlungsgesetzes für NRW

RAV e.V. gs at rav.de
Tue Dec 7 16:33:32 CET 2021


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und folgend senden wir Ihnen eine gemeinsame Pressemitteilung der 
/Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e.V./, des 
/Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V./ und des /Komitee 
für Grundrechte und Demokratie/.

Die PM ist ebenfalls auf der Webseite des RAV zu finden, hier: 
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/auch-der-modifizierte-entwurf-fuer-ein-versammlungsgesetz-fuer-nordrhein-westfalen-wird-als-undemokratisch-abgelehnt-832

*Die drei Organisationen wenden sich darin gegen die jüngst modifizierte 
Fassung des Entwurfs für ein neues Versammlungsgesetz für 
Nordrhein-Westfalen* und rufen erneut zur Teilnahme an den Protesten 
(*Demonstration) am Mittwoch, 8.12.21* um 10 h vor dem Düsseldorfer 
Landtag auf.

Um Kenntnisnahme und Aufnahme der PM in Ihre Medien wird hiermit 
freundlich gebeten.

Für Pressegespräche stehen Rechtsanwältinnen Anna Busl vom RAV (Tel.: 
030 44 67 92 16, busl at anwaltsbuero-bonn.de) und Ursula Mende von der VDJ 
(Tel.: 02151 152616, mail at vdj.de) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

**********************

*Der RAV, die VDJ und das Komitee für Grundrechte und Demokratie lehnen 
auch den jüngst von CDU und FDP eingereichten, modifizierten Entwurf für 
ein Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen als undemokratisch ab.*

Die vorgelegte veränderte Gesetzesvorlage ändert am Kern der Kritik 
nichts: Der Entwurf bleibt ein Versammlungs/verhinderung/sgesetz, ein 
Entwurf, der die Versammlungsfreiheit als potentielle Gefahr begreift, 
ein Entwurf, der Versammlungen /polizeilich einschnürt/.

Die Anwendbarkeit von Polizeirecht in Versammlungen, die Errichtung von 
Kontrollstellen zur Identitätsfeststellung und Durchsuchung, das Verbot 
der Teilnahme mithilfe von Meldeauflagen, Videoüberwachung und 
-aufzeichnung, Gefährderansprachen - sind auch weiterhin sämtlich im 
Entwurf enthalten. Nunmehr wird sogar explizit ermöglicht, Versammlungen 
mit Drohnen zu filmen.

Das sogenannte „Störungsverbot“ wurde im Kern ebensowenig aufgehoben, 
wie das „Militanzverbot“: Nach wie vor werden antifaschistische 
Gegenproteste erschwert bzw. Blockadetrainings verboten, die 
Bußgeldbewährung nicht aufgehoben. Dass „nicht auf Behinderung zielende 
kommunikative Gegenproteste“ vom Störungsverbot ausgenommen wurden, 
ändert hieran nichts, sondern gibt lediglich den verfassungsrechtlichen 
Grundgedanken wieder, dass auch die abweichende Meinung kollektiv und 
öffentlich geäußert werden darf.  Dass beim „Militanzverbot“, das jetzt 
„Gewalt- und Einschüchterungsverbot“ heißt, der äußerst unbestimmte 
Passus „in vergleichbarer Weise“ gestrichen wurde, ist ebenso blanke 
Kosmetik. Die grundlegende Freiheit der Versammlung, darüber zu 
entscheiden, wie eine solche auch optisch, von ihrem Auftreten gestaltet 
werden soll, ob etwa farblich ein einheitliches Auftreten erfolgt, um 
einen gemeinsamen Standpunkt zum Ausdruck zu bringen, um Geschlossenheit 
und Entschlossenheit zu vermitteln, wird weiterhin der staatlichen 
Direktive unterstellt.

Wenn die FDP von einem „rechtsstaatlichen Update“ spricht, kann hierauf 
Rechtsanwältin Ursula Mende von der VDJ nur entgegnen: „/Dass die 
wörtliche Einfügung einer Selbstverständlichkeit des Rechtsstaats, 
nämlich, dass für polizeiliche Eingriffe „tatsächliche Anhaltspunkte“ 
vorliegen müssen, ein Update in Sachen Rechtsstaat darstellen soll, 
offenbart die auch weiterhin bestehende Grundausrichtung des neuen 
Gesetzes als versammlungsfeindlich. Wenn die FDP wirklich 
Freiheitsrechte schützen will, dann gibt es nur einen Weg: sie müssen 
den Gesetzesentwurf zurückziehen und nochmal komplett von vorn anfangen./"

Und Rechtsanwältin Anna Busl ergänzt: „/Dass nunmehr der als Ausdruck 
eines paternalistischen Staatsverständnisses und aufgrund seiner 
Unbestimmtheit verfassungsrechtlich breit kritisierte Begriff der 
„öffentlichen Ordnung“ aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde, ist zwar 
eine längst überfällige Korrektur. Mit einer tatsächlichen Veränderung 
des Gesetzentwurfs hat auch dies nichts zu tun./“

Dass es sich um ein Gesetz handelt, das insbesondere auch gegen die 
Klimabewegung gerichtet ist, zeigt der neue Entwurf einmal mehr: Neu 
eingefügt wurde explizit das Verbot, Versammlungen auf Bundesautobahnen 
durchzuführen (§ 13 Abs. 1 S. 3): Autobahnen und fließendem Verkehr 
wurde damit a priori und unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten 
im Einzelfall der Vorrang eingeräumt.

VDJ, RAV und das Komitee für Grundrechte und Demokratie rufen daher 
erneut dazu auf, sich an den Protesten am 08.12.2021, 10:00 Uhr, vor dem 
Landtag Düsseldorf zu beteiligen.

Die VDJ, der RAV und das Komitee für Grundrechte und Demokratie hatten 
im Mai 2021 eine ausführliche Stellungnahme zum schwarz-gelben 
Gesetzesvorhaben veröffentlicht. Die aufgebrachten Kritikpunkte und die 
Vorschläge für ein freiheitliches Versammlungsgesetz sind auch heute 
noch aktuell:
https://www.grundrechtekomitee.de/fileadmin/user_upload/Erklaerung_RAV_VDJ_u._Grundrechtekomitee_zum_Gesetzentwurf_fuer_ein_NRW_Versammlungsgesetz.pdf

*Pressekontakte:*
Rechtsanwältin Anna Busl, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein
Tel.: 030 44 67 92 16, busl at anwaltsbuero-bonn.de

Rechtsanwältin Ursula Mende, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und 
Juristen
Tel.: 02151 152616, mail at vdj.de

---
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
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