[imc-presse] RAV-Pressemitteilung zum Berliner Mietendeckel: Entscheidung von BVerfG rechtlich, sozial- und wohnungspolitisch falsch

RAV e.V. gs at rav.de
Thu Apr 15 13:11:53 CEST 2021


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und hier folgend findet sich die aktuelle RAV-Pressemitteilung
anlässlich der heute bekanntgegebenen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel.

*Bundesverfassungsgericht kippt den ›Berliner Mietendeckel‹**
RAV: »Rechtlich, sozial- und wohnungspolitisch falsche Entscheidung«
* 
Die PM ist auch von der RAV-Webseite aufrufbar - hier
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/bundesverfassungsgericht-kippt-den-berliner-mietendeckel/52b1dc70e091c34b26b491bdf5b2ece4/>.

Wir bitten um Beachtung und Aufnahme in Ihren Medien.

*Pressekontakte:*
Henrik Solf, Rechtsanwalt,Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
030 / 442 93 86 | mail at schoenhauser.berlin 

Benjamin Hersch, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
030 / 455 00 00  | hersch at kanzlei-moeckernkiez.de

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

***
Pressemitteilung 5/21 vom 15.4.2021

*Bundesverfassungsgericht kippt den ›Berliner Mietendeckel‹**
RAV: »Rechtlich, sozial- und wohnungspolitisch falsche Entscheidung«***

*Mit Befremden hat der RAV die überraschende Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom heutigen Tage zum MietenWoG
Berlin (›Berliner Mietendeckel‹) zur Kenntnis genommen. Aus Sicht des
RAV ist die Entscheidung sowohl in rechtlicher Hinsicht, als auch wegen
ihrer sozial- und wohnungspolitischen Folgen falsch.*

Mit blindem Formalismus verneint das BVerfG die Gesetzgebungskompetenz
des Landes. »/Es lässt damit die Lebensrealität vieler Mieterinnen und
Mieter vor allem in den Ballungsgebieten außer Acht, die mit der
erdrückenden Last immer weiter steigender Mieten konfrontiert sind/«, so
Rechtsanwalt und RAV-Mitglied, Henrik Solf. Mit den in Rechtsprechung
und Rechtswissenschaft geäußerten rechtlichen Argumenten für eine
Gesetzgebungskompetenz der Länder auf dem Gebiet des Wohnungswesens
setzt sich das Gericht in der durch zahlreiche Veröffentlichungen
gebotenen Aufmerksamkeit nicht auseinander.

Vielmehr bedient es im Wesentlichen das von den Interessenverbänden der
Vermieter:innenseite lancierte Dogma, Regelungen zu Miethöhen seien
lediglich im »bürgerlichen Recht« zu regeln und stünden unter dem
unbedingten Primat der Privatautonomie. Dass der Bund offensichtlich
nicht abschließend und wirksam auf die Anforderungen an ein soziales
Mietrecht reagiert hat, zeigt die Entwicklung insbesondere auf den
Mietmärkten, die von Verdrängung und enormem Preisdruck auf die
Mieter:innen geprägt sind.

Dennoch sind die Anstrengungen des Landes Berlin nicht umsonst gewesen.
In den letzten beiden Jahren hat sich eine breite gesellschaftliche
Diskussion über gerechte Mieten entwickelt. Gleichzeitig hatte der
›Berliner Deckel‹ der bundesweit geltenden Mietpreisbremse, die aufgrund
ihrer vielen Ausnahmebestimmungen nur mäßig wirkt, erstmals Zähne verliehen.

»/Wenn nun das MietenWoG nach Ansicht des BVerfG an der fehlenden
Landeskompetenz scheitert/«, so Rechtsanwalt Benjamin Hersch und
RAV-Vorstandsmitglied, »/muss jetzt dringend auf den Bund geschaut
werden – ganz besonders in Hinblick auf die anstehenden Wahlen/«. Zudem
gilt es nach Auffassung des RAV nun umso mehr, die Initiative ›DW 
& Co.
Enteignen‹ zu unterstützen und voranzubringen. Ein breit aufgestellter
kommunaler Wohnungssektor hat die Chance, mietpreisdämpfende Wirkung 
zu
entfalten.

***

---
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
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